Beiträge von trumpet

    Hallo,
    dies ist für die Hauseigentümer eine ganz wichtige Vers.Auch hier kommt wie immer bei Vers im Schadenfall die Stunde der Wahrheit.
    M.E.ist es daher zwingend erforderlich die Versicherungsbedingungen vor Abschluß zu lesen und Fragen zu stellen.
    Zum Artikel:In einem der ersten Absätze wird behauptet,daß bei Schäden durch "Sturmflut" Versicherungschutz besteht.Dies ist leider nicht richtig.


    Zur Versicherungssumme Wert 1914 zum gleitenden Neuwert wird gesagt,daß die Versicherungssumme Wert 1914 jährlich angepasst wird.Auch
    dies ist nicht richtig.Die Vers.Summe Wert 1914 bleibt unverändert nur die Prämie wird angepasst.Eine Erhöhung der Vers.Summe bei dieser Vertragsform
    erfolgt nur,wenn Wertsteigernde Umbaumaßnahmen z.B. neue Heizung oder Isolierglasfenster eingebaut werden.
    Wichtig wäre auch,daß Schäden durch Anprall von Fahrzeugen mitvers.sind.Besonders zu beachten ist auch das Thema Rohre
    Zu-und Ableitungsrohre/im Gebäude,außerhalb des Gebäudes auf dem Versgrundstück und außerhalb des Grundstücks.
    Es soll jetzt genug sein.Ein schönes Wochenende wünscht "trumpet"

    Ich wollte mit meiner folgenden Antwort einen Hinweis geben.
    Die Antwort von Henning ist eigentlich ok was den Personenschaden angeht.
    Den Sachschaden kann ich natürlich auch bei der KfzVers geltend machen muß dann
    aber mit evtl Abzügen rechnen wegen § 249 BGB.
    Ich würde daher den Sachschaden meiner Hausratvers.melden.Üblicherweise sind in den
    heutigen Produkten Schäden durch Fahrzeuganprall mitversichert und natürlich zum Neuwert.
    Die Regulierung würde dann im Rahmen der Außenvers.erfolgen.Gilt natürlich auch wenn ich
    als Fußgänger unterwegs bin.
    Übrigens sollte man auch in seine evtl bestehenden Wohngebäudevers.einschließen.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,hätte gern gewußt wie Sie sich bei folgendem Fallbeispiel verhalten:
    Sie sind mit Ihrem Rad unterwegs zu einem Bekannten.Sie tragen einen Rucksack
    in dem sich Laptop und Handy befinden.Leider nimmt Ihnen ein PKW die Vorfahrt und es kommt
    zum Crash.Sie stürzen und es entsteht neben dem Personenschaden auch ein Sachschaden am
    Rad,Bekleidung,Laptop,Handy und Rucksack.Sachschaden ca 4000,-€
    Wie ist Ihr weiteres Vorgehen.Würde mich freuen wenn Sie Stellung nehmen.
    Anschließend melde ich mich wieder.
    Danke
    trumpet

    Ich möchte zur Privathaftpflichtvers.folgenden Hinweis geben:
    Einige Versicherer bieten als Deckungserweiterung,daß Versicherungsschutz auch für "Personenschäden" besteht,
    die sich mitversicherte Personen untereinander zufügen-natürlich nicht durch Vorsatz.
    Beispiel: Vater und 15jährige Tochter sind mit Rädern unterwegs.Vater verursacht durch einen fahrlässigen Fahrfehler
    einen Sturz der Tochter,die sich schwer verletzt.Vater haftet nach §823 BGB .Tochter hat z.B.Anspruch auf Schmerzensgeld pp
    dies muß dann die PrivatHV regulieren.

    Hallo ich bin ein "Neuer" der eben die Frage gelesen hat.Kurz zunächst zu meiner Person.Ich war 40 Jahre Angestellter Vers.Kfm in einem großen deutschen Konzern und muß leider sagen,daß der Umgang mit den Versicherten insbesondere bei Personenschäden z.B UnfallVers,BUZ oder als Anspruchsteller bei einem Haftpflichtschaden oft ein Skandal ist ,Stichwort: David gegen Goliath.Um diesen Kampf gegen die Versicherer aufzunehmen ist meine Empfehlung auch eine RechtsschutzVers.in der heutigen Zeit als "wichtige Vers "zu bezeichnen denn ohne diese hat man kaum eine Chance gegen die Versicherer.

    VN/Ehemann will seinen Schadenfreiheitsrabatt auf seine Ehefrau übertragen.Der Vertrag befindet sich in SF30 (also 30 Jahre).
    Um dies zu erreichen ist ein Vordruck des Versicherers wahrheitsgemäß auszufüllen und von beiden zu unterschreiben.
    Man glaubt,daß alle erforderlichen Kriterien erfüllt sind.In das Feld von wann bis wann sie Fahrzeuge Ihres Gatten gefahren hat
    muß sie einen Zeitraum von mind.30 Jahren (SF30) eintragen,auch dies ist erfolgt und die Unterlagen wurden beim Versicherer
    eingereicht.Ein "cleverer"Sachbearbeiter stellt aber fest,daß in dem Vertrag nur der VN/Ehemann als Fahrer registriert ist.
    Damit ist die Übertragung gescheitert.