Hallo @Matthias_E,
ich möchte zur Sie-Anrede übergehen damit Sie nicht wieder leichsinnig übers Ziel hinausschießen.
Sie haben es aber richtig erkannt, dass mein Tip den von Ihnen geschilderten Fall 2 entspricht. Gewinne aus Kapitalvermögen, wie Ausschüttungen, sind in der Höhe von mir nicht beeinflussbar. Um jedoch die Freigrenze auszunutzen verkaufe ich Fonsanteile die im Plus liegen.
Der von Ihnen geschilderte Fall 3 ist bei mir bisher nicht aufgetreten. Für den Fall, dass die von mir nicht beeinflussbaren Kapitaleinkünfte die Freigrenze überschreiten, würde ich Fondsanteile die im Minus liegen verkaufen, und so die Freigrenze einzuhalten.
Das mit der Rentenerhöhung von 5,95% die NV-Bescheinigung hinfällig wird, habe ich nicht geschrieben. Es trifft auch nicht zu. Ihre Überlegungen zu meiner Rentenhöhe haben Sie aus der Luft gegriffen. Da Sie meine Beiträge noch einmal ausführlich analysiert haben, müsste Ihnen auch klar geworden sein, warum meine Rentenhöhe so niedrig ist. Meine Rentenhöhe ist nicht größer sondern kleiner als der Durchschnitt.
Meine Fondstauschaktionen waren bisher kostenlos, da ich bei ebase den Tarif 100 habe. Die erwähnten Gebühren mögen bei anderen Wertpapieren zutreffen, bei Fonds kenne ich sie nicht.
Fondsanteile die vor 2009 gekauft wurden habe ich nicht mehr im Depot. Somit sind diesbezügliche Überlegungen gegenstandslos.
Das Risiko die Übersicht über seine Geldanlage zu verlieren sehe ich nicht. Ich halte es deshalb auch nicht für notwendig darauf hinzuweisen. Bei mir wird jede Fondstransaktion auf einen separaten A4 Blatt dokumentiert. Gelegentlich fahre ich den Bestand auf 0 herunter, um keine zu hohen Buchgewinne aufkommen zu lassen.
Sie haben mich nicht von der Unrechtmäßigkeit meines Handelns überzeugt. Ich hoffe Sie überdenken Ihre Anschuldigungen nochmal.
Altsachse