Beiträge von Altsachse

    Unsere neuen NVB haben wir bei unseren 3 Banken für den Zeitraum 2018 bis 2020 eingereicht.
    Hier nun der Bericht wie die Banken reagiert haben.
    Bank 1 hat uns den Erhalt bescheinigt. Gleichzeitig schreibt die Bank :"Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung der Nichtveranlagungsbescheinigung im Original nicht möglich ist." Daraufhin haben wir widersprochen, da wir laut EStG verpflichtet sind die NVB auf Verlangen des Finanzamts zurückzugeben. Die Bank hat nun behauptet, sie würde in dem Fall die NVB zurückgeben. Eine Entschuldigung hat sie sich erspart.
    Bank 2 hat uns ebenfalls den Erhalt bescheinigt. Gleichzeitig schreibt die Bank :"Wir haben für unsere Unterlagen eine Kopie angefertigt, daher benötigen wir das Original nicht." Die NVB lag als Anlage bei. Das ist nun sicher auch nicht richtig.
    Bank 3 hat bisher überhaupt nicht reagiert. Wir können nun erst 2018 erkennen, ob die Bank die NVB erhalten hat.
    Wir würden uns wünschen, dass die Banken ihrer Verantwortung gegenüber uns als Kunden, sowie unserer Gesetzgebung gerecht wird.


    Altsachse

    Ich habe auch eine NVB. Bisher habe ich die immer im Voraus beantragt. Dieses Jahr hatte ich allerdings Probleme. Nachzulesen unter "Ihr gutes Recht". Ich sehe es auch so, dass eine rückwirkende Genehmigung nicht möglich ist. Aber das macht doch eigentlich nichts. Für die Jahre 2016 und 2017 reicht man eben eine Steuererklärung ein, und bekommt dann eine Steuerfestsetzung von jeweils 0 €. für die Jahre 2018 bis 2020 gilt dann eine in diesen Jahr beantragte und genehmigte NVB.
    Gruß


    Altsachse

    Hallo @rico41,
    P2P-Kredite würde ich persönlich nicht machen, da mir dabei das Ausfallrisiko zu hoch erscheint.
    Trump hin oder her, solange die amerikanische Wirtschaft gut läuft, bin ich dabei. Auch Deutschland sehe ich noch positiv. Mein DWS-Deutschland liegt noch oberhalb des MSCI-World.
    Ich vermeide Aktionismus. Ich sage mir immer "Ruhe bewahren".
    Eins noch mit auf den Weg, Du mußt selbst das richtig Verhältnis von Sparen und Konsum finden. Es ist aber gut, wenn man nach dem Studium des Sparen etwas aktiviert. Denn da fällt es leichter den Konsum noch einige Zeit auf Studentenniveau zu halten.
    Gruß


    Altsachse

    Das Bundesfinanzministerium hat errechnet, dass ich mit meiner NV-Bescheinigung im Schnitt nur knapp 3€ im Jahr mehr zahlen würde.
    Ich vermute da hat sich das BFM aber verrechnet. Schön währe es aber.
    Gruß


    Altsachse

    Hallo @rico41
    Auch von mir ein Willkommen hier im Forum.
    Fehler die ich in der Vergangenheit gemacht habe, mußt Du nicht auch machen. Darum auch von mir einige Hinweise.
    EM habe ich in schlechter Erinnerung. Von 2010 bis 2015 haben EM 20% Verlußt gemacht.
    Gold hatte ich auch schon mal gekauft. 5% Kosten beim Kauf, und nochmal 5% Kosten beim Verkauf. Gold glänzt zwar, bringt aber keine Zinsen. Also lieber nicht kaufen.
    ETF MSCI-Wold ist ok. Ich habe noch ETF MSCI-USA, und MSCI-Nasdaq-100. Diese habe ich nur, weil ich mein Depot täglich kontrollieren kann. Mir ist klar, das ist viel USA. Ansonsten habe ich noch aus der Zeit vor ETF aktiv gemanagte Fonds Europa und Deutschland. Dadurch hält sich mein USA-Anteil in Grenzen.
    Mein Sicherheitsanteil bei der Geldanlage ist Festgeld, was bei mir noch 2 Jahre mit 4.5% rentiert. Gibt es in 2 Jahren nicht wenigstens 3% bei neuen Festgeld, geht das Geld vorübergehend ins Depot.
    Nun mußt Du selber sehen was Du machst. Bei Fragen nicht hinter den Berg halten.
    Gruß


    Altsachse

    Hallo @outbackracer,
    Korrekt heist es Sperrzeit. Soweit mir bekannt ist spielt das Alter dabei keine Rolle.
    Das Bundessozialgericht hat dazu folgendes festgestellt :
    Der Arbeitnehmer hat die Arbeitslosigkeit durch den Aufhebungsvertrag grob fahrlässig herbeigeführt.
    Das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung nur mit bedenken.
    Bei mir war das vor vielen Jahren fast ähnlich, nur habe ich einen Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt. Es gab dann eine betriebsbedingte Kündigung. Sperrzeit gab es dadurch keine.
    Gruß


    Altsachse

    Hallo @pobel,
    Sie sehen die Meinungen gehen außeinander. Wenn Sie neu anfangen, werden Sie sicher die Entwicklung der Fonds öfter kontrollieren. Da ist es auch weniger wichtig die ideale Streung bekommen zu haben. Sie werden ohnehin weitere Fonds später dazunehmen. Andererseits werden Sie die Fonds die nicht so gut gelaufen sind tauschen.
    Gruß


    Altsachse

    Hallo @pobel,
    willkommen im Forum, ich persönlich würde derzeit keine Renten kaufen. Renten verlieren bei steigenden Zinsen an Wert. Da die US-Notenbank die Zinsen angehoben hat, vermute ich dass das Zinstief überschritten ist.
    Ich würde das Geld derzeit in MSCI- World investieren. Ein späteres Umschichten sollte bei geringen Kosten möglich sein.
    Andere sagen aber, derartige Überlegungen funktionieren nicht. Deshalb ist das nur meine persönliche Meinung.
    Ich würde MSCI-World nicht in 2 ETF splitten, Bei derart niedrigen Summen sehe ich das eher nachteilig.
    Da ich ein USA-Fan bin, rate ich zum S&P 500. USA läuft derzeit gut.
    Fazit : Als Anfang würde ich nur 2 Fonds kaufen.ETF MSCI-World und ETF USA.
    Ich selbst habe MSCI-USA in Euro, ist aber etwas teurer bei den jährlichen Kosten.
    Statt der Renten würde ich noch Geld in Tages- oder Festgeld lassen.
    Gute Anlageerfolge wünscht


    Altsachse

    Hallo @Gluecksritter1966,
    willkommen im Forum. Sie erwarten nun Ratschläge, leider kann ich damit nicht dienen.
    Ich kann Ihnen aber 2 Beispiele nennen wie das bei uns und bei Bekannten abläuft.
    1. Meine Frau und ich bewohnen ein älteres Einfamilienhaus.Dieses ist unser Eigentum. Dadurch brauchen wir im Alter keine Miete zahlen.
    2. Bekannte von uns sind nicht verheiratet und beziehen beide neben ihrer Rente noch Witwenrente von ihrem verstorbenen Ehepartner. Beide wohnen in getrennten Mietswohnungen. Sie ziehen nicht zusammen, da dann wohl die Witwenrente wegfallen würde. Die Einsparungen bei der Miete würde das wohl nicht ausgleichen.
    Das nur als Anregung, auch wenn es zu Ihren Problem nicht direkt passt.
    Gruß


    Altsachse

    Hallo @Oekonom,
    mein Dividendenfond liegt trotz der Quellensteuer ganz gut im Rennen.
    Mein Depot weist einen Quellensteuertopf aus. Da ich eine NVB habe kann es sein, das Quellensteuern die ich bezahlt habe, aber eigentlich nicht bezahlen müßte, dort gesammelt werden. Da ich auch für die nächsten 3 Jahre eine NVB habe, schiebt sich dieser Topf so vor sich her.
    Er ist eigentlich zur Verrechnung mit anfallenden Steuern gedacht. Da meine Steuerpflicht nun noch einmal herausgeschoben wurde, verschiebt sich die Sache, bis es zur Steuerpflicht eines schönen jahres kommt.
    Gruß


    Altsachse

    Hallo @ulfied,
    die Frage nach dem Fondsvolumen läßt sich wie folgt beantworten : Ein Fonds benötigt ein gewisses Volumen um rentabel arbeiten zu können. Bei neuen Fonds bedarf es naturgemäß eine gewisse Zeit, bis das Volumen erreicht ist. Bei älteren Fonds mit zu niedrigen Volumen läuft man jedoch Gefahr, dass der Fonds wegen Unrentabilität aufgelößt wird. Dabei hat man als Anleger keine Verlußte, man muß nur in einen anderen Fonds wechseln.
    Gruß


    Altsachse

    Auch wenn Grabpflege keine haushaltnahe Dienstleistung ist, kommt bei mir dazu eine Bemerkung hoch.
    Grabpflege vertraglich binden? - Ja. Aber nicht für einen Zeitraum von 25 im Voraus bezahlen. Jährliche Bezahlung der erbrachten Leistungen halte ich für vernünftiger. Das eingesparte Geld kann so besser bei mir arbeiten und Erträge erwirtschaften.
    Gruß


    Altsachse

    Hallo @ulfied,
    Das mit der NVB macht die Sache mit den Steuern natürlich einfacher. Sie müssen Ihrer Depotbank ein Exemplar Ihrer NVB schicken. Sollten Sie kein Exemplar mehr zur Verfügung haben, können sie weitere Exemplare bei Ihren Finanzamt anfordern. Die NVB gilt auch für ausländische Fonds. Gegen Steuern die auf Fondsebene anfallen können Sie allerdings nichts machen. Ab 2018 gilt ein neues Investmetsteuergesetz, da müssen deutsche Fonds in Zukunft 15% Steuern zahlen, dadurch veringern sich Aussachüttungen. Bei Anlegern die Steuern zahlen müssen, gibt es dafür einen Rabatt bei der Abgeltungssteuer. Bei Ihnen und bei mir gibt es diesen Rabatt leider nicht da wir keine Steuern zahlen.
    Altersgerechte Grüße


    Altsachse