Beiträge von fredo47

    Wenn man "Verlierer"-Aktien mit Verlust verkauft hat und nun einen gefüllten Aktien-Verlusttopf hat, dann nützt einem der laut aktueller Rechtslage nur etwas, wenn man auch mal Aktien mit Gewinn verkauft und so eine Verrechnung erfolgt.

    Ansonsten ist der Aktien-Verlusttopf schlicht "totes Kapitel".


    Denn regelmäßige Erträge wie Zinsen oder Dividenden können aktuell nicht mit dem Aktien-Verlusttopf verrechnet werden.


    Es gibt zwar Bestrebungen, diese Ungleichbehandlung aufzulösen, aber ob, wann und wie hier etwas passiert, ist ungewiss.

    Vor dem Hintergrund, dass heutzutage auch Sparpläne auf Aktien möglich sind und daher Bruchstücke erworben werden können, ist es keine Frage von "ab welchem Vermögen".


    Die Frage ist vielmehr, ob dich die Recherche und die Aktienauswahl tatsächlich interessiert und du Freude daran hast. Wenn ja, dann spricht nichts dagegen.

    Es sollten halt schon mindestens ca. 20 Aktien sein, möglichst diversifiziert aus verschiedenen Sektoren.


    Wenn dir der Vermögensaufbau aber eher als Last erscheint und du dich so wenig wie möglich damit beschäftigen willst, dann nimm lieber breitgestreute weltweite ETF, wie MSCI World oder ACWI, oder auch Vanguard All-World.

    Muss das "gut" relativieren:
    Wenn man in der Forums-Übersicht Spam-Beiträge sieht, kann man den Spammer nur blockieren, in dem man zuerst dessen Beitrag anklickt und aufruft. Erst dann kann man mit weiteren 3 Klicks (user-Info, ..., Blockieren) die Blockier-Funktion aufrufen.
    Das sollte auf alle Fälle ohne Aufruf des Beitrags möglich sein.

    Du kannst doch direkt auf den Benutzernamen klicken, um dann zu dessen Profil zu kommen.

    Meist kriegt man doch auch als normaler Arbeitnehmer (ohne sonstige besonderen Ausgaben) mehrere hundert Euro zurück, wenn man eine Steuererklärung abgibt.


    Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung gesendet, die man in den gängigen Steuerprogrammen (u.a. Elster) direkt in die richtigen Felder der Formulare importieren kann.


    Sehe also keine Grund, warum man nur Mantelbogen und Anlage KAP abgeben sollte.

    Ja, und für die Mieter wird es dann richtig teuer. Wenn fernablesbare Geräte installiert sind, müssen den Mietern auch monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen geliefert werden (siehe § 6a HeizkostenV) und zwar auch im Hochsommer, wenn die Heizung aus. Die Kosten für diese Zwangsbeglückung haben die Mieter zu tragen.

    "Richtig teuer" ist natürlich ein total präziser Ausdruck. Den kann jetzt jeder dem Aufwand gegenüberstellen, zum Ablesezeitpunkt in der Wohnung zu sein und ggf. dafür sogar freinehmen zu müssen.


    Natürlich steht die Infrastruktur auch im Hochsommer, wenn die Heizung ist. Soll etwa die zugehörigen Technik für den Sommer abgeschaltet oder vorübergehend wieder ausgebaut werden?


    Im Übrigen können die Wasseruhren auch fernablesbar sein, und Wasser wird im Sommer immer noch verbraucht.

    Übrigens: Wenn du arbeiten gehst, und über dem Grundfreibetrag verdienst, dann musst du auch Steuern auf dein Arbeitseinkommen bezahlen.

    Wäre das für dich auch ein Grund, nur gerade so viel zu arbeiten, dass du nicht über den Grundfreibetrag kommst? ;)

    Die Wasserzähler und die Wärmemesser gibt es seit einiger Zeit auch mit "Fernablesung", d.h. die haben Wlan o.ä.

    Dann müssen die Mieter zur Ablesung nicht mehr zuhause sein. Die Ablesefirma muss nicht mehr in die Wohnungen, sondern erfolgt eben per Fernablesung von vor dem Haus o.ä.

    Ist ggf dieses Dokument was man bei der DKB hinterlegen muss wie gut man sich mit Wertpapieren auskennt nicht ausreichend ausgefüllt? Ich komme gerade nicht auf den konkreten Namen….

    Nein.


    Es liegt an der DKB. Dort werden REITs als AIF (Alternative Investmentfonds) eingestuft und sind nicht handelbar. Sie sind diesbzgl. die einzige solche Depotbank.

    Bei allen anderen, mit denen ich Erfahrungen gemacht habe, kann man REITs problemlos handeln.

    Dazu auch nochmal hier die Stellungnahme einer Steuerberaterin:

    https://bettina-kuhn.de/besteu…nnahmen-aus-p2p-krediten/


    Ich werde für mich die 'alternative Besteuerung' anwenden, wenn ich mal Geld von meinem Bondora Go & Grow Account abziehe.

    Danke erstmal für den Link. Dort wird die Sache wirklich gut und verständlich zusammengefasst.



    Wenn du Zinsen auf Bondora G&G erhältst, musst du sie auf jeden Fall in der Steuererklärung angeben:


    Entweder du folgst der "normalen" Besteuerung, dann gibst du diese Zinsen bei den ausländischen Kapitalerträgen an.

    Oder du folgst der "alternativen" Besteuerung (d.h. der Annahme, dass du noch keine witschaftliche Verfügungsgewalt über die Zinsen hast, solange du sie nicht von deinem Bondora-Account auf dein Girokonto zurückgeholt hast), dann musst du diese Zinsen zumindest im Freitext erwähnen, so wie die Steuerberaterin in deinem Link beschreibt.


    Damit entscheidest du dich sofort zwischen "normaler" und "alternativer" Besteuerung und wendest die jeweilige an, sobald du auf Bondora Zinsen bekommst hast. Die Entscheidung wird nicht erst beim Abheben der Zinsen getroffen.


    Die Steuerberaterin schreibt am Ende ausdrücklich:

    "Keine Angaben zu machen ist daher Steuerhinterziehung!"

    Wenn du n Anteile verkaufst, dann werden jene n Anteile verkauft, die du als erstes gekauft hattest.

    Du könntest so lange deine frühesten/ältesten Käufe bzw. Sparplanausführungen zusammenzählen, bis du auf n Anteile kommst. Um auf genau n Anteile zu kommen, musst du vom jüngsten dieser ältesten Käufe vermutlich nur einen Bruchteil nehmen.


    Für diese identifizierten ältesten Käufe/Sparplanausführungen (um eben auf n Anteile zu kommen), nimmst du die jeweiligen Kaufkurse und kannst dir damit zu den n ältesten Anteilen einen Durchschnittskurs ausrechnen.


    Ja, händisch ist das wahrscheinlich aufwendig.

    Wenn man es öfters braucht, könnte man sich einen Code schreiben.


    Manche Broker bieten eine Art "Steuer-Simulation" an, hab ich gehört.

    Um den Aktienverlusttopf "abzurechnen", ist es bei derzeitiger Rechtslage die einzige Möglichkeit, dass man von seinen "Gewinneraktien" einige in passender Menge verkauft, d.h. Kursgewinne in Höhe des Verlusttopfinhaltes realisiert. Dieser Gewinn ist dann steuerfrei, weil er mit dem Aktienverlusttopf verrechnet wird.

    Falls man diese Gewinneraktien aber eigentlich behalten möchte, kann man sie dann sehr zeitnah einfach erneut kaufen. Idealerweise mit dem gleichen Kurs, und mit keinen oder sehr geringen Ordergebühren.


    Die zweite Möglichkeit ist, dass man den Aktienverlusttopf einfach so stehen lässt und hofft bzw. darauf wartet, dass die Gesetzeslage geändert wird.

    Aber ob man da zwei Jahre, zehn Jahre oder noch länger warten muss, vermag ich nicht zu sagen :saint:

    Du hast dann Kapitalerträge im Inland erzielt, von denen keine Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) abgezogen wurde. Als Folge daraus bist du dann verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.


    Eine auf dem Weg der Steuererklärung besteuerte Vorabpauschale ist dann aber deiner Bank natürlich nicht bekannt. Bei einem späteren Verkauf von Fondsanteilen kann deine Bank also die Vorabpauschale auch nicht mit deinen erzielten Gewinnen verrechnen, sondern du musst das wieder über die Steuererklärung machen.

    Luftpumpen gibt es halt so viele.

    Welche mit Hand- und welche mit Fußbetrieb. Sogar elektrisch betriebene.

    Und soll man alle Luft auf einmal reinpumpen. Oder lieber in Tranchen.

    ;)


    Wenn man diese Fragen nicht einem Dienstleister für 500 Euro überlassen will, dann muss man sich schon selber damit befassen. Wenigstens ein bisschen.

    1) Hast du einen Notgroschen?

    2) Wie lange darf das Geld arbeiten, ohne dass du zwischenzeitlich drauf zugreifen wirst?

    3) Wie viel zwischenzeitlichen vorübergehenden Verlust (auf dem Papier) würdest du ertragen, ohne in Panik auf den Verkaufsknopf zu drücken und ohne Nachts nicht mehr schlafen zu können?



    Und für mehr Wissen einfach mal in den Artikeln( Ratgebern bei Finanztip lesen, oder zB auf Youtube Videos von Finanzfluss schauen.