Beiträge von Salli

    Die Rentenzahlungen tragen Sie in die Anlage R ein - wie deutsche Rentenzahlungen auch.

    Das mag zwar funktionieren, wenn der Finanzbeamte hier nachdenkt, ist aber nicht unbedingt nötig.


    Ich gehe davon aus, dass Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Renten aus einer gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß DBA Deutschland - Österreich nur in dem Land steuerpflichtig, aus dem sie bezahlt werden. Die österreichische Pension der PVA wird dementsprechend in Österreich voll versteuert und muss in Deutschland nicht mehr versteuert werden. Allerdings wird sie nur unter Progressionsvorbehalt freigestellt. Aus eigener Erfahrung: Ich trage sie in der Anlage AUS, Zeile 36-40 "Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt" ein und hatte in den vergangenen Jahren keine Probleme damit.
    Zum Nachlesen: DBA Deutschland Österreich, Artikel 18.

    Dieses Jahr steht meine erste Steuererklärung an. Während des Studium habe ich nie eine gemacht. Das war vielleicht schlecht, aber leider nicht mehr zu ändern...

    Doch, da Steuererklärungen bis zu vier Jahre rückwirkend (d.h. aktuell bis zum Jahr 2013) und Verlustvorträge bei Werbungskosten sogar bis zu sieben Jahren rückwirkend gestellt werden können. Es wäre also kein Problem, für diese Jahre jetzt noch die entsprechenden Anträge zu stellen.

    Hallo zusammen,


    aufgrund einer recht speziellen Konstellation habe ich in meinem Nebenjob aktuell keine "erste Tätigkeitsstätte". Mein Arbeitsweg wäre demnach grundsätzlich als Reisekosten absetzbar. §9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a EStG besagt dazu:
    " [...] Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Beförderungsmittel (Fahrzeug) als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind.[...]"


    Im Bundesreisenkostengesetz, §5 "Wegstreckenentschädigung", wird von 20 Cent pro Kilometer gesprochen, allerdings mit "motorbetriebenen Kraftfahrzeugen". Ich fahre jedoch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, hauptsächlich U-Bahn, wodurch wohl eher §4 "Fahrt- und Flugkostenerstattung" BRKG für mich gilt. Dieser Paragraf enthält jedoch keine Aussage zu pauschalen Kilometersätzen! Für diese Fahrten zahle ich nichts dazu, da ich als Student ein Semesterticket besitze, welches ich bereits im Rahmen des Studiums als Fortbildungskosten absetze; somit fallen wohl keine "entstandenen Kosten" an. Steht mir somit überhaupt noch eine zusätzliche Absetzung des Arbeitswegs zu meinem Nebenjob zu, oder gehe ich komplett leer aus, sogar weniger als wenn ich es als "normale Entfernungspauschale" absetzen würde?



    Herzlichen Dank und viele Grüße

    Hallo zusammen,


    Ich überlege wegen der geringen TER in Vanguard ETFs zu investieren (langfristige Perspektive zur Altersvorsorge).
    Vanguard hat nun nur sehr wenige ETFs in EUR, sondern die meisten in USD.


    Wie bewertet ihr die Investition in ETFs, die in USD aufgesetzt sind?
    Insbesondere: Ist das aufgrund des Währungsrisikos auf jeden Fall zu vermeiden?

    Pauschal "auf jeden Fall vermeiden" lässt sich wohl nur wenig.
    Ich persönlich empfinde das Währungsrisiko nicht unbedingt als KO-Kriterium, es sollte jedoch beachtet und im Hinterkopf behalten werden. Letztlich hängt es von deiner Risikobereitschaft und deinen Handelsgewohnheiten ab - möchtest du den ETF einfach 10 Jahre liegen lassen, oder wird das Depot jeden Monat angeschaut und ggf. korrigiert? Machst du dir Gedanken um die Entwicklungen auf dem Währungsmarkt? Je nachdem, wie die Antworten ausfallen, können Währungsrisiken sehr relevant sein oder auch völlig unwichtig.


    Dort wird erwähnt, dass es nur wenige ETFs gibt, die auf europäischen Börsen gehandelt werden. Warum ist das denn so wichtig? Kann man nicht einfach via Online Banking auch von Deutschland aus ETFs kaufen, die nur an der US-Börse gehandelt werden, oder ist das mit hohen Kosten verbunden?

    Grundsätzlich bietet nicht jeder Broker den Handel auf jeder Börse an. Hierzulande konzentriert man sich eigentlich auf die deutschen Börsen, vielleicht noch ein paar große europäische und die NYSE. Je nachdem, ob dein gesuchter ETF auf einer dieser Börsen handelbar ist, kannst du ihn kaufen (oder eben nicht). Im Endeffekt musst du also nur einen Broker suchen, der den Kauf an deiner gewünschten Börse zu einem vertretbaren Preis anbietet. Bei diversen Online-Brokern wird man in aller Regel auch für den Handel an den großen US-amerikanischen Börsen fündig.

    Hallo,


    Voraussetzung für die Anerkennung von Studienkosten als Werbungskosten ist nur eine vorherige Ausbildung von mindestens 12 Monaten Dauer (in Vollzeit). Da du dich im Masterstudium befindest, hast du zuvor wohl den Bachelor gemacht, damit die Bedingung erfüllt. Ob du für die vorherigen Steuerjahre eine Erklärung abgegeben hast, ist irrelevant. Wichtig ist nur, dass pro Steuerjahr nur eine Erklärung möglich ist und lediglich die Ausgaben, die in jenem Jahr bezahlt wurden, anerkennungsfähig sind. Zum Nachlesen das EStG konsultieren, §9 Abs. 6.

    Hat jemand eine gute Übersicht der TOP Aktien auf dem Markt?

    Was genau sind denn Top-Aktien? Niedriges KGV? Steigende Dividende seit x Jahren? Gute Unternehmensnachrichten?


    Ich möchte wirklich ungern reinreden, aber Aktien eignen sich nicht für eine Anlage auf wenige Monate oder gar Wochen. Das ist reine Spekulation. Überhaupt sind Aktien deutlich risikoreicher als ein vergleichsweise "ruhiges" und risikoarmes Tagesgeldkonto. Ich würde dir vielleicht anraten, zu überlegen, was du mit deinem Geld machen willst; ein Depot ist keineswegs eine Alternative für ein Tagesgeldkonto.

    Vielen Dank euch beiden! Wenn ich es zusammenfassend richtig verstehe, sollte ich wohl einen Urlaubsantrag "pro forma" stellen, damit die entsprechenden Urlaubsstunden/-tage entstehen und ich sie bezahlt bekomme. Dann werde ich das so gegen Ende des Jahres machen.

    Hallo zusammen,


    ich bin Student und seit 1. August als studentische Hilfskraft im Gesundheitswesen tätig. Die Arbeit findet im Schichtdienst statt, ich verdiene 10,82 Euro brutto pro Stunde. Als Teilzeitkraft gebe ich einen Monat im Voraus meinen Dienstplanwunsch ab, in dem ich meine Verfügbarkeiten (insbesondere während der Vorlesungszeiten) angeben kann. Dabei steht es mir aber grundsätzlich auch frei, mich aus privaten Gründen (Lernzeit, andere Aktivitäten, Urlaub) als "nicht disponibel" einzutragen. Einen (echten) Urlaubsantrag muss ich daher nicht stellen, wenn ich in Urlaub fahren möchte.
    Während meines Bewerbungsgespräches erwähnte der Personalleiter, dass ich einen "Urlaubsanspruch" von knapp einem Euro pro Arbeitsstunde sammeln würde. In meinem Arbeitsvertrag findet sich dieser Punkt zum Urlaub: "Der Urlaubsanspruch beträgt, soweit nicht abweichend in Punkt 6 vereinbart, 24 Arbeitstage im Kalenderjahr - anteilig nach geleisteter Arbeitszeit (Faktor 0,09 x geleisteter Arbeitsstunden). Der Urlaub ist nach den betriebsüblichen Regelungen einzureichen und zu genehmigen. Ein Kumulieren zusätzlicher Urlaubsansprüche findet nicht statt. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen."
    0,09 x 10,82 Euro ergeben 97 Cent, also den erwähnten Euro pro Arbeitsstunde. Bedeutet das, dass ich am Ende des Jahres einen Urlaubsantrag stellen muss, und mir dann dieses Geld ausgezahlt wird? Oder wird es nur dann bezahlt, wenn ich eben keinen Urlaubsantrag stelle (den ich ja grundsätzlich nicht benötige)?
    Kurz gesagt, ich möchte gerne die 97 Cent zusätzlich erhalten, weiß aber nicht so genau, ob ich überhaupt Anspruch darauf habe und wie das Procedere aussieht. :)


    Viele Dank im Voraus.

    Was ich mich in solchen Fällen immer frage: Gibt es nicht ein effektives und rechtssicheres Mittel für den einfachen Privatmann, einen solchen Betrag anzumahnen? Die Kosten eines Anwalts würden den Gewinn übersteigen, aber man möchte auf den Betrag ja genausowenig verzichten. Es gibt hier ja einige rechtlich bewanderte Mitglieder - darf ich höflich um einem kurzen rechtlichen Exkurs bitten? :)

    Hallo,


    eine Sperrung ist meines Wissens nach grundsätzlich gebührenfrei. Eine Reaktivierung ist aber nicht möglich, es muss eine neue Karte her - und die lassen sich die Banken ggf. etwas kosten. Wieviel, steht wohl im Preis- und Leistungsverzeichnis der kartenausgebenden Bank.
    Ich hatte nur mal den Fall, dass mit meiner Karte offenbar auf elektronischem Wege Schabernack getrieben wurde. Hier war die Sperrung und das Versenden einer Neukarte komplett kostenlos, da der Fehler nicht durch mich verursacht worden war. Hängt also vielleicht auch ein wenig von der Kulanz der Bank ab - verliert man die Karte aus Unachtsamkeit, zahlt man wohl eher als bei einem Diebstahl.

    Ich würde vermuten, dass dies dann daran liegt, dass parallel ein Girokonto eröffnet wird. Das wird dann tatsächlich an die Schufa geleitet. Ob mehrere Girokonten den Score tatsächlich verschlechtern, weiß niemand mit Gewissheit zu sagen, weil die Berechnung ja nicht veröffentlicht wird - aber man kann wohl davon ausgehen: http://www.finanztip.de/blog/pimp-your-schufa/

    Hallo,


    es wäre mir nicht bekannt, dass Depoeröffnungen überhaupt an die Schufa weitergeleitet werden. Es gäbe dafür auch eigentlich keinen Grund für die Bank, da Depots ohnehin auf Guthabenbasis beruhen und daher kein Ausfallrisiko besteht. Meine Depots sind jedenfalls nicht bei der Schufa vermerkt - dementsprechend gibt es auch keine Auswirkungen auf den Score.

    Ich habe das "lebenslang" in Klammern gesetzt, weil ich daran zweifle, ob dieses Angebot wirklich dauerhaft durchhalten wird. Ich persönlich rechne damit, dass die Schufa den Vertrag irgendwann kündigt und dann wünscht, dass ich auf einen kostenpflichtigen Vertrag umsteige. (Werde ich dann halt nicht machen, so wichtig ist mir der Zugang nicht.) Ich war ziemlich erschrocken, zu lesen, dass man nun schon 4 Euro pro Monat (48 Euro pro Jahr!) zahlen soll. Hätte ich das seit November 2013 gemacht, wäre ich schon über 100 Euro los. Dafür, dass ich sichergehen kann, dass die Schufa keinen Fehler mit meinen Daten macht! Brutal. Da würde ich eher bei der jährlichen Gratis-Datenauskunft bleiben. Jedenfalls denke ich, dass die Schufa irgendwann auch von Leuten mit Gratisverträgen Geld sehen möchte, und deswegen ist es zweifelhaft, wie lange "lebenslang" sein wird.

    Welche Gründe gibt es denn außer der Thematik "Ausgabeaufschlag" einen Umweg über die Niederlande zu machen?

    Die Abgeltungssteuer fällt erst mit dem Einreichen der Steuererklärung bzw. dem Erhalt des Steuerbescheides an. Die niederländischen (bzw. generell ausländischen) Banken führen diese nicht automatisch ab. Im Fall der ausländischen Bank werden die Steuern erst mit dem Steuerbescheid gezahlt und somit ist während des laufenden Jahres eine höhere Liquidität gegeben. Zahlenmäßig kein großer Unterschied, sofern wir nicht von wirklich hohen Summen sprechen ... Und für solche Personengruppen stellt sich dann wohl wieder die Frage, ob das den Aufwand noch wert ist.

    Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsfristen? [Blockierte Grafik: https://www.meineschufa.de/pics/bu_top.gif]
    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar.


    Quelle: https://www.meineschufa.de/site-15?type=11


    Vor einiger Zeit gab es mal eine Aktion, bei der man sich in den Shops von Easycredit gratis auf meineSchufa registrieren lassen konnte. Ich habe das Ende 2013 gemacht. Ich weiß nicht, ob diese Aktion immer noch gilt; vielleicht wäre ein Anruf bei Easycredit (sofern eine Filiale in deiner Nähe ist) zumindest den Versuch wert. Der Zugang ist kostenlos und gilt dann "ein Leben lang" (so Werbetext).

    Ich bin seit April 2015 als Anleger bei Auxmoney und somit kann ich nach einem Jahr ein erstes Fazit ziehen.


    Zunächst einmal: Der Anmeldevorgang war unkompliziert, man eröffnet ebenfalls ein Konto bei der biw Bank, auf welches die Anlagesumme überwiesen wird. Ab einem Anlagebetrag von 1.000 Euro kann man den "Portfolio Builder" verwenden, der nach einem einstellbaren Schema (anhand der Bewertungen der Kreditnehmer durch Auxmoney) automatisch Projekte aussucht und in diese investiert. Ich habe meine Anlage je zur Hälfte über den Portfoliobuilder und zur Hälfte manuell angelegt. Der Portfolio Builder braucht recht lange, um die gesamte Summe anzulegen, pro 1.000 Euro ungefähr 1,5 Monate (bei dem Mindestgebot von 25 Euro pro Kredit). Einen Mangel an Angeboten gibt es eigentlich nicht, jedoch sind die mit guter Bonität eingestuften Anfragen sehr schnell ausgebucht, und selbst fertig finanzierte Anfragen kommen immer mal wieder nicht zum Abschluss. Man sollte also Geduld mitbringen.
    Der "Score" von Auxmoney scheint mir nicht allzu viel zu bringen und ist insgesamt sehr intransparent, da es keinerlei Informationen gibt, anhand welcher Daten dieser berechnet wird. Ich habe ca. gleich viele Ausfälle bzw. vorzeitige Zurückzahlungen sowohl in der Menge der vom Portfolio Builder als auch der von mir manuell ausgesuchten Projekte. Allerdings zeichnet sich doch ab, dass Projekte der Einstufung B und besser häufiger verfrüht abbezahlt werden und weniger oft ausfallen. Wählt man die Anlage über den Portfolio Builder also defensiver als ich es getan habe, dürfte sich ein positiverer Trend (bezüglich der Ausfälle) abzeichnen.


    Insgesamt ist meine Performance enttäuschend. Der "Rendite-Index" (so von Auxmoney bezeichnet) liegt zwar bei 8,16 %, jedoch sind darin die ausgefallenen Kredite noch nicht miteinberechnet, da ich zwar einige mit dem Vermerk "Inkasso" besitze, diese jedoch noch nicht abgewickelt wurden. Einige wenige laufen zwar dann tatsächlich noch weiter - immerhin kümmert sich hier Auxmoney um alle rechtlichen Belange, man selbst hat absolut keine Arbeit. Wenn ich jedoch davon ausgehe, dass einige dieser Kredite mit Sicherheit ausfallen werden, dürfte meine langfristige Performance eher im Bereich von 2-4 % liegen. Wie erwähnt kann man das mit einer sorgfältigen Auswahl von Projekten mit höherer Bonität wohl beeinflussen, aber der Nutzen scheint mir doch beschränkt zu sein. Zu der von meinen Vorpostern erwähnten RSV kann ich nur sagen, dass ich einige Kredite habe, die keine RSV besitzen und nun auch tatsächlich ausgefallen sind (allerdings auch Projekte, die ebenfalls keine RSV haben und vorzeitig abbezahlt wurden). Es scheint also keine generelle Pflicht zum Abschluss zu bestehen - wohl aber weist Auxmoney mit deutlichem Hinweis darauf hin, wenn ein Kreditnehmer keine RSV besitzt.


    Ich habe zwischenzeitlich in keine weiteren Kredite mehr investiert und stecke die Auszahlungen lieber wieder in mein Depot.

    Ich bin seit Jahren bei der Comdirect und sie erfüllt die Punkte, die du ansprichst, wenn auch teilweise etwas beschnitten: dauerhaft kostenloses Konto, über die EC-Karte innerhalb der EU gratis Geld abheben (in Deutschland jedoch nur an den Automaten der Cash-Group), und 3 Gratiseinzahlungen über die Commerzbank pro Kalenderjahr (jede weitere innerhalb des Jahres kostet glaube ich 2 Euro). Einen Wechselservice bieten sie auch an; soweit ich weiß, kannst du dort online alle Unternehmen eintragen, und die Comdirect benachrichtigt diese dann über deinen Kontowechsel und schickt ihnen die neuen Kontodaten zu.


    Ansonsten verweise ich auf die zwei Ratgeber der Seite hier:
    http://www.finanztip.de/girokonto/
    http://www.finanztip.de/girokonto/girokonto-kuendigung/