Bitte haben Sie Verständnis, dass ich derart detaillierte Fragen erst beantworten könnte, wenn ich mich intensiv mit dieser Materie beschäftigt hätte. Das kann ich nicht kostenlos tun.
Das verstehe ich natürlich, zumal es sich um einen Sachverhalt handelt, über den ich im Netz absolut nichts finden kann - im Gegensatz zum umgekehrten Fall: Wenn die Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit abgesenkt und innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre mindestens 6 Monate Vollzeit gearbeitet wurde, bleiben die Zeiten der Teilzeitbeschäftigung (unter bestimmten Voraussetzungen) außer Betracht (§ 150 Abs. 2 SGB III).
Das könnte in meinem Fall evtl. sogar zutreffen, allerdings geht die BA in ihren Weisungen zu diesem Paragraphen davon aus, dass ZUERST die Vollzeit- und DANACH die Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wurde. Und bei mir ist es ja umgekehrt.
Besprechen Sie Ihre Fragen mit der Bundesagentur. Dort sitzen die Experten, die sich da perfekt auskennen.
Das werde ich zu gegebener Zeit sicher tun. Leider habe ich jedoch schon mehr als einmal die Erfahrung gemacht, dass die Auskünfte, die die "Experten" erteilen, keineswegs immer zutreffend sind, gerade wenn es um etwas schwierigere und nicht alltägliche Fragen geht. Deshalb hätte ich mich gern vorab an anderer (dieser) Stelle informiert, um sozusagen gewappnet zu sein.
Auch wenn ich dies ungerne tue @muc, wo er recht hat er recht. Im übrigen kann ihnen diese neben dem Arbeitsamt wahrscheinlich auch jeder Personaler vor Ort besser und effektiver erklären, wie jemand hier im Forum,
Leider habe ich nicht die Möglichkeit, auf entsprechend kompetente Personaler zurückzugreifen.
Danke trotzdem für den Tipp!