Beiträge von oberurselfritz

    ich habe von meinem Stromversorger eprimo Post erhalten. Die bieten einen neuen Tarif mit Preisgarantie bis 30.9.2023 an, allerdings zu deutlich höheren Preisen: 34,99 ct/kWh anstatt bisher 23,08 ct/KWh, Grundpreis neu 279,89 €/Jahr anstatt wie bisher 178,75 €/Jahr. Eprimo schreibt auch, dass ich den alten billigeren Tarif behalten könne, aber ohne Preissicherheit. Nun nimmt eprimo aktuell wohl von Neukunden ca. 48 ct/kWh. Auch bei verivox und check24 sind die Preise von zB Vattenfall ca. 48 ct/kWh.

    Was würdet ihr tun, das Angebot von eprimo annehmen? Ich vermute mal sehr, dass falls ich es nicht annehme, eprimo ab 1.1.2023 den Preis auf 48 ct erhöhen wird. Mit den angeobtenen 34,99 ct bin ich evtl. ganz gut bedient, oder?

    hier ein update, nach Einschaltung des Versicherungsombudsmanns,


    die HUK-Coburg hat die Gründe Ihrer Ablehnung der Regulierung geändert, Sie bezieht sich nun nicht mehr auf das "Kleingedruckte" in den PHV Ziff 3.1.13 wonach "Ansprüche, die auf Erfüllung eines Vertrags gerichtet sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind", was wohl soviel heissen soll, dass wenn in einem Mietvertrag steht, dass der Mieter für den Verlsut von Schlüsseln aufkommen muss, dies, nicht versichert ist, da es ja um die Erfüllung eines Vertrags geht,


    Nun heisst es (ca. 4 Wochen nach der ersten Ablehnung wg Ziff. 3.1.13) " wir gewähren Herrn ..XYZ... beedingungsgemäß Versicherungsschutz für den gemeldeten Schaden." "Unser Versehen bitten wir zu entschuldigen." (Formatierung von mir)


    ABER


    "Auf Grund des gegebenen Sachverhalts sehen wir einen nach gestzlichen Haftpflichtbestimmungen rechtlich begründeten Anspruch gegen unseren Versicherungsnehmer nicht"


    Aha, es gibt zwar Versicherungsschutz, aber bezahlen will die Versicherung nicht?!?!?


    Weiterhin: " ... weisen wir ... darauf hin, dass wir als Privat-Haftpflichtversicherer von Herr ..XYZ.. nicht für dessen Arbeitgeber,.... , eintrittspflichtig sind."


    Für mich bedeutet das, dass ein verlorener Büroschlüssel eben erstmal nicht versichert ist, es sei denn ein Mitarbeiter mach direkt einen Mitvertrag mit dem Vermeiter.


    Oder der Arbeitgeber muss gegen den Mitarbeiter klagen, dann würde die Versicherung vielleicht, vielleicht auch nicht, bezahlen.


    Muss man erst Versicherungrecht studieren, um das zu begreifen? Ich habs jedenfalls nicht begriffen, bin aber sehr gespannt was der Ombudsmann zu diesem Lavieren der HUK-Coburg sagt.

    Hallo Pumphut,
    erstmal vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Der Kollege war in der Tat der GF einer GmbH, allerdings in einem Angestelltenverhältnis. Er hat auch den gewerblichen Mietvertrag untereschrieben. Die GmbH ist eine kleinen Consulting, die Beratungsleistungen erbringt. Der Schlüssel diente der Ausübung der beruflichen Tätigkeit in so fern, dass er zum Öffnen des Büros notwendig war.


    Auf 1.8.4 bezieht sich HUK bei der Ablehnung der Kostenübernahme nicht, sondern eben auf 3.1.13.


    Die Aussage des HUK Kundencentres wurde mir gegenüber heute am Telefon wiederholt. Ich würde da schon erwarten, dass man dort kompetenter Auskunft geben kann. Auch auf explizite Nachfrage nach "Kleingedrucktem", das einer Schadensregulierung im Wege stehen könnte, sagte mir die Dame: Sie können zu 100% sicher sein, dass ein verlorener Schlüssel bzw. der verursachte Schaden reguliert. Es gibt keine Ausnahmeregeln, wo auch immer die stehen könnten.


    viele Grüße

    Ein Kollege hat die PH Plus der Huk Coburg. Diese deckt angeblich auch den Verlust fremder Schlüssel ab Auf der Homepage steht: "Wir leisten beim Verlust fremder privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzter Schlüssel (250 € Selbstbeteiligung)". Ich habe auch mit dem HUK Kundenservice telefoniert, dort hat man mir ausdrücklich bestätigt, dass Schlüsselverlust versichert sei, auch gäbe es nichts Kleingedrucktes, das dies ausschließe.


    Nun hat der Kollege den Büroschlüssel verloren. Kostenvoranschlag 4.500 Euro. Er dachte Gott sei Dank habe ich die PH Plus und hat den Schaden an die HUK Coburg gemeldet.


    Große Überraschung, die HUK will nicht bezahlen und beruft sich auf die Ziff. 3.1.13 der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dort steht: "3.1.13 Vertragliche Ansprüche und Erfüllungsersatzansprüche Nicht versichert sind Ansprüche, die auf die Erfüllung eines Vertrags gerichtet sind....."


    Das bedeutet, wenn z.B. im Mietvertrag steht: Die Kosten für verlorene Schlüssel sowie eine eventuelle Auswechslung der Schlösser müssen vom Mieter übernommen werden, dann konstruiert die HUK daraus einen vertraglichen Anspruch und will die Kosten, die durch Verlust des Schlüssels entstanden sind nicht bezahlen.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre interessant zu wissen. Der Kollege wird sich natürlich auch an den Ombudsmann wenden. Mal sehen was der dazu sagt


    Die HUK Hotline behauptet immer noch, dass es keine Formulierungen in den allg. Versicherungsbedingungen gibt, die die Regulierung eines Schadens durch Schlüsselverlust in welcher Art auch immer ausschließt. Das finde ich unglaublich.

    ich habe derzeti bei O2 einen Vertrag mit Homezone, ich suche einen neuen, günstigeren Vertrag der sollte allerdings eine Homezone/Festnetznummer beinhalten. Ich finde im Netz nur den von Tarifhaus/Chip, der ist immerhin günstiger wie der, den ich bei O2 habe und auch ohne lange Laufzeit, Flat 3000, 14,99 €


    Hat jemand evtl. einen besseren/günstigeren Tarif?