Beiträge von fredo47

    Nur kurz einige Anmerkungen:
    Bitte aber nur allgemein verstehen, denn letztlich kommt es auf die konkreten Konditionen deines Vertrages an!



    Zuteilungsreife ist nicht gleichbedeutend mit Zuteilung.
    Sobald dein Vetrag zuteilungsreif ist (üblicherweise ab ca. 50% der Bausparsumme), dann hast du die Wahl, die Zuteilung zu beantragen/anzunehmen, oder (zunächst) einfach nur weiterzubesparen.
    D.h. *du* entscheidest dann, *wann* die Zuteilung sein soll.


    Und mit deinem Antrag auf Zuteilung entscheidest du außerdem, ob nur dein Guthaben ausgezahlt werden soll, oder ob du gleichzeitig auch das Darlehen in Anspruch nehmen möchtest.


    Mit jedem Weiterbesparen sinkt natürlich die Höhe des Darlehens, das man abrufen könnte, aber wahrscheinlich sind die Konditionen (Zinsen) des Darlehens eh nicht konkurrenzfähig zur heutigen Zinssituation.


    Die Wahl der Treueprämie ist üblicherweise nicht endgültig, musst du aber deinen Vertrag prüfen bzw. bei deinem Berater nachfragen.
    Um die Treueprämie zu bekommen, musst du meist spätestens 1 Jahr vor der Zuteilung die Treueprämie "gewählt" haben, und außerdem noch auf ein Darlehen verzichten können.
    Verträge, die ich kenne, erlauben nur Darlehen >1000 Euro, d.h. wenn du in der Zukunft dann mal zu nah an die volle Bausparsumme hingespart haben solltest, kannst du kein Darlehen mehr bekommen und daher auch auf das Darlehen nicht mehr verzichten. Deine Treueprämie wäre dann verloren.

    @Towo,
    Ich bin nicht sicher, ob ich deine Ausführungen richtig verstanden habe...
    Aber von so einer "Umwandlung" von Verlusten aus Aktienverkäufen in anrechenbare ausländische Quellensteuer höre ich zum ersten Mal.
    Hast du da vielleicht eine Quelle zum Nachlesen, bitte?



    Ich glaube nicht, dass es sowas gibt, denn

    • ansonsten könnte es nie zu einer (bei Banken bis zum 15.12. optional anforderbaren) Verlustbescheinigung kommen, die einen verbleibenden Verlust aus Aktienverkäufen ausweist und der dann in Folgejahre vorgetragen wird.
    • ansonsten könnte es über den Umweg des Quellensteuertopfes dann in der Folge letztlich zu einer Anrechnung von realisierten Aktienverlusten mit sonstigen positiven Kapitalerträgen kommen. Und das ist ja eindeutig ausgeschlossen.



    Und im übrigen würde ich meinen, dass ein Verlust von 100 Euro (meiner Ansicht nach aber nicht von Aktien, sondern nur von sonstigen Kapitalerträgen) dann im Quellensteuertopf nicht mit 100 Euro, sondern mit 25 Euro auftaucht.

    Bei der DKB kostet eine Sparplanausführung 1,50 Euro.
    Also wenn dein Sparplan monatlich läuft, dann jeden Monat extra 1,50 Euro an Gebühr.


    Die Kostenaufstellung bezieht sich immer auf fünf Jahre.
    Wenn dein Monats-Sparplan fünf Jahre lang gelaufen ist, dann hast 90 Euro bezahlt.
    Nämlich 1,50 Euro x 12 Monate x 5 Jahre = 90 Euro.



    Und solltest du dann nach fünf Jahren deine Position verkaufen wollen, dann kostet es laut aktuellem PLV 10 Euro Gebühr, vorausgesetzt die Position ist <10k Euro wert. Ansonsten kostet es laut aktuellem PLV 25 Euro Gebühr.
    Das ist rein zu deiner Info (gesetzlich vorgeschriebene Information).
    Ob du verkaufst, entscheidest du selbst.

    Weitere Nachteile der Sparplan-Variante können sein:

    • Du kannst den Handelsplatz nicht selbst auswählen.
    • Du kannst keine Orderzusätze, wie z.B. Limit-Order angeben.
    • Du bekommst vermutlich Bruchstücke eingebucht, die man nicht zu anderen Brokern übertragen kann.

    Als Feedback von mir:
    Ende letzten Jahres gab es wieder eine solche Aktion, und ich habe mir mit dem Code ein kostenloses Jahres-Abo des Euro-Magazins bestellt. Das hat problemlos funktioniert.
    Keine Ahnung, ob das Angebot inzwischen evtl. abgelaufen oder mit anderen Konditionen wieder angeboten wird...


    Kürzlich habe ich dieses Abo wieder gekündigt, d.h. fristgemäß mit ausreichend Abstand zum Vertragsende. Und zwar einfach per Mail unter Angabe von Kundennummer und meiner Mailadresse.
    Auch das hat bei mir problemlos funktioniert: Eine knappe Woche später erhielt ich die Bestätigung per Mail.

    @kingisch,
    genau, so würde ich es auch sehen.


    In Zeile 14 (inländische) bzw. 15 (ausländische) kommen die steuerpflichtigen Erträge, welche noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben. Und zwar als Endsumme aus allen solchen Gewinnen und Verlusten.
    In Zeile 17 kommen noch die Verluste (ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien), welche bereits in Zeile 14/15 enthalten sind.


    Beispiel:
    Aus noch nicht versteuerten Kapitalerträgen hat man bspw. 1000 Euro Gewinne (zB Zinseinnahmen), sowie 800 Euro Verlust (zB Totalausfall einer Kreditforderung).
    Dann würde man in Zeile 14 oder 15 den Betrag 200 EUR eintragen, und in Zeile 17 noch die 800 EUR.


    Oder wenn man nur einen noch nicht versteuerten Verlust anzugeben hat, dann diesen Betrag in Zeile 14/15 (negativ) und in Zeile 17 (positiv).



    So zumindest mein Verständnis (ohne steuerliche Ausbildung).

    Hier ein FAZ-Artikel dazu:
    https://www.faz.net/aktuell/fi…ung-wackelt-16674380.html


    Zentrale Sätze:

    • Sie [die Dividende] kann erst nach einem Hauptversammlungsbeschluss an die Aktionäre ausgezahlt werden.


    • Eine Hauptversammlung rein virtuell im Internet stattfinden zu lassen ist rechtlich in Deutschland nicht möglich.
      „Es müssen keine Aktionäre kommen, aber sie müssen die Möglichkeit zur Teilnahme haben.“
    • Hauptversammlungen müssen nach dem Gesetz acht Monate nach dem Ende eines Geschäftsjahres stattfinden.


    Was all das bedeutet, ist momentan noch offen...

    @Lothar-HH
    Die Sicherungsbausteine Renten oder Tagesgeld sind nicht dazu da, Rendite zu bringen.
    Sondern um Schwankung aus dem Portfolio zu nehmen.


    Vielen nehmen sich zwar vor, mindestens 15 Jahre investiert zu bleiben. Verlieren aber dann ggf. nach wenigen Jahren die Nerven, wenn das Portfolio mit einem hohen Aktienanteil evtl. 50% Wertverlust hat. Und verkaufen dann in ihrer Verzweiflung.
    Genau dagegen helfen Stabilisatoren/ Sicherungsbausteine. :)

    Ein Kauf ist kein Problem.


    Nur ein Verkauf von bestehenden Positionen ist während dem Depotübertrag problematisch bzw. nicht möglich, weil die Titel ja schon nicht mehr beim alten Broker, aber auch noch nicht beim neuen Broker sind...

    Natürlich können sich von einer Sekunde auf die nächste die Kurse von Wertpapieren immer ändern. Wenn die Marktteilnehmer dies veranlassen, dann auch sehr schnell und sehr stark, wenn z.B. wegen einer großen Krise alle gleichzeitig verkaufen wollen.


    Aber zu jeweils ein und demselben Zeitpunkt sind die Kurse im Börsenhandel und im Direkthandel genau dann recht ähnlich, wenn die zugehörige große Vergleichsbörse (in Deutschland ist das Xetra, d.h. die elektronische Börse in Frankfurt) geöffnet hat. Denn dann gilt das sogenannte Referenzmarktprinzip, weil ein sehr großes Handelsvolumen bereits auf Xetra abläuft, und sich dann die anderen (v.a. auch der außerbörsliche Direkthandel) an dem Xetra-Kurs orientieren.


    Wenn aber Xetra geschlossen ist, dann sind die anderen sehr viel freier in ihrer Kursgestaltung.
    Weil es zu solchen Uhrzeiten dann eben nicht den großen Referenzmarkt als Orientierung gibt.

    @philipp91
    Der Unterschied zwischen Direkthandel und Börsenhandel ist, dass Börsenhandel oft etwas höhere Gebühren hat als der außerbörsliche Direkthandel. Dafür ist der Börsenhandel von der Börsenaufsicht überwacht, d.h. stärker reguliert.
    Im Börsenhandel kaufst du von anderen Marktteilnehmern bzw. bei ETF auch von Market-Makern. Im Direkthandel kaufst du von den angegebenen Instituten/Banken.
    Die erhaltenen Wertpapiere kommen aber auf jeden Fall in dein Depot, d.h. es sind die gleichen, egal wo du sie gekauft hast. Bei einem eventuellen späteren Verkauf spielt es keine Rolle, wo du sie gekauft hast, zumindest innerhalb der deutsche Plätze.


    Beim Kauf entscheidend ist der (höhere) Briefkurs.
    Während der üblichen Handelszeiten sind die Kurse im Direkthandel meist vergleichbar mit dem Börsenhandel (Referenzmarkt Xetra). Aber außerhalb 9:00-17:30 Uhr solltest du genauer auf die Kurse achten.


    Marketorder heißt: Du willst auf jeden Fall sofort kaufen und den Preis bestimmen andere (also zum nächstmöglichen Kurs).
    Limitorder heißt: Du gibst einen Kurs an, den du maximal zu zahlen bereit bist. Darüber wird nicht gekauft. Wenn dir niemand für weniger verkauft, dann wird halt nicht ausgeführt und weiter gewartet.

    Die deutsche Steuer sollte (nach Anrechnung von 15% ausländischer Quellensteuer) nur noch 10% (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) betragen haben. Ansonsten wäre die Abrechnung fehlerhaft.


    Dein Rechenfehler:
    Die nach Abzug der ausländische Quellensteuer verbleibenden 0,31 USD sind keine 0,33 EUR, sondern 0,28 EUR.
    Genau diese 0,28 EUR hast du ausgezahlt bekommen.


    Der FSA wurde mit dem kompletten Bruttobetrag belastet. Das ist korrekt so.
    Der deutsche Anteil war frei, gemäß FSA.
    Und die ausländische Quellensteuer ist in deinen entsprechenden Verrechnungstopf gewandert und wartet dort, dass du später (im selben Kalenderjahr) über den Freibetrag kommst und dann eine Anrechnung erfolgen kann.


    PS: "Zurückholen" kannst du dir diese 15% ausländische QS nicht.
    Die einzige Chance, an sie zu kommen, ist, im selben Kalenderjahr ausreichend hohe Kapitalerträge zu erwirtschaften so dass du über den Freibetrag kommst.