Beiträge von swkrauser

    Hallo, ich habe über die Schlichtungsstelle probiert meine Angelegenheit zu klären. Mein Energielieferant lehnt meine Forderung, die Rückzahlung der Preiserhöhungen seit 2011 beim Strom, weiter ab. Grob gesagt, das Urteil trifft nich auf das Unternehmen zu, so die Aussage. So bleibt mir nur der Mahnbescheid auf das Urteil BHG vom 4.12.2014.
    Frage:
    Wenn ich demnächst den Lieferanten wechsele und dem jetzigen kündige, welche Fristen oder Informationen an den Lieferanten muß ich beachten?
    Danke im Voraus.