Beiträge von einNeugieriger

    Liebe Community,


    laut diesem Artikel gilt:


    Bei einem unverheirateten Paar können Unterhaltszahlungen an das vorrangig betreuende Elternteil als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. „Das ist auch möglich, wenn beide Partner in einem Haushalt zusammenleben“

    Ich konnte dazu leider keine weiteren Infos finden. Weiß jemand mehr dazu, inwiefern Unterhalt zwischen unverheirateten Paaren mit Kind abgesetzt werden kann und wieviel? Bzw. wo finde ich dazu mehr Infos?

    Hallo.


    Ja, so war zumindest mein bisheriges Verständnis. (Lässt Wohnriester nicht unbedingt reizvoller erscheinen, oder?)

    Danke. Wenn du oder ein anderer Nutzer noch den passenden Gesetzestext oder so als Quelle parat hätte, wäre dass das i-Tüpfelchen :-). Ansonsten habe ich bisher auch den Eindruck, dass Wohnriester ein ganz schlechter Witz ist und sich wahrscheinlich maximal dann noch lohnt, wenn die Zinsen am Kapitalmarkt weit entfernte Höhen erreichen. Oder wenn man vielleicht vorzeitig wieder zurückzahlen kann und nicht jahrelang 2 % Zinsen auf seinen eigenen Beitrag zahlt (ja ich weiß, man zahlt nicht direkt die 2 % , sondern versteuert die nur, aber vom Prinzip her ist es trotzdem fragwürdig).

    Rechne gerade etwas mit Wohnriester/Wohnförderkonto und frage mich gerade, ob die 2 % fiktive Verzinsung allen ernstes auf die vollen 2100 EUR anfallen oder nur auf die staatliche Förderung.

    Damit meine ich konkret:

    Bei 2100 EUR jährlicher Sparleistung sind davon bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ja 1393 EUR von mir selbst (Berechnung: 2100-(0,42*2100-175)).

    Gemäß Finanztipartikel werden dem Wohnförderkonto die 2100 EUR gutgeschrieben und bei Entnahme vollständig mit 2 % verzinst. Ich zahle somit also auch Zinsen auf die 1393 EUR, die ich selbst zu den 2100 EUR beigetragen habe? Verstehe ich das richtig?

    Hallo Community,


    ich habe mir jetzt die beiden Artikel (Wohn-Riester, Wohnförderkonto) zum Wohnriester durchgelesen, aber noch ein paar Detailfragen, bei denen ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt?


    1. Beim Wohnriester muss ich die fiktiven 2 % auf die Entnahme versteuern, zahle aber - im Gegensatz zur z.B. Rente aus Riester - keine Sozialbeiträge bei der Entnahme, richtig?
    2. Wenn ich vor Renteneintritt Kapital aus einem Riestervertrag entnehme, um es für Wohnriester zu nutzen, gilt dann der aktuelle Kapitalstand (wie bei einer Kündigung) oder erhalte ich mindestens die eingezahlten Beträge? (Gedanke: Immerhin ist bei Wohnriester die Entnahme vor Renteneintritt ja sicherlich der "Normalfall".)
    3. Wenn ich z.B. mit 40 Jahren das bisher angesparte Kapital aus einem Riestervertrag entnehme und mein Vertrag dadurch beendet wird (oder auch nicht): wie kann ich die zukünftigen Riesterbeiträge (ab 40 bis zum Rentenbeginn) stets jährlich direkt als Wohnriester nutzen? Brauche ich dafür dann einen neuen Riestervertrag, speziell für Wohnriester?
    4. Kann ich meinen "Wohnriester-Kredit" auch vor Rentenbeginn zurückzahlen oder ist das nicht vorgesehen? Gibt es Rabatte für vorzeitige Rückzahlung, d.h. ich meine nicht die 30 % bei Renteneintritt, sondern für Fälle, in denen man wirklich vor Renteneintritt zurückzahlt?
    5. Habe ich richtig verstanden, dass die fiktiven Zinsen nur bis Rentenbeginn berechnet werden und danach gestundet werden, d.h. kein Zinseszinseffekt mehr ab Renteneintritt, auch wenn man sich für die jährliche Versteuerung entscheidet?

    Danke für eure Antworten!

    Bitte erzähle mehr davon.

    Ich übernehme das mal. Habe mich noch nicht wirklich damit auseinandergesetzt, freue mich über Meinungen/Tipps/Input. Ich hatte bisher 65 als Renteneintrittsalter angegeben.


    Mailanhang (ursprünglich ein PDF):


    Inhalt der Mail:

    Marginkonto vorhanden und Termingeschäftsfähigkeit dokumentiert? Ansonsten https://www.consorsbank.de/ev/…epot-Software/Eurex-Konto


    Ich gestatte mir den Hinweis, dass ich eher Produkte nutzen würde, bei denen der Verlust begrenzt ist.

    ah cool, da gibt es ja sogar eine extra seite mit infos, die habe ich bisher nicht gesehen. danke dir :)
    dein hinweis ist berechtigt, wobei ich mich bis auf weiteres nur für call optionen interessiere. aber auch damit werde ich icht gleich beginnen. finde die ganze materie spannend und möchte das alles mal lernen, auch, wie man das kauft ;)

    Hallo zusammen,


    mich würde mal interessieren, wie man denn (als Privatperson - wobei das dürfte ja keine Rolle spielen) an der EUREX Optionen kauft und wie die Angaben auf der EUREX-Seite zu lesen sind.


    Beispiel ABB:


    1) Unter https://www.eurexchange.com/ex…odukte/equ/opt/ABB-950334 ist die Produkt-ISIN gleich der Basiswert-ISIN. Wie soll man also so ein Produkt kaufen? ?(
    2) Für ABB 1st Friday Weekly Options (ABB1) gibt es eine Produkt-ISIN abweichend vom Basiswert-ISIN: DE000A160NA5.
    Wenn ich diese ISIN bei der Consorsbank eingebe, erhalte ich [Blockierte Grafik: https://i.ibb.co/30FgnHX/consorsbank.png]



    OK, Optionen kauft man offensichtlich anders als normale Wertpapiere - aber wie?

    Hallo zusammen,


    würde auch gerne einmal langfristig in den ein oder anderen Einzeltitel investieren. Leider kann ich nicht wie Warren Buffet den ganzen Tag Jahresabschlüsse, Nachrichten etc lesen. Gibt es - muss auch nicht kostenlos sein - seriöse Aktienanalysen/Fundamentalanalysen zum kaufen? Danke euch :)

    Einen echten geldwerten Vorteil im steuerlichen Sinne hast du hier nicht.

    Danke für deine Antwort. Ich habe gerade nochmal genauer geschaut und festgestellt, dass ich mich bei der Schilderung etwas vertan habe:
    - Die 1% werden wie beschreiben vom Netto abgezogen
    - Die 0,03 % * 10 km bis zur Arbeit = 90 EUR gehen allerdings als geldwerter Vorteil vom Brutto ab (bzw. technisch gesehen werden Sie hinzugerechnet, aber das wird dem Nutzerkreis hier geläufig sein ;-))


    Um die 1 % vom Netto komme ich nicht drum herum, dass ist aus welchen Gründen auch immer so festgelegt.
    Beim laut Arbeitgeber geldwerten Vorteil frage ich mich allerdings, ob dieser wirklich existiert und so richtig ist. Würdest du auch mit der korrigierten Schilderung dabei bleiben, dass das eigentlich falsch ist? Hast du zufällig einen "Paragraphen" dazu? Ich würde dann auch einfach mal beim Finanzamt nachfragen, informiere mich und verstehe aber gerne schon davor :) Letztlich sind das die Infos die ich brauche, um deine auch schon genannten Varianten 1-4 durchzurechnen ;)


    Und ja, es ist Mitarbeiterleasing. Die Variante mit Abzug vom Netto, sprich Infos zu dessen geldwerten Vorteil oder auch nicht, finde ich aber praktisch nirgends, im Gegensatz zum "Standardmodell" Dienstwagen mit vollständigem Abzug vom Brutto.

    Hallo zusammen,


    über meinen Arbeitgeber kann ich ein Auto zu 1% des UVP leasen. Versicherung, Steuern und ein einmaliges Tankguthaben, sind bereits inbegriffen.Sprit zahle ich nach Verbrauch des einmaligen Tankguthabens selbst zum normalen Preis.
    Die entsprechende Monatsrate geht aber vom Nettogehalt ab, nicht vom Brutto. Trotzdem muss ich jeden km bis zur Arbeit mit 0,03 % geldwerten Vorteil versteuern. Warum ist das so? Macht das überhaupt Sinn? Worin besteht denn mein geldwerter Vorteil, wenn alles vom Nettogehalt abgeht?


    Hier einmal ein konkretes Beispiel:
    UVP des Autos = 30.000 EUR
    100 EUR einmaliges Tankguthaben


    Monatliche Rate ist dann:
    1 % des UVP = 300 EUR
    0,03 % * 10 km bis zur Arbeit = 90 EUR
    ---
    gesamte monatliche Rate: 390 EUR (Versicherung und Steuern damit bereits bezahlt)

    Hallo zusammen,


    mir ist nicht klar, wie weit die Pannenleistungen bei Automobilklubs bzw. Schutzbriefen eigentlich reichen. Übernehmen diese nur die Kosten für das reine Abschleppen und z.B. Ersatzwagen? ?( Was ist z.B. mit den Material- und Montagekosten für einen neuen Reifen? Das läuft dann wahrscheinlich über die Vollkasko? Gibt es die Möglichkeit, auch die Kosten für einen Reifen zu versichern, wenn z.B. die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko sehr hoch? (ja oft bei Mietwagen der Fall). Danke euch!

    Hallo zusammen,


    nach Lesen des Investmentsteuerreformgesetz-Artikels bleiben für mich noch 2 Fragen offen:


    1) Wo wird bei thesaurierenden Fonds die Steuer auf die Vorabpauschale entnommen? Werden dafür Anteile verkauf? Wird dafür das Verrechnungskonto genutzt, d.h. ich brauche zukünftig nicht nur Guthaben für z.B. einen Sparplan, sondern auch für die Steuern?


    2) Macht es Sinn, einen thesaurierenden Fonds nachzubauen, indem ein ausschüttender Fonds gewählt wird und die Dividende dann wieder reinvestiert wird?
    Idee: Jährlichen Freistellungsbetrag ausnutzen, damit im Verkaufsjahr weniger Steuern gezahlt werden müssen.
    Geht sowas? Ich befürchte mal eher, dass das nicht funktioniert, da man dann ja per Dividende Geld aus dem Fond entnommen hat und wenn man die Dividende nun wieder reinvestiert, beim Verkauf nicht die bereits gezahlten Steuer auf die Dividende wieder angerechnet werden, richtig?


    Danke euch :thumbup:

    @Anika, @Anika S. können Sie da bei der Beantwortung helfen?

    Nachdem ich nun sowohl die Finanztip-Seiten zu privaten Haftpflichtversicherung inkl. der Testseite sowie den ursprünglichen Test der Finanztest 10/2017 gelesen habe, bleiben für mich 2 Verständnisfragen:


    1)

    Neben der inhaltlichen Bewertung der Best-Leistungs-Garantie war uns wichtig, dass Sie die Versicherung sofort online abschließen können oder zumindest den Antrag dazu stellen können. An der Bedingung, im Internet verfügbar zu sein, scheiterte ein Tarif.

    Warum muss bei bei Finanztip eine Versicherung unbedingt online abschließbar sein? Ich bevorzuge das ja auch, aber warum wird deswegen eine Versicherung ausgeschlossen? Sind nicht letztlich die Versicherungsbedingungen und ggf. der Preis die entscheidenden Merkmale?



    2) Laut der Testbeschreibung war die Onlineverfügbarkeit das zuletzt geprüft Merkmal. Wäre es möglich, Bewertung und Name des Versicherers zu veröffentlichen, der nur an der fehlenden Onlineabschlussmöglichkeit gescheitert ist? Spricht allgemein etwas dagegen, in der Testbeschreibung die konkret in den jeweiligen Runden ausgeschiedenen Versicherer zu benennen? Dann könnte man leichter prüfen, wie der eigene Versicherer einzuordnen ist, falls er einer der getesteten ist.



    Ansonsten danke für eure Arbeit und macht weiter so

    Die MLP Mastercard Platinum bietet eine SB Reduzierung auf 150 Euro. Die Karte kostet 160 Euro p.a. mit fallendem Preis je nach Umsatzhöhe. MLP ist bei mir eher negativ besetzt, aber die Karte ist gut.


    https://mlp.de/finanzprodukte/…/mlp-mastercard-platinum/

    Danke dir, werde ich mir später mal anschauen!
    Ich wollte kurz ergänzen - leider kann ich meinen ursprünglichen Beitrag nicht bearbeiten - dass mich persönlich vor allem die Mietwagenanmietung in Deutschland interessiert. Viele denken bei einem Mietwagen ja doch an den Urlaub im Ausland.