Hallo @pluto5
ich muß leider noch einmal rückfragen. Die NV- Bescheinigung gilt bis 31.12.2016, und das Finanzamt hat die NV- Bescheinigung auch nicht zurückgefordert? Dann brauchen Sie sich um das Jahr 2015 und auch 2016 keine Gedanken machen, vorausgesetzt es haben sich keine wesentlichen steuerrelevanten Einkünfte geändert.
Das es eine Verlängerung geben soll, ist mir nicht bekannt. Für die kommenden 3Jahre muß ein neuer Antrag beim Finanzamt eingereicht werden. Ich vermute, das haben Sie getan, und das Finanzamt hat den Antrag abgelehnt. Ist das so?
Bei einen NV-Bescheinigten, der ja keine Einkommensteuer zahlen muß, können auch keine Außergewöhnlichen Belastungen angerechnet werden.
Durch die geänderten Lebensbedingungen, ist nach meinen Verständnis, erst recht eine NV-Bescheinigung zu befürworten.
Ich habe selbst eine NV-Bescheinigung.
Beim letzten Antrag hat das Finanzamt mich angerufen, und die Mitarbeiterin hat am Telefon versucht mir zu erklären, dass meinen Antrag nicht entsprochen werden könne.
Daraufhin habe ich dem Finanzamt geschrieben, dass ich auf einer schriftlichen Antwort bestehe. Ich habe geschrieben: " Ich kann nicht verstehen, dass Sie mich nicht zur Steuer veranlagen, aber andererseits diese Nichtveranlagung nicht bescheinigen wollen"
Eine Woche später hatte ich meine neue NV-Bescheinigung.
Ich hoffe das hat Ihnen weitergeholfen.
Gruß
Altsachse