Beiträge von Wohnwerker

    Ein kluger/ cleverer Makler bedient sich keiner "Tricks" sondern nutzt seine neuen rechtlich zu Gebote stehenden Optionen zur erfolgreichen Vermarktung tadellos.
    Das Prädikat "clever" inkriminierend einzusetzen halte ich für ausgesprochen tendenziös.
    muc nähert sich der Thematik scheinbar eher theoretisch, ergänzende praktische Erfahrungen im Bereich der neuen gesetzlichen Vorgaben sollten daher kein Schaden sein?!
    Heute erneut exerziert:
    Ich habe im Auftrag meines Interessenten den idealen Wohnraum für ihn gefunden - er kommt vereinbarungsgemäß für die Vermittlung auf. Der Kollege hingegen war vom Eigentümer beauftragt und nimmt ihn seinerseits in Anspruch.
    Wer erleidet dabei einen Schaden?

    In einer Sache muss ich Ihnen widersprechen, muc - ich bin allein in den letzten 14 Tagen von 5 Wohnungssuchenden schriftlich beauftragt worden und habe bereits 2 Vermittlungen erfolgreich abgeschlossen.
    4 Interessenten ziehen aus erheblicher Entfernung zu, einer ist Migrant. Letzterer hat nach Monaten der erfolglosen Suche mit meiner Vermittlungstätigkeit den Zuschlag zum ersten gescouteten Objekt erhalten und mir zur Provision noch einen Blumenstrauß samt Restaurantgutschein überreicht.
    So viel zu "das macht keiner".


    Im Übrigen stimme ich Ihren Ausführungen hinsichtlich der glasklaren Vorteile - und zwar für alle Beteiligten! - zu.
    Vermieter können sicherer sein, dass auch ein etwas erklärungsgedürftiges Objekt mehr ist als eine Karteileiche, für deren Vermarktung sich der beauftragte Vermittler nicht gerade aufribbelt.
    Mieter können Zeit Nerven und Geld sparen, indem sie über handverlesene Objekte mit optimaler Wunscherfüllung und akribisch geplanter Terminierung schneller zum Erfolg kommen - also endlich eine Leistung für das Provisionsbegehren erhalten.
    Vermittler schließlich müssen sich nicht mehr mit 5 weiteren vom Vermieter beauftragten Mitbewerben kloppen - vielleicht jedoch bald mit vom Mieter beauftragten? Das könnte sich noch entwicken, auch in dieser Hinsicht stimme ich Ihnen zu.


    Ich möchte noch daran erinnern, dass in strukturschwachen Gebieten das Bestellerprinzip bereits lange vor seiner gesetzlichen Verankerung Anwendung fand. Wollte man beispielsweise ein Reihenhaus in einer sauerländischen Kleinstadt vermieten und lebte nicht vor Ort, kam man gar nicht umhin einen Makler zu beauftragen, der für jede von Leistung von Exposé bis Besichtigungstermin den auftraggebenden Vermieterin Anspruch nahm, bei Verkäufen ist eine Verkäuferprovision nach wie vor quasi obligatorisch.


    Zu eng gefasst erscheint mir hingegen die Einstellung einiger Kollegen, Objektsuche im Auftrag des Mieters sei sinnlos, da die gefundenen im Falle einer Ablehnung "verbrannt" seien für eine einträgliche Vermittlungstätigkeit. Das ist falsch - man muss nur die Kundenwünsche ernst nehmen und eine Punktlandung anstreben mit den vorgestellten Objekten.