Beiträge von trumpet

    @pluto5
    habe mir die AKB der Europa-go angesehen.es gibt dort grundsätzlich
    keine Personenbezogene Rabattübertragungen.
    Die von bimmerfan im 2.Absatz seiner Stellungnahme aufgeführte Einstufung
    gibt es auch bei der Europa-go
    Ihre Kritik das nichts im Vertrag steht verstehe ich nicht.Die AKB sind Bestandteil
    des Vertrages mit umfangreichen Infos.Warum soll er was schreiben was es nicht gibt.
    Stellen Sie bei Abschluß einer KfzVers die Frage ob eine entsprechende Rabattübertragung
    möglich ist?
    trumpet

    Hallo @pluto5
    üblich ist,daß auf einem Formular von dem neuen Versicherer von A bestimmte
    Angaben abgefragt werden z.B:,daß A das Fahrzeug von B ständig in dem erforderlichen
    Zeitraum gefahren hat,sowohl A und B müssen dies durch Unterschrift bestätigen.
    Führerscheinkopie von A.Die beiden Versicherer haben dann intern Kontakt.
    Sie sollten diese erforderlichen Formalien mit dem Versicherer von A abklären.
    Vertragsgrundlage einer KfzVers sind u.a.die AKB.Diese Bedingungen regeln auch
    oder auch nicht wie der jeweilige Versicherer mit der SFR Übertragung auf eine
    andere Person umgeht.
    Viel Erfolg
    trumpet

    Hallo @Oekonom
    durch das lange Telefongespräch mit Ihrer Frau tritt das Leitungswasser
    bestimmungswidrig aus dem Wasserhahn und dann aus der Wanne aus.
    Es gibt ein interessantes Urteil des Landgericht Hannover Az: 19 S 1968/99.
    Einem Hund gelingt es einen Wasserhahn zu öffnen und den Abfluß des
    Handwaschbeckens zu verstopfen.Es entstand ein erheblicher Schaden
    Der Gebäudeversicherer hat sich gefreut.Ich empfehle Ihnen das Urteil zu lesen.
    Gruß
    trumpet

    @Oekonom  Vorsorgemanagement,
    das sogenannte "Regressverzichtsabkommen"gilt m.E.nur für das Feuer Risiko.
    Der Schaden durch das Leitungswasser aus der Badewanne ist selbstverständlich
    sowohl über die Wohngebäude Vers als auch über die Hausrat Vers der Mieter
    abgedeckt.Anwendung findet jetzt § 86 VVG.Die Verursachung durch Oekonom ist
    grobfahrlässig,so daß er nach § 823 BGB haftet.Die Wohngebäude bzw.Hausrat Versicherer
    werden sich daher intern bei der PrivatHV von Oekonom einen Teil (Zeitwert) holen.
    Gruß
    trumpet

    Hallo @Luisa,
    der Hintergrund ist folgender:Sollte in dem Fitnessstudio ein Brand entstehen,
    stellt sich die Frage wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,daß dieser Brand auch auf
    Ihr Haus/Wohnung übergreift.M.E.ist daher die geringste Entfernung relevant.
    Gruß
    trumpet

    @Nostradamus
    dieser Fall artet langsam aus.Ich empfehle Ihnen die Kündigung der Hausratvers,denn Sie haben die Frage mit
    "ja"beantwortet.Wichtiger ist allerdings eine gute PrivatHV,natürlich nur dann wenn Sie keinen alten "DDR" Vertrag
    haben,die von der Allianz weitergeführt werden.Ein entsprechendes Deckungskonzept hatte auch der "Westen"in den VHB 42.
    Zum Schluß noch ein Tip:Sollte es in Ihrem Wohnhaus zu einem Leitungswasserschaden kommen bei dem auch
    Hausrat von Bewohnern zu Schaden kommt,verweisen Sie diese immer an die eigene Hausratvers.Sollte keine bestehen muß jemand überführt werden der dann haftet.
    trumpet

    @Nostradamus,
    Sie schreiben "wenn man unverschuldet einen Wasserschaden verursacht"
    das ist ein Widerspruch in sich.
    ln der Hausratvers.sind auch mit vers."Reparaturkosten fuer Leitungswasserschaeden an Bodenbelägen,Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten Wohnungen.Auch wenn ein anderer einen solchen Schaden schuldhaft verursacht wird ggf.dessen Privat HV nur.den Zeitwert ersetzen 249 BGB'daher die eigene Hausratvers.in Anspruch nehmen,denn diese zahlt den Neuwert.
    trumpet

    Hallo@Franziska,
    Beispiel: Vater will Rabatt an Sohn abtreten.
    Vater ist bei Gesellschaft "A" vers,Sohn wird sich bei Ges."B"versichern.
    Neben dem Antrag muß der Sohn auch das Formular für die Rabattübertragung
    das er von Ges "B" erhält ausfüllen und unterschreiben,auch die Unterschrift des Vaters
    ist erforderlich.Weiterhin ist Fotokopie des Führerscheins vom Sohn einzureichen.
    Mit den Unterschriften bestätigen Vater und Sohn,daß der Sohn in dem entsprechenden Zeitraum
    das Fahrzeug des Vaters ständig gefahren hat.Von dem Formular erhält Ges "A" von Ges"B" eine Fotokopie.
    Jetzt stellt Ges "A" fest,daß der Vater nur allein als Fahrer registriert ist und meldet dies Ges "B".Damit
    ist die Rabattübertragung nicht möglich.
    Das ist der Kern.
    trumpet

    @Anika
    Sie schreiben man solle beim Wechsel des Versicherers das Formular für die Rabattübertragung
    bei dem bisherigen Versicherer anfordern.Warum?Richtig ist,daß der neue Versicherer auf seinem
    Formular prüft ob die Übertragung vorgenommen wird.Er hat natürlich auch Kontakt zum bisherigen Versicherer.
    Probleme kann es geben,wenn der "Abgebende" in seinem Vertrag als Alleinfahrer angegeben ist.Der neue Versicherer
    kann dann ablehnen.
    trumpet

    Hallo @derverbraucher
    bevor Sie sich für diese Erwerbsunfähigkeitsvers.der Generali entscheiden,empfehle ich Ihnen die
    entsprechenden Vers.Bedingungen genau zu lesen wie die Generali die Erwerbsunfähigkeit definiert.
    Üblicherweise ist diese Erwerbsunfähigkeit nicht mit der in der gesetzlichen Rentenvers identisch.
    In der RechtsschutzVers gibt es ab Vers.Beginn eine 3 monatige Wartezeit bevor Vers.Schutz besteht.
    Angenommen durch einen schweren Unfall stellenSie einen Leistungsantrag auf die versicherte Erwerbsunfähigkeits-
    rente aber die Generali will nicht zahlen.Der RS Versicherer bietet erst nach Ablauf der 3 monatigen Wartezeit
    Vers.Schutz.
    Da die EU noch schwerer als die BU nachzuweisen ist sollten Sie auch m.E.dringend eine RS abschließen.
    trumpet

    @'SvenP


    Mir fällt dazu folgende Klausel zur UnfallVers ein passt aber auch zur BU


    " Der Sturz aus dem Fenster ist versichert,nur der Aufprall nicht"


    Würde bedeuten,daß ich mich niemals in Räumen mit Fenstern aufhalte.


    trumpet

    Hallo@Philordius,
    die ARB sind m.E.eine Zumutung für die Verbraucher und müssten dringend in der Sprache vereinfacht werden.
    Zur Frage 1) Die Folge-Ereignis-Theorie gibt es nur im SchadenersatzRS.
    Zur Frage 2) Vers.Beginn der RS 04/2016,Streitige Nebenkostenrechnung wird Ihnen 09/2016 vorgelegt.
    Es handelt sich demnach um die Abrechnung für das Jahr 2015.Also hat Ihr Vermieter nach Ihrer Ansicht
    gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften im Jahr 2015 verstoßen.Aufgrund der Formulierung in den ARB
    besteht m.E.kein Vers.Schutz.Bei der zitierten 5 Jahresregelung könnte für derartige Fälle ggf.Vers.Schutz bestehen.
    Gruß
    trumpet

    @rius
    Wer zahlt diese ganzen Zulagen in Milliarden Höhe,natürlich der Steuerzahler.
    Riester wurde eingeführt,damit die Verkäufer in der Versicherungswirtschaft richtig
    Kohle machen und das zahlt der Sparer.Dieser zahlt mehr ein als er je rausbekommt,
    es sei denn er wird ca.100Jahre alt.
    Ich empfehle Ihnen bei "youtube" Riester einzugeben.Dort können Sie sich viele Videos anschauen.
    Also viel Freude beim "Riestern"
    trumpet