Beiträge von Altsachse

    Ich hatte den Fall, dass ich bei meinen Fondserträgen in 2018 im Minus war. Also hatte ich nicht mit Steuern gerechnet. Die Steuerbescheinigung zeigte aber einen recht hohen Gewinn. Das hatte ich erst mal als Fehler der Bank abgetan, bis mich das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert hat. Was war geschehen ? Die Fondsgesellschaft hatte eine Fondsfusion vorgenommen. Dadurch wurden alle meine Buchgewinne des Fonds mit einen Schlag steuerpflichtig. Das hatte ich aber gar nicht bemerkt, jedes Detail der Fondsfusion hatte ich mir nicht durchgelesen. Jetzt warte ich immer erst Steuerbescheinigung der Bank ab.

    Gruß


    Altsachse

    Zur letzten Frage möchte ich mich nicht festlegen, da ich da nicht der Fachmann bin.

    Der steuerpflichtige Teil der Rente ändert sich mit jeder Rentenerhöhung, da die Rentenerhöhung zu 100% steuerpflichtig ist. Dadurch wird ein immer größerer Teil der Rente steuerpflichtig.

    Gruß


    Altsachse

    Ich bin bei ebase. Da zahle ich eigentlich jedes Jahr 48€ für die Depotführung. Da ich aber meine aktiven Fonds über einen Fondvermittler kaufe, übernimmt der für mich die Depotführungsgebühren. Ich habe einen Tarif wo ich noch einen Teil der Bestandsprofisionen ausgezahlt bekomme.

    Mir ist klar, dass nicht alle Vereinbarungen bei Vergleichen möglich sind. Ist mir eigentlich auch egal, wenn ebase nicht an erster Stelle steht. Wichtig ist für mich, dass ich keine Gründe für Beanstandungen habe.

    Gruß


    Altsachse

    Nicht verrechenbar sind Fonds mit Einzelaktien. Aber das ist hier ja wohl nicht der Fall. Der Grundfreibetrag ist dieses Jahr etwas über 10300€ pro Person. Bei Ehepaar daher 20600€. Eine überschlägliche Berechnung reicht aus. Dabei kann es jedoch geschehen, dass für einen kleinen Teil der Gewinne Steuern gezahlt werden müssen. Das sollte aber kein Hinterungsgrund sein. Das Finanzamt wird sich, wie bei mir, schon melden.

    Es ist sicher günstiger, wenn Deine Eltern Fondsanteile verkaufen, als diese Dir zu übertragen. Da dadurch der Grundfreibetrag Deiner Eltern ausgenutzt wird. Und nächstes Jahr haben Deine Eltern wieder 20600€ Grundfreibetrag frei.

    Bei einen Übertrag auf Dich, bleiben die Buchgewinne Deiner Eltern erhalten, und sind von Dir bei einen Verkauf zu versteuern. Das halte ich nicht für sinnvoll.

    Gruß


    Altsachse

    Ich hatte 2018 das Problem meine Fondserträge waren negativ. Aber eine KAG hat eine Fondsfusion vorgenommen. Das hatte Auswirkungen, die ich so nicht auf dem Schirm hatte, da ich die Fondsfusion nicht angeschoben hatte.

    Ich habe auch eine NVB. Und das Finanzamt hat mich aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt hat mir unterstellt, ich hätte höhere Einkünfte erkennen müssen. Ich habe dem Finanzamt glaubhaft dargelegt, das ich das nicht erkennen konnte, ich bin von einen Fehler von Seiten meiner Bank ausgegangen.

    Ich habe nachträglich die geforderte Steuererklärung abgegeben, und Steuern gezahlt.

    Meine NVB hat bei mir das Finanzamt nicht zurückgefordert.

    Gruß


    Altsachse

    Hallo tassedethe ,

    die Steuern sind unterschiedlich, weil die Einkommen auch unterschiedlich sind.

    Ich persönlich erwarte für das vergangene Jahr 0 Einkommensteuern. Mal sehen ob das mein Finanzamt auch so sieht.

    Gruß


    Altsachse

    Und falls das Geld nicht zu einem fixen Zeitpunkt gebraucht wird, was spricht dagegen es in den bestehenden ETF zu investieren ? Sicher rentiert der ETF besser als Festgeld ?

    Es ist zwar richtig, dass die Zinsen warscheinlich weiter steigen werden. Aber da sollte man abwarten können.

    Gruß


    Altsachse

    Auf solche Verknüpfungsgeschäfte würde ich mich nicht einlassen, auch wenn mir ein höherer als der Marktzins versprochen wird. Die Bank rechnet mit Sicherheit so, dass sie nicht Minus macht.

    Gruß


    Altsachse

    Hallo PfUI

    willkommen hier im Forum. Leider hast Du zu sehr dem Berater von Union vertraut. Besser ist sicher die Hinweise bei Finanztip zu lesen, und dann die Sache in die eigenen Hände nehmen. Du hast da sicher schon die richtigen Schlußfolgerungen gezogen. Geld was Du investieren möchtest, ist sicher richtig, gleich anzulegen. Bei den Fonds ist es so, erst die Fonds verkaufen oder tauschen, die am schlechtesten rentiert haben. Es ist ja anzunehmen, das die ja auch in Zukunft nicht besser laufen werden.

    Wie ichbins schon geschrieben hat, die Sparerfreibeträge jedes Jahr 801€ nutzen. Wenn Fonds im Minus liegen, gehen auch keine Einkommensteuern ab. Aber möglichst zeitnah wieder anlegen.

    Ein kleiner Trost für Dich, bei mir sind auch einige Fonds im Minus. Allerdings rentieren meine Fonds insgesamt immer noch über + 5%. Meine aktiven Fonds kaufe ich über einen Fondsvermittler, da zahle ich keinen Ausgabeaufschlag. Bezw, ich kaufe nur solche Fonds wo ich 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bekomme. Unionfonds sind da bei mir nicht dabei.

    Bei Unklarheiten ruhig noch mal nachfragen.

    Gruß


    Altsachse

    Die wichtigste Änderung ist nach meiner Meinung, die erneute schriftliche Zustimmung, wenn sich Preise ändern. Nach den alten Bedingungen galt die automatische Zustimmung, wenn man nicht extra widersprochen hat.

    Ich denke mir, die Banken werden es sich jetzt zweimal überlegen, bevor sie Preise ändern.

    Das halte ich dann doch für positiv für den Kunden.

    Gruß


    Altsachse

    Das werde ich sicher nicht machen. Ich halte mich daran, nur was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du getrost nach hause tragen.

    Wenn das Finanzamt auf eine schriftliche Nachfrage nicht antwortet, halte ich eine münliche Nachfrage für unnötig. Das würde sicher zu Mißverständnis führen.

    Gruß


    Altsachse

    So einfach ist es leider nicht. Es gehört zu den Gepflogenheiten, dass das Finanzamt darauf aufmerksam macht, wenn es von der Erklärung des Steuerbürgers abweicht. Leider hat es das bei mir nicht getan. Auch meine schriftlichen Nachfragen blieben unbeantwortet.

    So bleibt es bei meiner Vermutung, den Fehler absichtlich begangen zu haben.

    Gruß


    Altsachse

    Ich war bei der NOA-Bank-Insolvenz ein Betroffener. Da das in Deutschland war, hatte ich keine Probleme. Im Ausland hätte ich mir sicher Sorgen gemacht.

    Gruß


    Altsachse

    Und ich hatte mal dem Finanzamt einen Antrag geschickt, den es nicht bearbeiten wollte. Da habe ich mich beschwert, und natürlich Recht bekommen. Da kann sich das jemand doch gemerkt haben. Aber ich versuche trotzdem immer das Gute aus den Menschen rauszukitzeln.

    Gruß


    Altsachse

    Auch das Finanzamt ist nicht frei von Fehlern. Die letzten 3 Jahre mußte ich immer Einspruch einlegen, und habe jedesmal Recht bekommen. Ich mache meine Steuererklärung mit ELSTER.

    Letztes Jahr ist das Finanzamt von meiner Steuererklärung abgewichen, und hat mir komentarlos 1500€ Einkommen zuviel berechnet. Den Grund dafür habe ich, trotz Nachfrage, nicht erfahren. So bleibt die Vermutung im Raum, das Finanzamt hat den Fehler mit Absicht begangen.

    Zur Ehre des Finanzamtes muss ich sagen, ich habe sofort einen korrekten Steuerbescheid bekommen, und das zuviel gezahlte Geld wurde auch sofort zurücküberwiesen.

    Aber wer sich nicht auskennt, und dem Finanzamt glaubt, ist mitunter der Gelackmeierte.

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

    Gruß


    Altsachse