Wenn man "Verlierer"-Aktien mit Verlust verkauft hat und nun einen gefüllten Aktien-Verlusttopf hat, dann nützt einem der laut aktueller Rechtslage nur etwas, wenn man auch mal Aktien mit Gewinn verkauft und so eine Verrechnung erfolgt.
Ansonsten ist der Aktien-Verlusttopf schlicht "totes Kapitel".
Denn regelmäßige Erträge wie Zinsen oder Dividenden können aktuell nicht mit dem Aktien-Verlusttopf verrechnet werden.
Es gibt zwar Bestrebungen, diese Ungleichbehandlung aufzulösen, aber ob, wann und wie hier etwas passiert, ist ungewiss.