Alles anzeigenHallo,
ich habe vor geraumer Zeit diesen thread zufällig gefunden, ein bisschen darin gelesen und war geschockt, wie einige User geradezu Hatz auf die Banken gemacht und immer und immer wieder dazu aufgerufen haben, sofort Klage einzureichen, zumindest aber einen Mahnbescheid zu beantragen. Das fand ich schon krass. Nachdem ich jetzt aus dem Urlaub zurück bin und wieder ein paar Seiten gelesen habe, finde ich, dass hier Ruhe eingekehrt und diese Hetze nicht mehr so betrieben wird (daran hast Du "kastanienblatt" mit Deiner sehr sympathischen Art zu schreiben maßgeblich beitgetragen - chapeau!)
Ich kann durchaus verstehen, dass jeder (obwohl die meisten gar nicht wussten, dass ihnen Geld zusteht) die Zahlung erwartet und das "pronto". Aber gemessen an Hunderttausende von Einschreiben wundert es nicht, wenn die Banken mit Zahlungen oder Beantwortungen nicht nachkommen.
Nun frage ich mich, wie viele von denen, die sich haben aufhetzen lassen und einen Anwalt beauftragt, Klage oder einen Mahnbescheid eingereicht haben, auf den Kosten sitzen bleiben? Insbesondere bei denen, die bei einer Bank mehrere BG's eingefordert, davon einige zurückbekommen und für die noch ausstehenden diesen Weg gewählt haben. Denn mit Zahlung auch nur einer BG erkennen die Banken die Forderungen ja an.
Ich habe am Tag der BGH-Entscheidung erstmals von der Möglichkeit gehört, BG's zurückzufordern. Am Tag danach habe ich für einen Autokredit mit Anschlussfinanzierung, den ich aufgenommen und zwischenzeitlich bezahlt habe, die 2 BG's + 5 % Zinsen, und für meinen Mann, der ebenfalls einen Autokredit dort noch zahlt, die BG + Zinsen schriftlich (Einschreiben gegen Rückschein) bei der Santander eingefordert. Wenige Tage später bekamen wir den Standardbrief. Wiederum einige Tage später hatte ich eine von den beiden BG's (die größere) und mein Mann seine BG (ohne Zinsen) auf dem Konto. Vorgestern hatte ich Zinsen für die kleinere BG auf dem Konto und mein Mann Zinsen für seine BG.
Nach meinem Forderungsschreiben habe ich weder erneut geschrieben, noch telefoniert oder gemailt, obwohl die Frist überschritten war. Ich warte nun noch bis zum 20.12. zu und sollte dann die noch ausstehende BG + Zinsen aus der bereits überwiesenen nicht eingetroffen sein, werde ich das Ombudsmannverfahren einleiten. Ich bin aber sehr sicher, dass das Geld eingeht und wenn nicht, dann reicht das O-Verfahren m.E. völlig aus, um berechtigte Zahlungen einzufordern.
Das hätte es - wie ich finde - in allen anderen Fällen der User ebenfalls und ich verstehe nicht, dass manche, teils sogar, weil man den Banken noch mehr Kosten aufdrücken wollte, gleich den Klageweg eingegangen sind.
Dennoch wünsche ich allen, dass die berechtigten Forderungen noch vor Weihnachten auf den Konten eingehen und sie sich darüber freuen können. Immerhin ist es bei einigen ein Geldsegen, von dem sie bis vor Kurzem noch nicht wussten, dass er ins Haus steht. Und denen, die sich anwaltlich oder gerichtlich auf die Spur gemacht haben, drücke ich die Daumen, dass sie nicht auf den Kosten sitzen und ihnen langwierige Prozesse erspart bleiben.
LG Lisabella
Also ich persönlich hatte nie ein Gefühl, das gehetzt wurde. Viele, und ich gehöre auch dazu, sind einfach darüber empört, dass die Banken keine gerade Linie haben, sondern aus Profitgier eher ausweichend reagieren: zB, wie bei Santander, wo die Zinsen nicht mit überwiesen werden und separat angefordert werden müssen (der Ratschlag ein erneutes Schreiben zu schicken kam von der Hotline). Dazu brennt es bei vielen wirklich, weil die Fristen zum Ende des Jahres ablaufen. Mir persönlich tun die Banken nicht leid.