Wenn Du das belegen kannst, dass die Bank den Fehler gemacht hat, kannst Du Dich auch an den Ombudsmann wenden. Dessen Entscheidung kannst Du annehmen oder auch nicht.
Sehr warscheinlich wird die Bank die Entscheidung des Ombudsmanns annehmen.
Aber erst würde ich die Bank schriftlich auffordern, den gemachten Fehler zu bereinigen. Nur wenn die Bank sich quer stellt, währe bei mir der Ombudsmann angesagt.
Gruß
Altsachse