Beiträge von Altsachse

    Durch den Austritt vom GB aus dem Euroraum hat es bei mir Nachteile gegeben. Eine Fondsgesellschaft aus GB hat eine Fondsfusion vorgenommen. Dadurch wurden meine Buchgewinne steuerpflichtig. Dadurch habe ich auch den Grundrentenzuschuß verloren. Da der neue Fonds nicht mehr so gut performte, habe ich mich von der Fondsgesellschaft aus GB getrennt.

    Gruß


    Altsachse

    Ich habe ohne Erfahrung angefangen, und habe mir damals gedacht, du brauchst sicher jemanden der von der Sache Ahnung hat. Das ging aber nicht lange gut, da ich schnell gemerkt habe, andere kochen auch nur mit Wasser. Ich habe mir damals ein Abo der Zeitschrift Finanztest zugelegt. Dort habe ich nach und nach das Wissen mir rausgelesen, was ich benötigt habe.

    Derzeit habe ich aktive Aktienfonds und Aktien-ETFs.Damit fühle ich mich wohl. Das Wohlfühlen kann bei jeden anders aussehen.

    Gruß


    Altsachse

    Ja, ich finde das geht so. Bei ebase nennt sich das Fondsumschichtung. Da wird diese Funktion extra angeboten. Der Vorteil ist, zu verkaufender Fonds, und zu kaufender Fonds, werden am gleichen Tag erledigt. Kursänderungen haben da keine Chance.

    Probleme entstehen aber, will man den gleichen Fonds am selben Tag wieder kaufen. Da wird einen unterstellt, man hätte das nur wegen Steuervermeidung gemacht.

    Gruß


    Altsachse

    Ich kaufe meine aktiven Fonds über einen Fondsvermittler. Dabei kaufe ich nur solche Fonds, wo ich 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bekomme. Mein Fondsvermittler übernimmt für mich auch die Depotgebühren von derzeit 48€ pro Jahr.

    Gruß


    Altsachse

    Ich denke mir das so, belegbare Fartkosten würde ich an Deiner Stelle wie bisher mit der Steuererklärung einreichen. Sollte sich das Finanzamt querstellen, währe es schön, wir würden da noch mal was von Dir hören.

    Neu ist, und das finde ich gut, dass ich für keine belegbare Fahrtkosten bis 900€ keine Belege sammeln muß.

    Gruß


    Altsachse

    Na, das sehe ich anders. Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung bekommt man alle Einkünfte freigestellt. Nicht nur bis zum Sparerfreibetrag von 801€, sondern bis zum Grundfreibetrag. Das sind dieses Jahr 10347€.

    Ich hatte 2018 im Depot negative Einkünfte. Dadurch dass eine Fondsgesellschaft eine Fondsfusion vorgenommen hatte, wurde ein großer Teil meiner Buchgewinne steuerpflichtig. Das habe ich aber nicht sofort erkannt. Die Steuerbescheinigung habe ich als falsch gewertet.

    Vom Finanzamt bekam ich eine Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben. Das habe ich pflichtgemäß gemacht. Finanzamt hat meine Nichtveranlagungsbescheinigung nicht zurückgefordert.

    Wenn Du dieses Jahr über 10347€ kommst, kannst Du von Dir aus 2023 eine Steuererklärung für 2022 abgeben.

    Gruß


    Altsachse

    Nach meinem Verständnis gilt die Einlagensicherung nicht für das Depot.

    Girokonto, Tagesgeldkonto und Festgeldkonto sind durch Einlagensicherung geschützt.

    Gruß


    Altsachse

    Ich denke mir, falsch macht man nur etwas, wenn man nicht investiert.

    Hat man sich erst mal für etwas entschieden, sollte man erst einmal dabei bleiben. Merkt man erst später, dass die Entscheidung doch nicht die Beste war, kann man bei späteren Investitionen immer noch etwas ändern. Man sollte seiner ersten Entscheidung auch die Chance lassen sich zu entwickeln. Dazu benötigt es aber Zeit, und die Zukunft kann keiner vorhersagen.

    Gruß


    Altsachse

    Ratschläge gebe ich ungern. Aber ich kann gern meine Erfahrungen hier teilen. Ich halte neben aktiven Fonds auch ETFs. Die Kosten bei aktiven Fonds stören mich wenig, wenn die Rendite entsprechend hoch ist.

    Aber Ausgabeaufschläge müssen doch nicht sein. Ich kaufe meine aktiven Fonds über einen Fonsvermittler. Da kaufe ich nur solche Fonds, wo ich 100% Rabatt auf den Aufgabeaufschlag bekomme.

    Die derzeitige Situation betrachte ich als nicht normal. Ich halte mich deshalb etwas zurück bei der Bewertung meiner Investitionen. Wenn sich die Börsen wieder beruigt haben, kann ich meine Bewertungen immer noch nachholen.

    Gruß


    Altsachse

    Na ich denke mir, hier kommt leicht etwas durcheinander. Ich meinte den Grundfreibetrg von 10347€ für das Kalenderjahr 2022. Anders ist der Sparerfreibetrag von 801€ pro Jahr.

    Den Sparerfreibetrag kann ich nur in Anspruch nehmen, wenn ich über dem Grundfreibetrag liege.

    Liege ich darunter, kann ich mir beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Diese bei der Bank eingereicht, zahle ich keine Abgeltungsteuern. Alle Erträge werden dann ungekürzt ausbezahlt.

    Gruß


    Altsachse

    Steuererklärung ist nur dann erforderlich, wenn das Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags ist.

    Nur die Investiton in ETFs, ist noch kein Grund für eine Steuererklärung.

    Gruß


    Altsachse

    Habe auch günstigere Angebote gefunden, leider waren die aber immer ausverkauft. Aber ich habe noch einige abgestorbene Bäume zu fällen. Ursache war die Trockenheit der vergangenen Jahre.

    Gruß


    Altsachse

    Für einen Anfänger sehe ich Gold als Anlageform eher kritisch. Gold glänzt zwar schön, aber bringt keine Zinsen. Auf einen Wertzuwachs zu hoffen, ist leider ein Glücksspiel.

    Gruß


    Altsachse

    Zum Zeitpunkt einer Umschichtung habe ich eigentlich wenig beizutragen. Bei steigenden Kursen macht der alte Fonds wie auch der neue Fonds Tendenz nach oben. Bei fallenden Kursen ist es halt umgekehrt. Wenn es darum geht die Kosten zu minimieren, ist eine baldige Umschichtung sinnvoll.

    Gruß


    Altsachse

    Hallo lieber Mario8 ,

    willkommen hier im Forum. Du hast sicher aus Unkenntnis der Forenregeln hier Webung platziert. Das ist nicht erlaubt.

    Sei bitte nicht verwundert, wenn Dein Beitrag gelöscht wird.

    Gruß


    Altsachse