Beiträge von Altsachse

    Hallo @Calixtus Adamson,
    willkommen im Forum. Ich kann Dir sagen, was ich meinen Enkelkindern für meine Urenkel empfohlen habe.
    Ich selbst bin bei ebase, und habe "ebase Depot 4kids" empfohlen.
    Ein kleiner Haken den ich dabei sehe, ist der nicht kostenlose Kauf von ETFs. Es gibt bei ETFs zwar keinen Ausgabeaufschlag, aber ETF-Transaktionskosten. Doch ich finde die sind mit >0,5% moderat.
    Einmalanlagen sind jederzeit möglich. Depotkosten gibt es bis zur Volljährigkeit keine.
    Gruß


    Altsachse

    Kleiner Hinweis von mir, nicht nur die WKN sondern auch noch ISI-Nummer mit betrachten.
    Ich bin mir sicher, da gibt es dann einen Unterschied.
    Ich verwende nur die ISIN, die WKN ist bei mir zweitrangig.
    Gruß


    Altsachse

    ebase hat nun geantwortet.
    "Eine Auszahlung des Quellensteuertopfguthabens ist nicht möglich. Grundsätzlich können Steuertopfguthaben nur jährlich ausgewiesen werden.
    Dies wird in Ihem Fall ( Vorliegen einer NV-Bescheinigung ) regelmässig järlich praktiziert.
    Somit können Sie ggf. das Steuertopfguthaben im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung verwenden."
    Nur ist es so, dass ich aufgrund der NV-Bescheinigung keine Einkommensteuererklärung mache.
    Und nur wegen des Steuertopfes werde ich keine ESE machen.
    Das ist sicher so rechtlich richtig.
    Ich fühle mich aber als kleiner Mann etwas benachteiligt, denn mein Steuertopfguthaben verfällt jedes Jahr.
    Fazit : Ich werde erst mal sehen wie sich die neue Gesetzgebung bei mir auswirkt. Und solange der Dividentenfonds, der mir die Quellensteuer bringt, noch gute Rendite abwirft, kann ich damit leben.
    Gruß


    Altsachse

    Mit Festgeld für 2 Jahre, kommt man sicher noch etwas besser, als mit Tagesgeld.
    Das geht aber nur, wenn derzeit liquides Geld zur Verfügung steht.
    Gruß und viel Glück bei der Wahl des Baumeisters


    Altsachse

    Habe bei ebase am 12.12.2017 per E-Mail angefragt, aber ebase hat bis heute nicht geantwortet.
    Bei meiner letzten Transaktion (ohne Bezug auf den Quellensteuertopf) im Dezember 2017, fehlt bis heute der zugehörige Depotauszug. ebase ist warscheinlich, auch aufgrund der Gesetzesänderungen, etwas überlastet.
    Der Quellensteuertopf wird bei ebase nur für das aktuelle und für das vergangene Jahr angezeigt. Aber wo bleibt das Geld aus den Jahren zuvor ? Ich hatte 2016 und 2017 je einen 3-stelligen Betrag stehen. Der Betrag für 2017 wird noch angezeigt. Der Betrag für 2016 fehlt aber. Er wurde auch nicht zum Betrag 2017 zuaddiert.
    Es hat bei uns in den letzten 12 Jahren keine steuerpflichtigen Erträge gegeben, mit denen der Betrag aus dem Quellensteuertopf 2016 hätte verrechnet werden können. Auch für die nächsten 3 Jahre ist nicht mit steuerpflichtigen Erträgen zu rechnen. Dieser Verlußt war mir bei meiner E-Mail Anfrage noch nicht bekannt.
    Gruß


    Altsachse

    Und noch dazu wird Verkauf und Kauf beim Fondstausch am gleichen Tag ausgeführt. Somit kann es zwischendurch keinen Absturz geben.
    Eigentlich sollte man beim Verkauf und Neukauf den Fonds behalten wollen. Das geht aber aus steuerlichen Gründen nicht. Also sucht man sich sinnvollerweise einen ähnlichen Fonds zum tauschen. Im nächsten Jahr geht es dann wieder zurück.
    Wie @Kater.Ka schon schrieb, ist das bei gemanagten Fonds sehr bequem. Bei ETFs fallen zusätzliche Gebühren an, deshalb habe ich es bei ETFs noch nicht gemacht.

    Alle paar Jahre Anteile verkaufen halte, ich nicht für ideal.
    Sinnvoller ist es, jedes Jahr Fondsanteile zu tauschen. Nur so kann man die Freibeträge jedes Jahr nutzen. Tut man das nicht, verschenkt man sonst einen Teil der Freibeträge.
    Und die Erträge gehören richtigerweise den Kindern.
    Gruß
    Altsachse

    Hallo @Synovia,
    Das Nutzen von Freigrenzen ist legitim. Dabei gelten nur Erträge die auch realisiert wurden. Realisierung erreicht man bei Fondsanteilen durch Verkauf, oder besser durch Fondstausch.
    Wertsteigerungen ohne Realisierung sind nur Buchgewinne.
    Also jedes Jahr im Dezember rechnen, und etsprechend umschichten.
    Und bleiben nach dem Umschichten noch Buchgewinne im Depot, hat man eine Reserve, die man in einem negativen Jahr noch als positive Erträge nutzen kann.
    Ich mache das schon jahrelang so. Habe auch eine NV- Bescheinigung, brauche aber keine Rücksicht auf eine Familienversicherung zu nehmen.
    Gruß


    Altsachse

    Haushaltbuch mache ich nicht. Mir währe der Aufwand im Verhältnis zum Mehrwert zu gering. In meinen Alter hat man auch so ein Gefühl entwickelt, was man sich leisten kann, und was nicht.
    Ein Verwandter von mir, mit einen Dr. vor dem Namen, hat akriebig Buch geführt. Aber an eine vernünftige Geldanlage hat er sich nicht rangewagt. Ich finde bei einer vernünftigen Geldanlage kann ich mir den Aufwand sparen.
    Gruß


    Altsachse

    Haushaltbuch mache ich nicht. Mir währe der Aufwand im Verhältnis zum Mehrwert zu gering. In meinen Alter hat man auch so ein Gefühl entwickelt, was man sich leisten kann, und was nicht.
    Ein Verwandter von mir, mit einen Dr. vor dem Namen, hat akriebig Buch geführt. Aber an eine vernünftige Geldanlage hat er sich nicht rangewagt. Ich finde bei einer vernünftigen Geldanlage kann ich mir den Aufwand sparen.
    Gruß


    Altsachse

    Hallo @carcaroba,
    willkommen im Forum. Nach meiner laienhaften Meinung dürfen minderjährige Kinder keine derartigen Geschäfte abschließen.
    Das mit dem Ausnutzen des Existenzminimum-Freibetrag ist ja keine schlechte Idee. Aber die funktioniert sicher nur bei Euros. Man kann für die Kinder eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Mit dieser NVB können die Kinder dann auch legal Erträge oberhalb des Sparerfreibetrages steuerfrei kassieren.
    Ich würde die Coins verkaufen, Steuern zahlen, und die Euros dann den Kindern schenken.
    Gruß


    Altsachse