Beiträge von moga

    Hallo Herr RaphaelP,


    danke für Ihre Info.


    Abwesenheit waren 173 Tage (2014), steuerpflichtig in Spanien. Dort wurden die Beiträge zur RV und AV steuermindernd abgezogen.


    Die sich uns stellende Frage ist - bei freiwilliger Pflichtversicherung (KV) würden die Beiträge zur KV/PV bescheinigt werden (wurde in Anwartschaft für den Zeitraum geändert). Offensichtlich ist das für die Beiträge zur RV/AV nicht so. Ist das richtig?


    Das habe ich dem
    BMF-Schreiben Bezug vom 04.12.2012, IV C5 - S 2378/12/10001; DOK: 2012/0247351 -
    Schreiben datiert vom 28. August 2013, Betreff Ausstellung von elektr. Lohnsteuerbescheinigungen ab 2014....;
    GZ IV C5 - S 2378/13/10002, DOK 2013/0272073
    Seite 9, e)
    entnommen. Dass sich das nur auf die KV/PV beziehen könnte, war mir so nicht eindeutig klar.

    Hallo,


    während einer Abordnung ins europäische Ausland wurden für diesen Zeitraum (unter 183 Tage) Beiträge zur RV und AV in D geleistet (automatisch vom Arbeitslohn abgezogen: gesetzliche Abzüge), der Arbeitslohn während der Zeit bleibt in D steuerfrei (DBA).
    Sind diese Beiträge nicht in der elektr. Lohnsteuerbescheinigung unter 23a) und 27 zu bescheinigen?


    Freundliche Grüße