Beiträge von trumpet

    Hallo Pumphut,
    zunächst zu den Bedingungen:
    InterRisk:Haftpflicht anklicken,dann links Online Rechner anklicken,dann Endkunde anklicken,
    dann links Bedingungen anklicken,dann z.B.XXL
    Haftpflichtkasse:Rechner PrivatHV aufrufen,Beispiel rechnen,dann auf weiter,es erscheint dann
    das Ergebnis.In der Mitte gibt es die Überschrift "Ihre Angaben und Dokumente" in dieser Zeile
    rechts ist ein Pfeil,diesen anklicken,rechts erscheint "VI Privat-und TierhalterHV dies anklicken.Hat alles geklappt?
    Das Beispiel sollte keinesfalls eine BU oder Unfallvers.ersetzen.Zum Thema Mithaftung wegen nicht tragen
    eines Fahrradhelms gibt es das BGH Urteil VI ZR 281/13 danach gibt es keine Abzüge.Einen solchen Unfall könnte
    ja auch ein "Fremder" verursachen,der dann hoffentlich eine PrivatHV hat.Ein solcher Unfall könnte auch mit eigenen
    PKW passieren,Ehefrau fährt und Ehemann ist Beifahrer.Jetzt ist die eigene KFZ Vers.die Gesellschaft die viel zahlen muß.
    Also bis bald
    trumpet

    Hallo Pumphut,
    habe dieses Beispiel gewählt weil die Folgen in jeder Hinsicht
    dramatisch sind.Was den Vers.Schutz angeht,handelt es sich um die Mitversicherung
    von "Personenschäden"die sich in dem jeweiligen Vertrag mitversicherte Personen untereinander zufügen
    z.B.Eheleute,Partner,minderjährige Kinder.Aufgrund des Vers.Schutzes hat der Versicherer nun
    die Aufgabe die gesetzl.Haftpflicht des Verursachers zu prüfen.Bei Eheleuten ist dies besonders
    schwierig Ist sicherlich auch schwer zu verstehen wenn ich meinen Ehepartner verklagen muß.
    Viele Gesellschaften bieten diesen m.E.optimalen Vers.Schutz bisher nicht.
    In der jeweiligen Homepage der beiden Gesellschaften sind die kompletten Bedingungen
    eingestellt.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    habe mir heute morgen einige Vers Bedingungen von verschiedenen Gesellschaften
    zu diesem Thema angeschaut,jede dieser Gesellschaften hat einen anderen Wortlaut mit
    den entsprechenden Folgen für den Geschädigten.
    Ist in dem Fall von Kain&Abel ein "Fremder" der Geschädigte ist doch alles ok.
    Den Ausführungen von muc schließe ich mich an.
    trumpet

    Hallo,
    im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung bedeutet,daß Schäden durch deliktunfähige Kinder in
    Ihrer PHV mitvers.sind obwohl weder Ihr Kind noch Sie oder Ihre Frau haften.Eingeführt wurde diese
    Deckungserweiterung,wenn es sich bei dem Geschädigten um Freunde und Bekannte handelte und
    es wie jetzt bei Ihnen keine gesetzl.Haftung gibt und damit der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen
    bleibt.Dadurch sind schon Freundschaften zerbrochen.In den Bedingungen zu Ihrem Vertrag gibt es eine
    genaue Formulierung über diese Deckungserweiterung,dort müsste auch stehen,daß Ihre PrivatHV derartige
    Schäden nur reguliert,wenn Sie dies wünschen.Sagen Sie nein,geht der Geschädigte leer aus da ja keine Haftung
    besteht.Zwischen den Gesellschaften gibt es sogenannte "Teilungsabkommen",dies bedeutet,daß Ihre PHV den Schaden
    wenn Sie dies wünschen reguliert und sich im Innenverhältnis beim Vollkaskovers.einen Teil zurück holt.Diese Regelung
    wirkt sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    ich möchte folgenden fiktiven Schadenfall zur Diskussion stellen:
    Ein Ehepaar macht eine Fahrrad Tour.Durch Unachtsamkeit macht die Ehefrau einen schweren
    Fahrfehler und kollidiert mit dem Ehemann.Dieser stürzt und schlägt mit dem Kopf auf einen großen
    Stein.Es folgt Kranknhauspp.Leider bleibt ein schwerer Hirnschaden,so daß er nie wieder arbeiten kann.
    Neben dem persönlichen Leid in der Familie kommen nun die finanziellen Probleme.Ehemann war Angestellter,
    39 Jahre Nettogehalt 4500,-€,Ehefrau ist Hausfrau,2 Kinder 12 u 14 Jahre.Die gesetzl.Rentenvers dürfte eine
    volle Erwerbsminderungsrente zahlen,die weit unter dem Nettoeink.liegen dürfte.Wie sieht es nun mit der Haftung
    der Ehefrau aus.Der Ehemann ist VN einer Rechtsschutzvers.,die auch Deckung erteilt und der Anwalt macht Schaden-
    ersatzansprüche bei der Ehefrau geltend.Diese muß nun den Schaden bei der eigenen PrivatHV melden,die nun hoffentlich
    bei der Interrisk,Haftpflichtkasse oder Gothaer besteht,denn diese bieten den entsprechenden Vers.Schutz.Haftungsgrundlage ist
    nun § 823 und §1359 BGB (Eheleute).Dieser Schaden kann 6 oder auch 7stellig werden aber die Ehefrau haftet nur bei grober Fahrlässigkeit
    und nur dann müsste der Versicherer zahlen.Sicherlich kommt es in diesen Fällen zur Klage.Da die Ehefrau ja selbst betroffen ist kann man nur
    hoffen,daß sie grob fahrlässig gehandelt hat.
    trumpet

    Hallo,
    die Ansicht von "muc"kann ich nicht teilen,die wichtigste Leistungsart einer RS ist
    m.E.das Vertrags-und Sachenrecht,denn hierzu gehören auch die Auseinandersetzungen
    bezogen auf die eigenen Versicherungsverträge wie z.B.die BU oder Unfallvers.Hier geht es um
    die Existenz und der Gegner ist ein Vers.Konzern,der mit allen Mitteln versuchen wird nicht zu leisten.
    Kommt es zur Klage und das Gericht schaltet Sachverständige ein,muß der Kläger einen vom Gericht
    festgesetzten Betrag -meistens 5 stellig-vorleisten,sonst wird die Klage nicht angenommen.Auch diese
    Kosten zahlt die RS.
    trumpet

    Habe auch beide ARB gelesen,insbesondere den Bereich was ist der Versicherungsfall
    und wann ist dieser eingetreten.Finde auch keinen Unterschied.Sie können Ihr Fallbeispiel
    nur mit beiden Gesellschaften besprechen.
    Zum Thema Vorsatz ist sicherlich auch § 81 VVG zu beachten.
    trumpet

    Hallo,
    habe mir die AKB der Admiral Direkt angeschaut und gebe Ihnen folgende Info:
    Sie haben einen "Erstwagen" irgendwo vers.Die AD bietet im Gegensatz zu den anderen
    Versicheren die Einstufung des "Zweitwagens" in die gleiche SF Klasse wie den "Erstwagen"
    egal wo dieser vers.ist, z.B.SF 20.
    Bei Ihrer Aktion mit der AD war dieser ja nicht bekannt,daß Sie bereits einen PKW vers.haben,
    es ging ja nur um die Rabattübertragung von Ihrer Mutter auf Sie.Dies wiederum macht die AD nicht.
    Dort ist alles etwas anders.Ich empfehle Ihnen dort anzurufen.
    Evtl.doch auch mal in die AKB schauen.Im Inhaltsverz.kann man die entsprechenden Stellen ermitteln.
    Viel Erfolg!
    trumpet

    Von welchem Brutto? Es gibt ggf.ein sozial-und ein steuerliches Brutto.
    Weitere Frage:Vermute mal die 1% Regelung ist dann der Monatsbeitrag
    für die Gewerkschaft und das für 2 Leistungsarten.Bei 4000,-Brutto also
    40,-€ und das jeden Monat.Für das Geld sollte man lieber eine vernünftige
    Rechtsschutzvers abschließen.
    trumpet

    Hallo,
    es handelt sich hier um die versicherte Gefahr "Diebstahl" für Fahrräder pp.Die Gesellschaften
    haben hierfür eine entsprechende Klausel in ihre Hausratvers eingebaut,diese Klausel ist unterschiedlich.
    Die Autoren sprechen u.a.von Vers.Summe,Unterversicherung und Anzahl der einzelnen Räder.M.E.ist dies nicht richtig.
    Beispiel:Vers.Summe der Hausratvers 60000,-€,für das Diebstahlrisiko der Räder vereinbaren Sie eine Entschädigungsgrenze
    von 2% der Vers.Summe,also 1200,-€.,es ist im Schadenfall egal ob z.B.1,2 oder 3 Räder entwendet wurden.Maximal werden also
    1200,-€ ersetzt.Für die Festsetzung der Entschädigungsgrenze ist also auch entscheidend ob z.B. 3 Personen zusammen fahren
    und dann 3 Räder abstellen,die bei dem selben Ereignis entwendet werden
    Auch in diesem Zusammenhang würde Unterversicherung nur angerechnet,wenn der Vers,Wert höher ist als die Vers.Summe.
    Ist UVerzicht vereinbart gilt dies auch hier.
    Gruß
    trumpet

    Hallo Markus,
    zunächst Glückwunsch zum Führerschein.
    Da Sie noch keine 3 Jahre den Führerschein haben stufen Sie die Kfz.Versicherer
    wie folgt ein:
    Zulassung und Vers.Beginn für einen PKW im Juli 2015,Einstufung in Klasse 0=95%,
    das bleibt auch in 2016,daher empfehle ich unabhängig von dem Zulassungstermin
    den Vers.Beginn auf den 1.7.2015 zu verlegen dann wird der Vertrag in 2016 in SF 1/2 =75% eingestuft.
    Das vorgenannte gilt nur bei Schadenfreiheit.
    Gruß
    trumpet