Hallo,
ich würde zunächst mit einem kompetenten Mitarbeiter des Innendienstes Ihres Versicherers
Ihre Wünsche und Vorstellungen besprechen.
Die entscheidende Frage ist für Sie,welchen monatlichen Betrag benötige ich,wenn der BUZ
Leistungsfall eintreten sollte?Die gesetzliche RV leistet eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente.
Der Unterschied zu Ihrem Netto Gehalt ist sicherlich gravierend.
Das Problem ist,daß man nicht weiß wann der Leistungsfall eintritt.Was ist wenn er erst nach dem
60.Lebensjahr erfolgt.Da Sie offenbar gesund sind und einen Bürojob haben könnten Sie die bestehende
BUZ kündigen und sparen 55,-mtl.Sie müssten dann eine neue BUZ mit Endalter 67 abschließen.
Sicherheitshalber empfehle ich auch eine Rechtsschutzvers,denn es gibt oft Probleme im Leistungsfall der BUZ.
Gruß
trumpet
Beiträge von trumpet
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Hallo,
ich hätte gern noch folgende Info,welchen Beruf üben Sie z.Zt.aus?
Wie ist Ihr aktueller Gesundheitszustand?Wie hoch ist der mtl.Beitragsaneil
für die Rentenvers bzw. die BUZ?
Gruß
trumpet -
Hallo,
hätte gern eine Stellungnahme.
trumpet -
Hallo,
hätte gern eine Antwort auf meine Frage.
trumpet -
Hallo,
sofern das Alter Ihres Sohnes von 18-25 Jahre sein sollte gehört er zur
höchsten Risikogruppe der Versicherer.Handeln dürfte daher sehr schwierig werden.
Habe eben mal ein Beispiel gerechnet.PKW 66kw,einmal 20jähriger und 39jähriger.
Einstufung Klasse 0=95%.Ergebnis:20jähriger=1179,-€ jährlich für Haftpflicht,
39jähriger=674,-€ für Haftpflicht.
Gebe Ihnen noch folgenden grundsätzlichen Hinweis:
Bei Einstufung in Klasse 0 und VersBeginn nach dem 1.7.2015 bleibt Klasse 0 auch iin 2016,
daher den Beginn auf 1.7.2015 verlegen dann in 2016 SF 1/2.
Das gleiche gilt bei Einstufung in SF1/2-Beginn nach 1.7.2015 dann in 2016 auch SF1/2,
Beginn auf 1.7.2015 verlegen,dann in2016 SF 1.Gilt natürlich nur bei schadenfreiem Verlauf.
trumpet -
Hallo,
das ist ein schwieriges Thema da jeder Versicherer eigene Kriterien für die Einstufung anwendet.
Habe mir die Möglichkeiten der LVM angesehen.
Er könnte als Ihr Sohn mit SF1/2=70% eingestuft werden sofern einer Ihrer Verträge mindestens
in SF 1/2 eingestuft ist.
Einstufung in SF 2=56% wäre für Sie möglich,wenn ein Vertrag auch mind.in SF2 eingestuft ist
und alle Fahrer mind.23 Jahre alt sind.
Das vorgenannte gilt nur für die LVM.
Sie sollten mit der LVM Kontakt aufnehmen.
Gruß
trumpet -
Hallo,
zum Thema Unterversicherung sollte Ihnen Ihr Versicherer bei einem Schaden von 1000,-€ eine
Unterversicherung anrechnen wollen,weil der Vers.Wert 100000,-€,die Vers.Summe aber nur 50000,-€
beträgt und somit nur 500,-entschädigt werden,sollten Sie fragen wie er auf 100000,-€ kommt.
Kann er natürlich nicht.Den Vers.Wert können nur vereidigte Sachverständige ermitteln,die aber nur
bei Großschäden eingesetzt werden.
In diesem Zusammenhang noch folgender Hinweis:Entschädigt wird der Wiederbeschaffungswert(Neuwert).
Das ist der Wert einschl.Mehrwertsteuer.In der Hausratvers.muß ich aber z.B.das entwendete Fernsehgerät nicht
wieder anschaffen.Es wird nur dessen Wiederbeschaffungswert ermittelt.In diesem Fall wollen die Versicherer die
Mehrwertsteuer nicht entschädigen.Empfehle Ihnen dann alle Belege von den täglichen Einkäufen von Lebensmitteln,
Kleidung und sonstigen beweglichen Sachen pp.zu sammeln,denn das ist alles Hausrat und enthält die Mehrwertsteuer.
Dadurch können Sie die abgezogene Mehrwertsteuer v Wiederbeschaffungswert nachweisen.Zum Schluß die Frage:Was ist eine Vollvers für Wertsachen?
trumpet -
Hallo,
bei der Überschrift: Diese Vers sind unnötig: Glasbruchvers:
Viele Glasschäden sind bereits mit der Privathaftpflichtvers abgedeckt.
Wäre sehr nett,wenn Sie dies begründen würden.
trumpet -
Hallo Schlesinger,
zum Thema "Umzugshelfer".Die Mitversicherung dieser Deckungserweiterung hat
mit der "Haftung"nichts zu tun.Der Verursacher entscheidet was sein Versicherer gegenüber
dem Geschädigten tun soll.Somit kann es sein trotz Mitversicherung,daß der Versicherer eine
Haftung ablehnt.
Das gleiche gilt bei den deliktunfähigen Kindernpp.
Ist so in den Vers.Bedingungen vertraglich vereinbart.
trumpet -
Hallo RaphaelP,
gem.den KFZ Vers.Bed. AKB-Wiederbeschaffungswert ist der Preis,den Sie für ein
gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufwenden müssen.
Zeitwert ist üblicherweise lt.Rechtsprechung ebenfalls der Wiederbeschaffungswert.
Im Schadenfall werden die Werte durch KFZ Sachverständige ermittelt.
trumpet -
Hallo,
versichert ist die "gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts",das ist in diesem Fall was
die Schadenhöhe angeht § 249 BGB.
Das Beispiel von RaphaelP zum Vergleich mit "Vollkasko" ist wenig hilfreich,denn eine
Voll/Teilkaskovers ist eine "Sachvers" und keine Haftpflichtvers.Dort geht es um den "Wiederbeschaffungswert".
Gruß
trumpet -
Hallo Pumphut,
danke für Ihre Ausführungen.Ich hoffe,daß diese auch der
Autor liest.
trumpet -
Hallo Friedachs,
in dem Artikel vom 13.5.15 ist im Text dieses Beispiel aufgeführt.
Daher hoffe ich,daß der Autor reagiert.
trumpet -
Hätte gern eine Antwort.
trumpet -
Hallo,
das aufgeführte Beispiel mit der Doppelhaushälfte die nach schwerem Unwetter in Bewegung
gerät und teilweise auch das Gebäude des Nachbarn schädigt und dann meine PHV den Schaden
des Nachbarn reguliert ist erklärungs bedürftig.Wo liegt denn mein Verschulden für eine Haftung?
Soltte mein Nachbar entsprechende Ansprüche stellen wird mein Versicherer prüfen ob und warum ich
hafte oder die ungerechtfertigten Ansprüche ablehnen,denn auch das gehört zum Versicherungsschutz der HV.
Die Schäden an den Gebäuden oder an Hausrat wären über die erweiterte ElementarschadenVers der Wohn-,
bzw. Hausratvers abgedeckt
Gruß
trumpet -
Hallo Annika,
nein,ich meinte nicht den Regressanspruch sondern den "Personenschaden".
Beispiel:Ein Paar ist mit den Rädern unterwegs.Wegen Fahrlässigkeit der Partnerin kommt
es zu einem Unfall und ihr Partner stürzt und wird schwer verletzt.Er fordert Schmerzensgeld,Schadenersatzpp.
Haben die beiden bei der richtigen Gesellschaft ihre PrivatHV,erhält die Partnerin Versicherungschutz und ihr
Partner ist der Anspruchsteller,diesem ist natürlich zu empfehlen einen Anwalt einzuschalten.Je nach Schwere
der Verletzungen und der Folgen kann es um 6 oder 7stellige Summen gehen.
Es sind schwere juristische Fragen zu klären.Besonders schwierig wird es,wenn der vorgenannte Fall bei
Eheleuten eintritt. Man versichert "die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts"und bei Eheleuten ist diese
Haftung gem BGB ein von den Juristen zu klärendes Thema.
Gruß
trumpet -
Hallo,
einige Gesellschaften bieten auch Versicherungsschutz für "Personenschäden",
die sich in dem Vertrag mitversicherte Personen untereinander zu fügen,z.B.Eheleute,Kinder,
Paare.Vorsatz ist natürlich nicht versichert.
Gruß
trumpet -
Hallo,
wenn der BU Versicherer Ihnen vorwirft gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen
zu haben z.B.falsche Angaben zu den Gesundheitsfragen,ist der Versicherungsfall zur RSV
das Datum der Antragstellung der BU.Bestand zu diesem Termin eine RSV und die 3monatige
Wartezeit ist vorbei,besteht m.E.VersSchutz ansonsten nicht.
Zur BU empfehle ich Ihnen einen Blick in ein Antragsformular und die Bedingungen
von mehreren Gesellschaften.
Immer daran denken,im Schadenfall kommt die Stunde der Wahrheit.
trumpet -
Hallo,
in der heutigen Zeit ist eine RV eine der wichtigsten Vers überhaupt.Wenn es um Ihre Existenz
geht wegen Krankheit oder Unfall und Leistungen aus einer BU oder Unfall Vers von den mächtigen
Versicheren abgelehnt werden.Wenn z.B.das Gericht einen Sachverst.einschaltet, muß der Kläger also
Sie einen Kostenvorschuß leisten ca.eine fünfstellige Summe.Zahlen Sie diese nicht,passiert nichts.
Die RV würde dies zahlen..Die RV hat aber weit mehr zu bieten.
Meine Empfehlung sofortiger Abschluß
trumpet -
Hallo,
nach meinen Recherchen handhaben das die Versicherer unterschiedlich und ist kaum noch zu verstehen.
Beispiel:Verkehrsunfall mit Strafverfahren für VN da aber Rechtslage unklar stellt er selbst Schadenersatzansprüche
beim Gegner.In diesem Fall wird die SB nur einmal abgezogen.
Beispiel:VN hat Unfallvers und BUVers.nach schwerem Unfall macht er seine vertraglichen Ansprüche bei dem
jeweiligen Versicherer geltend.Beide lehnen Leistungen ab pp.Das sind 2 Vers.Fälle,SB wird 2mal abgezogen.
Bei Ihrem Fall mit der Krankenkasse kann m.E.die SB nur 1mal abgezogen werden.Aus dem internen Schriftwechsel
zwischen Versicherer und Anwalt müsste dies hevorgehen und vom Versicherer genau begründet werden.Eine
Angestellte des Anwalts hat von solchen Versicherungsvertraglichen Angelegenheiten keine Ahnnung.
Gruß
trumpet