Beiträge von trumpet

    Hallo,
    ich würde zunächst mit einem kompetenten Mitarbeiter des Innendienstes Ihres Versicherers
    Ihre Wünsche und Vorstellungen besprechen.
    Die entscheidende Frage ist für Sie,welchen monatlichen Betrag benötige ich,wenn der BUZ
    Leistungsfall eintreten sollte?Die gesetzliche RV leistet eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente.
    Der Unterschied zu Ihrem Netto Gehalt ist sicherlich gravierend.
    Das Problem ist,daß man nicht weiß wann der Leistungsfall eintritt.Was ist wenn er erst nach dem
    60.Lebensjahr erfolgt.Da Sie offenbar gesund sind und einen Bürojob haben könnten Sie die bestehende
    BUZ kündigen und sparen 55,-mtl.Sie müssten dann eine neue BUZ mit Endalter 67 abschließen.
    Sicherheitshalber empfehle ich auch eine Rechtsschutzvers,denn es gibt oft Probleme im Leistungsfall der BUZ.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    sofern das Alter Ihres Sohnes von 18-25 Jahre sein sollte gehört er zur
    höchsten Risikogruppe der Versicherer.Handeln dürfte daher sehr schwierig werden.
    Habe eben mal ein Beispiel gerechnet.PKW 66kw,einmal 20jähriger und 39jähriger.
    Einstufung Klasse 0=95%.Ergebnis:20jähriger=1179,-€ jährlich für Haftpflicht,
    39jähriger=674,-€ für Haftpflicht.
    Gebe Ihnen noch folgenden grundsätzlichen Hinweis:
    Bei Einstufung in Klasse 0 und VersBeginn nach dem 1.7.2015 bleibt Klasse 0 auch iin 2016,
    daher den Beginn auf 1.7.2015 verlegen dann in 2016 SF 1/2.
    Das gleiche gilt bei Einstufung in SF1/2-Beginn nach 1.7.2015 dann in 2016 auch SF1/2,
    Beginn auf 1.7.2015 verlegen,dann in2016 SF 1.Gilt natürlich nur bei schadenfreiem Verlauf.
    trumpet

    Hallo,
    das ist ein schwieriges Thema da jeder Versicherer eigene Kriterien für die Einstufung anwendet.
    Habe mir die Möglichkeiten der LVM angesehen.
    Er könnte als Ihr Sohn mit SF1/2=70% eingestuft werden sofern einer Ihrer Verträge mindestens
    in SF 1/2 eingestuft ist.
    Einstufung in SF 2=56% wäre für Sie möglich,wenn ein Vertrag auch mind.in SF2 eingestuft ist
    und alle Fahrer mind.23 Jahre alt sind.
    Das vorgenannte gilt nur für die LVM.
    Sie sollten mit der LVM Kontakt aufnehmen.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    zum Thema Unterversicherung sollte Ihnen Ihr Versicherer bei einem Schaden von 1000,-€ eine
    Unterversicherung anrechnen wollen,weil der Vers.Wert 100000,-€,die Vers.Summe aber nur 50000,-€
    beträgt und somit nur 500,-entschädigt werden,sollten Sie fragen wie er auf 100000,-€ kommt.
    Kann er natürlich nicht.Den Vers.Wert können nur vereidigte Sachverständige ermitteln,die aber nur
    bei Großschäden eingesetzt werden.
    In diesem Zusammenhang noch folgender Hinweis:Entschädigt wird der Wiederbeschaffungswert(Neuwert).
    Das ist der Wert einschl.Mehrwertsteuer.In der Hausratvers.muß ich aber z.B.das entwendete Fernsehgerät nicht
    wieder anschaffen.Es wird nur dessen Wiederbeschaffungswert ermittelt.In diesem Fall wollen die Versicherer die
    Mehrwertsteuer nicht entschädigen.Empfehle Ihnen dann alle Belege von den täglichen Einkäufen von Lebensmitteln,
    Kleidung und sonstigen beweglichen Sachen pp.zu sammeln,denn das ist alles Hausrat und enthält die Mehrwertsteuer.
    Dadurch können Sie die abgezogene Mehrwertsteuer v Wiederbeschaffungswert nachweisen.Zum Schluß die Frage:Was ist eine Vollvers für Wertsachen?
    trumpet

    Hallo Schlesinger,
    zum Thema "Umzugshelfer".Die Mitversicherung dieser Deckungserweiterung hat
    mit der "Haftung"nichts zu tun.Der Verursacher entscheidet was sein Versicherer gegenüber
    dem Geschädigten tun soll.Somit kann es sein trotz Mitversicherung,daß der Versicherer eine
    Haftung ablehnt.
    Das gleiche gilt bei den deliktunfähigen Kindernpp.
    Ist so in den Vers.Bedingungen vertraglich vereinbart.
    trumpet

    Hallo RaphaelP,
    gem.den KFZ Vers.Bed. AKB-Wiederbeschaffungswert ist der Preis,den Sie für ein
    gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufwenden müssen.
    Zeitwert ist üblicherweise lt.Rechtsprechung ebenfalls der Wiederbeschaffungswert.
    Im Schadenfall werden die Werte durch KFZ Sachverständige ermittelt.
    trumpet

    Hallo,
    versichert ist die "gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts",das ist in diesem Fall was
    die Schadenhöhe angeht § 249 BGB.
    Das Beispiel von RaphaelP zum Vergleich mit "Vollkasko" ist wenig hilfreich,denn eine
    Voll/Teilkaskovers ist eine "Sachvers" und keine Haftpflichtvers.Dort geht es um den "Wiederbeschaffungswert".
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    das aufgeführte Beispiel mit der Doppelhaushälfte die nach schwerem Unwetter in Bewegung
    gerät und teilweise auch das Gebäude des Nachbarn schädigt und dann meine PHV den Schaden
    des Nachbarn reguliert ist erklärungs bedürftig.Wo liegt denn mein Verschulden für eine Haftung?
    Soltte mein Nachbar entsprechende Ansprüche stellen wird mein Versicherer prüfen ob und warum ich
    hafte oder die ungerechtfertigten Ansprüche ablehnen,denn auch das gehört zum Versicherungsschutz der HV.
    Die Schäden an den Gebäuden oder an Hausrat wären über die erweiterte ElementarschadenVers der Wohn-,
    bzw. Hausratvers abgedeckt
    Gruß
    trumpet

    Hallo Annika,
    nein,ich meinte nicht den Regressanspruch sondern den "Personenschaden".
    Beispiel:Ein Paar ist mit den Rädern unterwegs.Wegen Fahrlässigkeit der Partnerin kommt
    es zu einem Unfall und ihr Partner stürzt und wird schwer verletzt.Er fordert Schmerzensgeld,Schadenersatzpp.
    Haben die beiden bei der richtigen Gesellschaft ihre PrivatHV,erhält die Partnerin Versicherungschutz und ihr
    Partner ist der Anspruchsteller,diesem ist natürlich zu empfehlen einen Anwalt einzuschalten.Je nach Schwere
    der Verletzungen und der Folgen kann es um 6 oder 7stellige Summen gehen.
    Es sind schwere juristische Fragen zu klären.Besonders schwierig wird es,wenn der vorgenannte Fall bei
    Eheleuten eintritt. Man versichert "die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts"und bei Eheleuten ist diese
    Haftung gem BGB ein von den Juristen zu klärendes Thema.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    einige Gesellschaften bieten auch Versicherungsschutz für "Personenschäden",
    die sich in dem Vertrag mitversicherte Personen untereinander zu fügen,z.B.Eheleute,Kinder,
    Paare.Vorsatz ist natürlich nicht versichert.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    wenn der BU Versicherer Ihnen vorwirft gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen
    zu haben z.B.falsche Angaben zu den Gesundheitsfragen,ist der Versicherungsfall zur RSV
    das Datum der Antragstellung der BU.Bestand zu diesem Termin eine RSV und die 3monatige
    Wartezeit ist vorbei,besteht m.E.VersSchutz ansonsten nicht.
    Zur BU empfehle ich Ihnen einen Blick in ein Antragsformular und die Bedingungen
    von mehreren Gesellschaften.
    Immer daran denken,im Schadenfall kommt die Stunde der Wahrheit.
    trumpet

    Hallo,
    in der heutigen Zeit ist eine RV eine der wichtigsten Vers überhaupt.Wenn es um Ihre Existenz
    geht wegen Krankheit oder Unfall und Leistungen aus einer BU oder Unfall Vers von den mächtigen
    Versicheren abgelehnt werden.Wenn z.B.das Gericht einen Sachverst.einschaltet, muß der Kläger also
    Sie einen Kostenvorschuß leisten ca.eine fünfstellige Summe.Zahlen Sie diese nicht,passiert nichts.
    Die RV würde dies zahlen..Die RV hat aber weit mehr zu bieten.
    Meine Empfehlung sofortiger Abschluß
    trumpet

    Hallo,
    nach meinen Recherchen handhaben das die Versicherer unterschiedlich und ist kaum noch zu verstehen.
    Beispiel:Verkehrsunfall mit Strafverfahren für VN da aber Rechtslage unklar stellt er selbst Schadenersatzansprüche
    beim Gegner.In diesem Fall wird die SB nur einmal abgezogen.
    Beispiel:VN hat Unfallvers und BUVers.nach schwerem Unfall macht er seine vertraglichen Ansprüche bei dem
    jeweiligen Versicherer geltend.Beide lehnen Leistungen ab pp.Das sind 2 Vers.Fälle,SB wird 2mal abgezogen.
    Bei Ihrem Fall mit der Krankenkasse kann m.E.die SB nur 1mal abgezogen werden.Aus dem internen Schriftwechsel
    zwischen Versicherer und Anwalt müsste dies hevorgehen und vom Versicherer genau begründet werden.Eine
    Angestellte des Anwalts hat von solchen Versicherungsvertraglichen Angelegenheiten keine Ahnnung.
    Gruß
    trumpet