Immerhin teilt LogoEnergie mit, dass die Preise erhöht werden und man ein Sonderkündigungsrecht hat. Bei meinem Vertrag (Scharr Wärme) steht ganz smart in den AGB:
"7.3 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Erdgas bzw. Strom nach Vertragsschluss mit erhöhten oder mit zusätzlichen Steuern, Abgaben, Gebühren oder Umlagen belegt, kann SCHARR die hieraus entstehenden Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden können. Mit den Steuern oder Abgaben korrespondierende Kostenentlastungen - z. B. der Wegfall einer anderen Steuer - sind anzurechnen. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert."
Im Zweifel merke ich also erst mit der Rechnung, dass die Preise angepasst wurden und somit eine Kündigung zum Erhöhungszeitpunkt gar nicht möglich ist. Ob das so korrekt ist?
Meiner Meinung nach benachteiligt diese Regelung den Kunden beträchtlich, weil man ihm eine Handlungsoption nimmt....