Beiträge von michael_d

    Ich bin auch der Meinung, man sollte dem Kind vertrauen und das Geld zum 18. Geburtstag überlassen.


    Trotzdem vielleicht noch ein Vorschlag, wie man den Zugriff des Kindes auf das Geld "strecken" kann:

    Ihr könntet den Betrag z.B. in 5 Teile aufteilen. Einen Teil bekommt die Tochter zum 18. Geburtstag. Die anderen Teile legt ihr als Festgelder so an, dass das Kind jedes Jahr ein weiteres Fünftel bekommt. So hat sie nicht sofort Zugriff auf das komplette Geld, gleichzeitig schneidet ihr sie aber auch nicht für X Jahre komplett von Ihrem Geld ab

    Greift dann der viertel/jährliche Depotauszug oder Kaufabrechnungen als Beweis im Falle des Falles?

    Das wird man so pauschal nicht sagen können. Der Depotauszug beweist erstmal nur, dass ich eine Aktie zum Zeitpunkt X besessen habe. Es ist aber kein Beweis, dass ich die Aktie heute noch besitze.

    Aber soweit ich weiß ist der "Fall der Fälle" von dem du schreibst auch noch nie eingetroffen. Von daher gibt es auch keine Erfahrungswerte, wie in diesem Fall dann vorgegangen wird.

    Während Eigentum an Immobilien durch Eintragunt ins Grundbuch zuverlässig dokumentiert wird, ist dies bei der Depotbank gelagerten Aktien nicht annähernd der Fall

    Von einem 'Wertpapierzuordnungsbuch' habe ich noch nie gehört

    Was itschytoo vermutlich meint:

    Du hast Angst, dass bei einen Brand (o.ä) im Rechenzentrum, die Info verloren geht, dass du der Eigentümer der Aktien bist.

    Wo ist da der Unterschied zu einem Brand im Grundbuchamt? Wenn's dort brennt wüsste niemand mehr, dass du Eigentümer der Immobilie bist.

    Wenn meine Frau in SK5 sitzt aber aufgrund der Elternzeit keinen Verdienst hat, dürfte doch keine hohen Steuern abgeführt werden die ich nach der Steuererklärung wieder zurückbekomme?

    Elterngeld wird nicht versteuert. Deine Frau ist zwar in Steuerklasse 5, zahlt aber keine Steuern auf ihr Elterngeld.

    Du bist in der 3 und hast dadurch weniger Lohnsteuerabzug. Wenn ihr nächstes Jahr in 4/4 geht, dann wird dir monatlich mehr abgezogen, bei deiner Frau ändert sich nichts, da wie gesagt Elterngeld nicht versteuert wird.

    Ihr solltet mit 4/4 dann eher eine Erstattung bei der Einkommensteuer bekommen.

    aber meine Frau auch nicht mehr Elterngeld bekommt, richtig

    Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich am Netto-Einkommen der letzten 12 Monate vor Elterngeldbezug.

    Wenn deine Frau nächstes Jahr in die 4 wechselt, hat das keine Auswirkung auf ihr Elterngeld. Es sein denn, ihr bekommt ein weiteres Kind. Dann natürlich schon.

    Als Erklärung ich habe einen älteren besten Freund der mir jedes Jahr jeweils zum Geburtstag 5.000€ Weihnachten 5.000€ Ostern ca. 1000€ meinen Kindern ebenso zum Geburtstag für beide 3.000€ und Weihnachten auch ca.2-3.000€ schenkt.

    Wenn ich das alles so lese, hätte ich weniger Angst vor dem Gespräch mit der Bank, sondern von dem mit dem Finanzamt, an welches die Bank die Vorgänge ziemlich sicher weiterleiten wird.

    Dein "bester Freund" schenkt dir also jedes Jahr ~15.000 Euro. Hast du diese jemals beim Finanzamt angegeben? Schenkungen unter Fremden haben einen Freibetrag von 20.000 Euro alle 10 Jahre.

    Wenn mir jemand 500% Rendite in einem Jahr verspricht, würden bei mir alle Alarmglocken angehen.

    Zur Steuerlichen Situation kann ich nicht viel sagen. Ich denke, dass du ihm 10.000 Euro überweist, ist eher unkritisch. Wenn die 50.000 zurück kommen (was ich bezweifle), dann müsstest du die Differenz vermutlich versteuern.

    Wie ist das genau mit den Sparplänen, ich gehe davon aus, dass die feste Laufzeiten haben und das Geld vorher nicht ausbezahlt werden kann oder?

    Doch du kannst den Sparplan jederzeit in der Höhe anpassen, oder auch ganz aussetzen (also keine weitere Raten einzahlen, aber das bereits investierte Geld investiert lassen).

    Es gibt auch keine Laufzeit. Du entscheidest, wann du die Anteile wieder verkaufen möchtest.

    beim Geldmarktfonds kostet jede "Buchung" 99 Cent

    so Pauschal ist diese Aussage einfach falsch.

    Man bezahlt die Gebühren, die der Broker für den Handel mit ETFs verlangt. Das können auch 10 oder 20 Euro sein. Hängt natürlich auch von der Höhe der Order ab.

    Bank geht pleite, Coins sind weg. Passiert dir in deinem Wallet nicht.....in meinen Augen schon relevant

    Ich finde, man muss auch hier immer das Risiko und den Aufwand abwägen.

    Wenn das BTC Vermögen, wie in diesem konkreten Fall nur 0,25% des Gesamtvermögens ausmacht, dann würde ich mir nicht den Aufwand einer eigenen Wallet machen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die BTC bei Anbieter verloren gehen, ist halt ein Viertel Prozent des Vermögens weg.

    Wenn dagegen nennenswerte Beträge investiert sind, würde ich auch für die eigene Wallet stimmen.

    Wobei auch hier Risiken bestehen: Einmal aus versehen bei der Walltet-Adresse vertippt, und die BTC sind weg. Oder Passwort vergessen, BTC sind weg. Ist nur die Frage, was wahrscheinlicher ist, dass ich einen Fehler beim Überweisen mache, oder dass der Anbieter meine Coins veruntreut.