Beiträge von andmy

    Hallo,


    ich habe 2008 einen Kredit des Vorbesitzer übernommen.
    Bank: Postbank
    Bearbeitungsgebühr: 675 EUR.


    Kann ich diese Bearbeitungsgebühren ebenfalls zurückfordern? Es wurde ja sicherlich ebenfalls eine Bonitätsprüfung vollzogen


    Ja definitiv! Die Bonitätsprüfung erfolgte wenn, dann nicht in Ihrem Interesse sonder im Interesse der Bank. Daher darf sie sich diese Leistung auch nicht vergüten lassen.

    Hallo erstmal habe auch bereits mit der Santander Bank kontakt aufgenommen gehabt und habe das gleiche Schreiben mit ohne anerkennung einer Rechtspflicht erhalten, aber ich habe auch bereits ein Teil des Geldes erhalten was mir zu steht. Dies war bereits 10 Tage nach dem Urteil am 28 Oktober geschehen. Das Problem ist das die Santander mir keine Zinsen gezahlt hat. Die Frage ist was mache ich jetzt damit ? Muss ich zum Anwatl deswegen oder gibt es sonst noch irgendwelche Wege die man gehen kann ?


    Ich habe als Einwurf Einschreiben geschickt an die Augustenstraße 7 in Stuttgart. Keine Rückmeldung bis jetzt.

    Alsooooo ich kann mal was Positives vermelden. Am 31.10. hab ich alte, bereits getilgte Verträge (2005/2007/2009) von 2 Familien an die Postbank bzw. Targobank mit dem Standardschreiben gefaxt. Heute der freudige Anruf meiner Tochter, die Postbank hätte das Bearbeitungsentgelt plus Zinsen auf Ihr Konto überwiesen. Wir haben unsere Gebühren noch nicht aufm Konto, aber in diesem Fall bin ich guter Hoffnung, dass wir beim nächsten Schwung dabei sind :)
    Nur die Targobank (eigentlich seit 20 Jahren unsere Hausbank) stellt sich tot :)


    Danke, endlich gute Nachrichten von der Postbank über alte Verträge! :)

    Hallo!


    Habe eine kurze Frage.
    Ich kann in meinen Kreditunterlagen keinen Hinweis finden bezüglich Kreditkosten, Bearbeitungsgebühren usw.
    Sind die Kosten in monatlichen Raten versteckt?
    Wie kann ich das herausfinden?


    Danke


    Die Gebühren werden meistens mit monatlichen Raten gezahlt, ja, aber dort versteckt sind diese normalerweise nicht.
    Die Bearbeitungsgebühren werden immer separat ausgewiesen und beziehen sich meistens auf die Kreditsumme ( oft 1-3% davon). Der Begriff selbst kann variieren von Bearbeitungsgebühr bis Individualbeitrag usw.. Viele Kreditinsitute haben bereits 2011 auf diese Extragebühren verzichtet, so diese auch nicht von jedem gezahlt wurden.

    Die Sache bei mir mit dem Ombudsmann ist folgende: Ich hatte Seit Mai diesen Jahres bezüglich der Rückerstattung der BG Kontakt zur Santander. Jedesmal abgelehnt. Danach bei allen 3 Darlehen Ombudsmann eingeschalten. Alle 3 Verfahren wurden abgelehnt, mit der Begründung, dass es vorerst als "grundsätzliche Rechtsfrage" zu bewerten ist.Ich solle bitte das Amtsgericht einschalten. Dies geschah wohlbemerkt VOR der Urteilsbegründung Ende Oktober. Ich kann doch wohl kaum den Ombudsmann, in selbigen Verfahren, nun wieder einschalten?


    Ich hatte das gleiche Schreiben vom Ombudsmann im letzten Jahr (Darlehen aus 2012 von der Deutschen Bank) erhalten.. Nachdem der BGH Urteil vom 13.05.2014 veröffentlicht wurde, hatte ich die Bank noch einmal zur Ersatttung aufgefordert und diese erstattete zzgl. Zinsen anstandslos. Erneutes Einschalten des Ombudsmannes war nicht erforderlich.

    Alles schön und gut. Funktioniert wunderbar, wenn die Bank die Forderung ablehnt.
    Hat aber keine bislang und wird wohl auch nicht passieren.
    Jetzt gibt es die Hinhaltetaktik (siehe Commerzbank) bis das Jahr um ist.


    Also ich gehe davon aus, dass die Bank die Forderung ablehnt, wenn diese sich fristgerecht nicht meldet. Wenn die Bank sich meldet und um etwas mehr Zeit bittet, so sind es m.E. Verhandlungen, die nach § 203 des BGB die Verjährung ebenfalls hemmen. Im 1. Fall kann der Ombudsmann eingeschaltet werden, im 2. Fall kann man warten oder eine Zahlungsklage/Mahnbescheid ggf. mithilfe eines RA einreichen/beantragen um die Zahlung schnellstmöglich zu erhalten.

    Hallo Franziska,


    meine Frage wäre: Wenn bei einem Immobilienkredit nur Zins 4,7 % und dann Effektiver Zins 4,8 % angegeben ist, kann man da von einer Gebühr im Sinne des Urteiles sprechen und eine Rückforderung stellen?


    Gruß
    MarcusA


    Ich glaube die Banken werden jetzt durch die hohe Resonanz in der Presse eine Menge absurder Forderungen bekommen. Naja sebst schuld.


    Ich würde die Zinsen verlangen, sonst muss man denen nichts melden.

    Hallo könnten Sie vielleicht schreiben, um welche Bank es sich handelt. Es wäre echt hilfreich.


    Es gibt Zinsrechner im Internet ("Verzugszinsrechner" googeln), dort ist das Datum der Zahlung der Bearbeitungsgebühr (meistens 1. Rate) einzugeben und die Höhe der Gebühr.