Beiträge von einNeugieriger

    Tut mir leid, diese Regelung sagt mir nichts. Kenne bisher nur die 1%Regel in dieser ist alles abgegolten. Variante 2 Führen eines Fahrtenbuchs, was bei wenig Privatfahrten Sinn macht, aber sehr umfangreich ist.

    Alles gut, vielleicht weiß ja ein anderer Nutzer weiter. Es ist aber ein Irrtum, dass mit 1% alles abgegolten ist, zumindest wenn man auch mit dem Dienstwagen zur Arbeit fahren darf. Im Finanztip-Artikel ist das auch beschrieben :)

    Zitat


    Darfst Du Deinen Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nutzen und wendest Du die 1-Prozent-Regelung an, erhöht sich der monatliche pauschale Wert des geldwerten Vorteils für jeden Entfernungskilometer der einfachen Strecke um 0,03 Prozent des Listenpreises. Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometer und einem Listenpreis von 50.000 Euro kommen damit zu den 500 Euro laut 1-Prozent-Regelung nochmals 300 Euro monatlich hinzu, so dass Du in diesem Fall bereits 800 Euro mehr zu versteuern hast.

    (aus https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/)

    Stehe da ein wenig auf dem Schlauch, du hast einen Dienstwagen, zahlst dafür die 1% Regel? Private Fahrten zahlst du selbst? Wie kommt der Geldwertevorteil von 1000€ zustande? Passt für mich nicht so recht zusammen, oder ich habe etwas falsch verstanden.

    1% abzüglich selbst getragener Leasingrate, die aber auch den 1% entspricht. Restlicher verbleibender geldwerter Vorteil ergibt sich durch die Nutzung für Fahrten zum Arbeitgeber (0,03 % x km zum Arbeitgeber). Der lässt sich aber durch Zuzahlungen wie Tankkosten mindern. In meinem Fall habe ich mehr Tankkosten gezahlt als geldwerter Vorteil angefallen ist. Daher die Frage, ob man die dann noch nicht verrechneten Kosten ins nächste Jahr übernehmen kann.

    Dass Du Dein eigenes Benzin für Deine Privatfahrten bezahlst, ist doch keine "Zuzahlung" für die private Nutzung eines Dienstwagens, sondern mE eine Selbstverständlichkeit.

    Schau dir gerne einmal das Beispiel "Beispielrechnung zum geldwerten Vorteil bei Zuzahlung durch Arbeitnehmer" im verlinkten Artikel an, bei der das Fahrzeug für eine private Reise genutzt wird und die Zuzahlung den geldwerten Vorteil mindert. Man könnte sozusagen sagen, dass das Steuerrecht davon ausgeht, dass bei einem Dienstwagen alle Kosten, auch für private Reisen, vom Arbeitgeber getragen werden und der geldwerte Vorteil entsprechend entsteht. Erfolgen dann doch private Zuzahlungen, mindert das den geldwerten Vorteil.ispielrechnung zum geldwerten Vorteil bei Zuzahlung durch ArbeitnehmerBeispielrechnung zum geldwerten Vorteil bei Zuzahlung durch Arbeitnehmer

    Ich habe kürzlich gehört, dass es z.B. bei der Terminvergabe beim Arzt nicht nur einen Unterschied macht, ob man in der GKV oder PKV ist, sondern auch in welcher GKV man ist. Ist da was dran? Zahlen die GKVen für gleiche Leistungen nicht gleich? Oder gibt es GKV die gerne mehr bei der Abrechnung diskutieren und so mehr Aufwand bei den Arztpraxen verursachen und man somit nicht ganz so gerne Patienten mit Krankenkasse x hat?


    Oder anders formuliert: Wenn schon GKV und mir weniger der Zusatzbeitrag oder die ganzen Bonusprogramme wichtig sind, als vor allem möglichst zeitnah einen Termin zu bekommen, welche GKV wäre dann ratsam oder auch gerade nicht ratsam?

    Ich hoffe ich habe zu später Stunde nicht zu schnell gelesen, aber ich glaube meine Frage war wohl nicht genau genug formuliert. Mir geht es nicht um das Zinsänderungsrisiko, sondern darum, dass ein Geldmarkt-ETF scheinbar keine festes Fälligkeitsdatum hat, zu dem ich garantiert wieder meine Kapitalanlage zurück bekomme, so wie es bei der Fälligkeit einer Staatsanleihe der Fall ist?


    Beispiel Staatsanleihe mit fiktiver Fälligkeit 01.01.2024, Zinsen erstmal außen vor:

    Ich lege 5000 EUR an, Kurs 100%. Ich weiß, dass ich am 01.01.2024 (Fälligkeit) die 5000 EUR wieder bekomme, egal wie sich der Kurs entwickeln sollte.


    Bei einem Geldmarkt-ETF scheint es aber gar kein Fälligkeitsdatum zu geben? Wie/wann bekomme ich da also meine 5000 EUR wieder sicher zurück?


    Wahrscheinlich funktioniert ein Geldmarkt ETF einfach anders, aber wie konnte ich bisher nicht rausfinden. Danke :)

    Hallo zusammen,


    ich lese immer wieder - zuletzt ja auch im Newsletter - über Geldmarkt ETFs. Eine Frage bleibt mir aber immer unbeantwortet:

    - Eine normale Staatsanleihe hat ein Fälligkeitsdatum, zu dem ich 100% wieder bekomme. Kursrisiko nur bis zur Fälligkeit.

    - Ein Geldmarkt-ETF scheint kein Fälligkeitsdatum zu haben. Wie komme ich also sicher an das Kapital, was ich dort angelegt habe? Habe ich da nicht dauerhaft ein Kursrisiko? Und wann zahlt ein Geldmarkt-ETF eigentlich Zinsen aus?

    Bei Flatex gibt es eine Grenze pro Ausführung Sparplan, die auf jeden Fall unter 1000 EUR liegt (Lastschrift, aber denke nicht, dass es daran liegt). Workaround: Einfach 2 Sparpläne, Monatsanfang und Ende machen (viele Sparpläne ohne fixe Ausführungskosten). Was damit dann aber gesamt mgl ist, weiß ich nicht.

    Hallo Community,


    wir sind als Familie gesetzlich versichert, für den Nachwuchs möchte ich gerne eine private Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Jetzt gibt es z.B. bei Stiftung Warentest nur Tests der Erwachsenentarife. Wie bewerte ich also die Tarife für Kinder? Ich meine es gibt so eine Art Ratingagenturen, die die Leistungen von Versicherungen klassifizieren - ist das evtl. eine Möglichkeit? Wie heißen die, wie komme ich da ran?

    Habe mal exemplarisch bei der comdirect und der Consorsbank im Preis- und Leistungsverzeichnis nach "anleihe" gesucht, beides keine Treffer - welche Handelskosten entstehen also beim Kauf von Anleihen? Wird das wie ein normaler Aktienkauf gerechnet?


    Danke euch!

    Ich möchte ein gekauftes, elektronisch verstellbares Tischgestell (nur Tischgestell, d.h. Schreibtischplatte war schon vorhanden!) steuerlich geltend machen. Jetzt ist das Tischgestell für mein Verständnis nicht selbstständig nutzbar, sondern nur in Verbindung mit der Tischplatte. "selbstständig nutzbar" ist aber eines der Kriterien für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Verstehe ich richtig, dass ich das Tischgestell somit nur über mehrere Jahre (13 Jahre für Büromöbel?) abschreiben kann?

    Hallo zusammen,


    laut https://www.finanztip.de/bausp…ag/bearbeitungsgebuehren/ gilt:

    Zitat


    Im Berufungsverfahren ging das OLG Koblenz noch weiter und verbot die Servicepauschale komplett – auch für Neuverträge (OLG Koblenz, Urteil vom 05. Dezember 2019, Az. 2 U 1/19).

    Kann mir jemand sagen, wo genau im Urteil (hier als Volltext gefunden) sich das Verbot der Servicepauschale für Neuverträge herauslesen lässt? Danke!

    Danke euch beiden!


    C) Jeder bekommt einen halben Freibetrag und jeder bekommt das halbe Kindergeld angerechnet, unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde. Zivilrechtlich hast du einen Ausgleichsanspruch über das halbe Kindergeld an Emma.

    Kann ich mir auch gut vorstellen. Aber: Hast du eine Quelle dafür? Überall finde ich erklärt, dass jeder den halben Kinderfreibetrag bekommt, aber wie genau das Kindergeld angerechnet wird, konnte ich bisher nicht finden.

    Hallo zusammen,


    ich möchte gerne verstehen, wie die Günstigerprüfung / Verrechnung des Kindergelds mit dem Kinderfreibetrag bei unverheirateten Paaren funktioniert. Betrachten wir exemplarisch das Paar Emma und Tom.


    • Emma bekommt das Kindergeld über 219 EUR monatlich
    • Emma und Tom haben beide einen Grenzsteuersatz von 42 %. Der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag liegt bei beiden somit jeweils bei 0,42 * 4194 = ca. 1761 EUR jährlich bzw. 1761 / 12 = ca. 147 EUR monatlich. Auswirkungen des Kinderfreibetrags auf z.B. den Solidaritätszuschlag seien zur Vereinfachung vernachlässigt.

    (A) Bekommt Tom, der ja nicht das Kindergeld erhält, jetzt rechnerisch 147 EUR monatlich durch den Kinderfreibetrag, d.h. rechnerisches monatliches Haushaltsplus = 219 EUR Kindergeld an Emma + 147 EUR Vorteil durch Kinderfreibetrag für Tom = 366 EUR?


    (B) Oder wird der Vorteil durch den Kinderfreibetrag für Emma und Tom berechnet, also 147 EUR * 2 = 294 EUR und dann das bereits gezahlte Kindergeld von 219 EUR gegengerechnet, d.h. 294 - 219 = 75 EUR gibt es rechnerisch monatlich noch für die Haushaltskasse? Aber wie würden die 75 EUR dann bei Emma und Tom ankommen? Würde Emma von Finanzamt nichts mehr bekommen (da sie ja schon das Kindergeld bekommt) und Tom bekommt dann die 75 EUR?


    Danke euch!

    Unterhalt zahlen müssen (Zivilrecht) und den Unterhalt steuermindernd geltend machen zu können (Steuerrecht) sind zwei - nicht gänzlich identische - Paar Schuhe.

    Bei einem Vermögen von > 15.500 Euro geht das Steuerrecht nicht von einer Bedürftigkeit aus. Und warum sollte die Allgemeinheit eine Zahlung an eine nicht Bedürftige Person "subventionieren".

    Danke für die schnelle Antwort. Unterhaltspflichtig bin ich also immer, nur steuerlich absetzen kann ich es nicht immer. Interessant, dass die steuerliche Absetzbarkeit vom Empfänger und nicht vom zahlenden abhängt. Gering vermögende Partnerin also rein steuerlich betrachtet großer Pluspunkt? :/

    Maßgeblich ist § 33a Abs. 1 EStG.

    Einfach lesen, dann sollten zumindest die Voraussetzungen einigermaßen klar sein. Die Unterhaltspflicht ist abgeleitet über das Kind, vgl. 1615l BGB.

    Verfügt die Mutter über Vermögen > 15.500 Euro, ist ein Abzug nicht möglich. Eigene Einküfte sind auf den Höchstbetrag (nach Abzug von 624 Euro) anzurechnen.

    Da Ihr in einem Haushalt wohnt, ist ein Nachweis der Einzelkosten in der Regel entbehrlich.

    Danke dir für diese Antwort mit insbesondere Originalquellen :) Für Mitlesende sei noch EStR R 33a.1 (Zu § 33a EStG) als lesenswert genannt.


    Ich muss aber trotzdem nochmal nachfragen:

    Mein Verständnis war immer, dass man sich mit Kind salopp ausgedrückt "dumm und dämlich" zahlt, was Unterhaltsleistungen angeht. Wenn die Partnerin jetzt dauerhaft über 15.500 EUR Vermögen hat, müsste ich dann nie Unterhalt zahlen? Oder müsste ich Unterhalt zahlen, darf es aber nicht absetzen?


    Es sei darauf hingewiesen, dass ich mich nicht um Unterhalt o.ä. drücken möchte. Meine Partnerin wird so oder so unterstützt. Ich möchte nur verstehen, welche Kosten ich auch steuerlich geltend machen kann.