Beiträge von Altsachse

    Ein schlecht laufenden Fond erkennt man doch daran, dass keine Gewinne angefallen sind. Also zahlt man bei einen Fondstausch auch keine Steuern.

    Gruß


    Altsachse

    Ich mußte mir jetzt doch einen Anwalt nehmen, weil der Anwalt der Gegenseite (Erbschleicherinnen) versucht hat, mich für deren Anwaltskosten haftbar zu machen. Das Gericht hatte geschrieben, ich muß für die Gerichtskosten aufkommen, weitere Kosten muß jede Partei selbst tragen.

    Die Richterin des Nachlassgerichts hat eine Erbschleicherin vor der Entscheidung gehört. Ich wurde von der Richterin nicht eingeladen. Die Richterin hat behauptet meiner Schwester sei bekannt gewesen, das ich einen Pflichtteil erben würde. Ich habe der Richterin geschrieben, dass sie das frei erfunden hat. Darauf gab es keine Reaktion durch die Richterin.

    Gruß


    Altsachse

    Hallo ulza ,

    bei uns ist es anders. Ich pflege meine Frau. Da ich verpflichtet, bin 2mal jährlich Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, ist Verhinderungspflege auch ein Thema.

    Ich bekomme die Pflegeberatung von der Diakonie.

    Die Diakonie kann Dir sicher auch kompetente Auskunft geben.

    Ich habe den Eindruck die kompetenten Stellen sind bestrebt,

    erst einmal abzulehnen. Bei uns ging es um den richtigen Pflegegrad. Da wurde 3 mal abgelehnt. Erst das Sozialgericht hat einen unabhängigen Pflegegutachter beauftragt. Die Gerichtsentscheidung brachte dann auch den von uns gewünschten Pflegegrad.

    Info zum Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums :

    Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr Rufnummer 030/20179131 oder per E-Mail an

    info@wege-zur-pflege.de

    Gruß


    Altsachse

    Meine Schwester und ich haben gemeinsam mit unserer Mutter 1945 den Bombenterror am eigenen Laib gespürt. Ein Leben lang hat es kein böses Wort zwischen uns gegeben.

    Auch wenn die Haushalthilfe sicher einen Pfeil in unsere Beziehung zu treiben versucht hat, hat mich doch die Geste meiner Schwester gefreut.

    Ich bin nur verärgert darüber, dass ein Notar sich zu derartigen Handlungen hinreisen lässt, und auch die Staatsanwaltschaft nicht zu ihrer Verantwortung steht.

    Gruß


    Altsachse

    Hallo @R.F. die Haushalthilfe hat den Notar gerufen und hat sich als Erbin errklärt. Somit ist sie auch Beteiligte.

    Gruß


    Altsachse

    Der Notar hat meine Schwester dahingehend beeinflußt, um die Unterschrift zu erlangen. Er hat das Testament nicht nach den Wünschen meiner Schwester geändert. Das währe seine Pflicht gewesen.

    Gruß


    Altsachse

    Der Notar hat ohne Mandat meiner Schwester ein neues Testament erstellt. Er hat das erstellt ohne mit meiner Schwester Rücksprache zu nehmen. Er hat im Vorfeld den Testamententwurf an die Haushalthilfe ausgehändigt, damit diese meine Schwester mit den Testamententwurf konfrontieren konnte. Die Haushalthilfe hat behauptet, meine Schwester hätte am Telefon zugestimmt wer Erbe werden soll. Das ist mit Sicherheit falsch, da meine Schwester im Pflegeheim tagsüber nicht telefonisch erreichbar war. Das Notariat hat sich dazu auch nicht geäusert.

    Ich habe das das alles nur geschrieben um Andere vor derartigen Machenschaften zu warnen.

    Gruß


    Altsachse

    Hallo FinanzPanda,

    die Haushalthilfe war zum Notartermin anwesend. Der Notar hat sie jedoch nicht als anweswnd erklärt. Auch das sehe ich auch als Falschbeurkundung.

    Meine Erklärungen habe ich von dem Rechtsanwalt der Haushalthilfe.

    Gruß


    Altsachse

    Bei mir war es so, meine Schwester hatte ein handschriftliches Testament gemacht. Eine Kopie hat sie mir übergeben. Die ehemalige Haushaltshilfe meiner Schwester hatte den Notar gerufen. Der Notar hatte also kein Mandat von meiner Schwester. Er hat mithilfe der Haushaltshilfe ein neues Tesstament erstellt. Dieses entsprach nicht den Willen meiner Schwester. Meine Schwester hat nach dem Vorlesen reklamiert. Der Notar hat aber nicht nach dem Willen meiner Schwester das Testament geändert. Er hat meiner Schwester lediglich dazu geraten, mir Geld zu geben. So hat der Notar erreicht, dass meine Schwester ihm das Testament unterschrieben hat. Ich hatte meine Schwester 14 Tage vor dem Notartermin besucht. Dabei hat meine Schwester ihre Hand auf meine Hand gelegt. Ich habe das als Liebesbeweis gewertet. Das mich meine Schwester 14 Tage später enterben wollte, kann ich mir nicht vorstellen. Die Haushaltshilfe hat bis zum Ableben meiner Schester die finanziellen Angelegenheiten erledigt. Meine Schwester starb ein halbes Jahr nach dem Notartermin.

    Nach der Unterschrift war die Haushalthilfe für meine Schwester nicht mehr erreichbar.

    Ich habe den Notar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Leider war es so, dass die Staatsanwaltschaft nichts gegen den Notar unternommen hat. Sie wollte offenbar den Notar nicht schaden. Ich habe beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt. Der wurde mir von einer Richterin des Nachlassgerichts nicht erteilt. Die Richterin hat behauptet, meine Schwester hätte gewußt, dass mir ein Pflichtteil zustehen würde. Ich habe der Richterin mitgeteilt, dass sie das frei erfunden hat. Da gab es keine Reaktion von Seiten der Richterin.

    Ich durfte an das Nachlassgericht Geld zahlen, weil mir eine eidesstaatliche Erklärung abgenommen wurde. Auch an das Oberlandesgericht habe ich Geld gezahlt. An das Oberlandesgericht hatte ich mich wegen einer Beschwerde gewand.

    Jetzt will auch noch ein Rechtsanwalt Geld von mir haben, den die Haushalthilfe beauftragt hatte. Jetzt muß ich mir auch noch einen Rechtsanwalt nehmen.

    Nur weil ich den Willen meiner verstorbenen Schwester zum Recht verhelfen wollte.

    Beste Grüße


    Altsachse

    Ich halte es derzeit nicht für notwendig einen Notar zu bemühen. Im Erbfall ist das bei einer Imobilie anders. Da braucht man einen Notar.

    Ich würde es handschriftlich machen, beide sollten das unterschreiben. Zur Sicherheit würde ich das neue Testament dem Nachlassgericht übergeben. Dort liegt auch das notarielle Testament.

    Gruß


    Altsachse

    Ich finde es aber nachteilig für den Anleger, wenn die Zinsen erst im letzten Jahr steuerpflichtig verrechnet werden. Da würde ich mir aber etwas anderes suchen.

    Gruß


    Altsachse

    Ich hatte bei NIBC-direct auch Festgeld angelegt. Da war es so, das jedes Jahr die Zinsen den Anlagebetrag zugeschlagen wurden. Diese Zinsen werden jedes Jahr steuerpflichtig. Also wurden auch jedes Jahr Freibetrag verbraucht.

    Ich fand das so ok. Bei mir war es also so, dass bei Auszahlung nur die Zinsen des letzten Jahres

    steuerlich lelevant waren.

    Gruß


    Altsachse

    Die Frage an mich hat erdnuss nun schon beantwortet, da brauch ich mich nicht wiederholen. Aber die Fondsgesellschaft wollte sicher wegen dem Brexit auf ein anderes Land ausweichen.

    Gruß


    Altsachse

    Hallo Achim Weiss ,

    ich bin mir sicher mit dem Jahreswechsel 2017/18 hat das wenig zu tun, sonst währen alle anderen Fonds bei mir auch betroffen. Das Problem ist aber nur durch den einen Fonds aus Großbritannien aufgetreten. Der Fond wurde geschlossen, und als neuer Fonds in Luxemburg eröffnet. Unglücklicherweise hatte der Fonds bei mir über viele Jahre Gewinne angesammelt. Die Fondsgesellschaft hat also eine für den Kunden ungünstige Variante gewählt.

    Von dieser Fondsgesellschaft habe ich mich im Nachgang getrennt.

    Gruß


    Altsachse

    Hallo MariaBe, willkommen hier im Forum.Ich bin noch 9 Jahre älter, meine Rente ist auch noch etwas höher. Ich bekommme eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Damit brauche ich keine Einkommensteuern zahlen.

    Hast Du auch eine NVB ? Wenn nicht, solltest Du Dich mal informieren.

    Gruß


    Altsachse