Beiträge von badboy77

    Hallo ,
    Ich habe meine Widerrufsbelehrung prüfen lassen von SH Rechtsanwälten in Essen. Die Prüfung meiner Unterlagen hat ergeben, dass die in Vertrag verwendete Widerrufsbelehrung nach deren Auffassung fehlerhaft ist.


    Stimmt das eigentlich das man erst selbst Wiederrufen muss? damit das auch RSV übernimmt, so wie auf der Seite 37 steht ich Zitiere:
    „Wir Anwälte sollten erst beauftragt werden, wenn die Bank auf einen selbst verfassten Widerruf in der Form: "Hiermit widerrufe ich meinen Darlehensvertrag mit der Nr. ........ .Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf bis zum .........." abgelehnt hat. Wenn dies der Anwalt schreibt, machen die Rechtsschutzversicherungen einen Rückzieher bei außergerichtlicher Vertretung und das kann dann für den Mandanten teuer werden. Wir raten daher immer vorher zur eigenen Aktivität.“