Kundeninformation
zur Möglichkeit der Verlegung des Auszahlungsbeginns bei
Raisin Pension Riester Altersvorsorgeverträgen
Gute Nachrichten für alle Raisin Pension Riester Kunden: Die Sutor Bank gewährt allen Kunden, die sich
beim Beginn der Auszahlungsphase ihres Altersvorsorgevertrages für das 83. Lebensjahr entschieden ha-
ben oder sich zukünftig zu einer Verschiebung auf das 83. Lebensjahr entscheiden, per sofort und dauerhaft
einen Rabatt in Höhe von 50% auf die Kontoführungs- und Depotgebühr.
Darüber hinaus wird Kunden durch eine Anpassung in den Riester-Vertragsbedingungen jetzt die Möglich-
keit geboten, den Auszahlungszeitpunkt ihrer Riester-Rente deutlich flexibler zu gestalten.
Auf Antrag des Kunden kann während der Ansparphase der Beginn der Auszahlungsphase aufgeschoben
und unter bestimmten Voraussetzungen wieder vorgezogen werden.
Aufschieben der Auszahlungsphase
Ein Aufschieben der Auszahlungsphase ist maximal bis zum ersten des Monats zulässig, in dem der Kunde
sein 83. Lebensjahr vollendet. Ein entsprechender Antrag muss mindestens 13 Monate vor dem ursprüng-
lich vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase gestellt werden. Das Recht des Kunden, zur Änderung der
Beiträge und zum Ruhen des Vertrages gilt natürlich auch im Fall der Verlängerung der Ansparphase durch
Aufschieben der Auszahlungsphase.
Hinweis: Wird der Beginn der Auszahlungsphase aufgeschoben, ist ein dem Kunden ggf. garantierter
Rentenfaktor sowie eine ggf. für den Tod in der Auszahlungsphase vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung
grundsätzlich nicht mehr gültig. Stattdessen gilt der zum neu gewählten Beginn der Auszahlungsphase gülti-
ge Rentenfaktor. Der garantierte Rentenfaktor und die ggf. für den Tod in der Auszahlungsphase vereinbarte
Hinterbliebenenversorgung leben allerdings wieder auf, wenn der Kunde den Auszahlungsbeginn im Laufe
des Vertrages im Einklang mit den nachfolgend beschriebenen Bedingungen wieder auf den ursprünglich
vereinbarten Beginn vorzieht, vorausgesetzt, ein während der Vertragslaufzeit neu vereinbarter Auszah-
lungsbeginn liegt niemals vor dem bei Vertragsabschluss festgelegten Auszahlungsbeginn.
Vorziehen des Beginns der Auszahlungsphase
Das Vorziehen des Beginns der Auszahlungsphase vor den im Antrag ursprünglich festgelegten bzw. vor
einen nachträglich von dem Kunden gewählten Beginn ist grundsätzlich nur möglich, wenn alle folgenden
Bedingungen erfüllt sind:
• der neue Auszahlungszeitpunkt liegt weiterhin nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres
• die Mindestlaufzeit von 12 Jahren in der Ansparphase ist weiterhin erfüllt
• das Depotvolumen am Bankarbeitstag nach Eingang des Änderungsauftrages bei der Bank liegt
mehr als 2 % über der Summe, der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Altersvorsorgebeiträge
(eigene Beiträge und Zulagen) einschließlich Zusatzzahlungen und Eingänge aus Kapitalübertra-
gungen
• das Depotvolumen zum Zeitpunkt des Eingangs des Änderungsauftrages bei der Bank beträgt
mindestens 10.000,00 EUR
• die Beantragung erfolgt zu einem der beiden folgenden Zeitpunkte:
a) zwischen dem 13. und 24. Monat vor dem neuen Auszahlungsbeginn oder
b) mindestens fünf Jahre vor dem neuen Auszahlungsbeginn.
Weiterführende Informationen zu den Auswirkungen einer Verlegung des Auszahlungsbeginns in Bezug auf
das derzeitige Anlagemodell finden Sie unter http://www.sutorbank.de/raisin-pension-riester-fonds.