Beiträge von Oekonom

    Ich habe grad etwas Ärger mit einem Bestattungsunternehmen, dass glaubt, mich fröhlich ausnehmen zu können und diverse Dienstleistungen abgerechnet hat, die nicht besprochen waren und darüber hinaus die Kosten für in Anspruch genommene Drittleistungen nicht durch entsprechende Rechnungen nachzuweisen bereit ist.


    Auf der Suche nach Hilfe und Informationen, will ja nicht gleich zur RSV bwz. zum Anwalt laufen, habe ich zwei Adressen gefunden, erstere war schon mal sehr hilfreich:


    Aeternitas e.V.

    gemeinnützige, bundesweit tätige Verbraucherinitiative Bestattungskultur, informiert und berät in allen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten rund um den Trauerfall (https://www.aeternitas.de/inhalt/rat_und_tat)


    Schlichtungstelle vom Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

    https://www.bestatter.de/wisse…ttung/schlichtungsstelle/

    habe mal ne Frage zu dem Thema, vielleicht hatte das ja schon mal jemand:


    Wenn der Vertragspartner (zB Ehemann) verstirbt, die Ehefrau aber in der Wohnung oder Haus weiterlebt, endet der Vertrag dann oder kann er vom überlebenden Ehepartner fortgeführt werden und was passiert ggf. mit einem Bonus, der erst nach 12 Monaten Vertragslaufzeit zur Auszahlung kommt?

    Meine Eltern sind auch bei der Haftpflichtkasse und zahlen für die Haftpflicht 56,05 Euro.


    Der Beitrag ist um 10 Prozent gestiegen, also gut 5 Euro. Es gab folgenden Hinweis:

    "Für Versicherungsverträge mit Beitrags-Angleichungsklausel: Der Treuhänder hat in der Haftpflichtversicherung eine Erhöhung der Schadenzahlungen um 13,8 % ermittelt. Der Beitrag ist deshalb gemäß Ziff. 15 AHB (entspricht § 8 III der AHB aller älteren Fassungen) um 10,0 % erhöht worden. Auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach Ziff. 18. AHB (entspricht § 9 II Ziff. 1 der AHB aller älteren Fassungen) wird hingewiesen."


    Hausratversicherung ist hingegen minimal billiger geworden. Grund hierfür:

    "Ihre Versicherungssumme in Hausrat hat sich gem. § 9 VHB 2010 / VHB 2016 (entspricht § 13 VHB in allen älteren Fassungen) um 0,30 % reduziert. Grundlage dieser Summenanpassung ist der Prozentsatz, um den sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" aus dem

    Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat."

    Bestätigen kann ich weiterhin dass die unterschiedlichen Anbieter je Fonds manchmal identische Erstattungssätze haben, diese sich aber teilweise auch erheblich unterscheiden

    Das liegt zum Teil am Vermittler, zum Teil auch an der Depotbank. Das kann man gut sehen, wenn man zB bei Rentablo einen bestimmten Fonds eingibt und sich dann das Kickback bei den einzelnen Banken ansieht. Wird trasparent dargestellt, hier zB für den DWS Top Dividende:


    https://rentablo.de/fonds-provisionsrechner


    Übrigens gibt es im Blog von Rentablo einen Vergleich mit diversen Kickback-Anbietern, man muss sich halt durchwühlen....

    https://blog.rentablo.de/

    ABER: es geht um Wissen zu Umgehungstatbeständen zu Lasten des Staates, also der Allgemeinheit!

    Klar, die Differenzierung zwischen "Umgehungstatbeständen" und "Gestaltungsspielraum" ist wohl oft fliesend, aber wozu gibt es z.B. Rentenberater, die einem Ratschläge erteilen, wie und wann man zB welche Beiträge noch leisten kann, um Renten- oder REha-Ansprüche zu erhöhen, zu erhalten oder erstmals zum Entstehen zu bringen.


    Es ist kein Umgehungstatbestand und damit auch nicht ilegal, wenn ich meine LV verkaufe und wenn ich dabei auch noch Sozialbeiträge spare, ist das legitim.

    Zum Thema Verkauf gibt es den sehr hilfreichen Artikel von Sara (https://www.finanztip.de/leben…ensversicherung-verkaufen), bei dem mir ein Punkt fehlt, vielleicht hat jemand davon Ahnung: Wenn ich als freiwillig in der GKV eine LV ausbezahlt bekomme, dann werden hier Krankenkassenbeiträge fällig. Lässt sich die Abgabe legal umgehen, wenn ich die LV vorher verkaufe, ist also der Veräußerungsgewinn nicht betragspflichtig?

    Abzug von Erhaltungsaufwendungen i. S. von § 82b EStDV

    Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und verstirbt er innerhalb des Verteilungszeitraums, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen (BFH, Urteil v. 10.11.2020 - IX R 31/19; veröffentlicht am 22.4.2021).

    -> http://www.nwb.de/service/10_News_21_04_22_AEA

    Nutzungsdauer von Computer und Software

    Das BMF hat ein Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 26.2.2021 - IV C 3 - S 2190/21/10002 :013). Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.

    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/849781/

    Verlust aus der Veräußerung von Aktien:


    Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an BFH, Urteil v. 12.6.2018 - VIII R 32/16). Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, selbst wenn sich der Verkäufer verpflichtet, vom Käufer wertlose Aktien zu kaufen (BFH, Urteil v. 29.9.2020 - VIII R 9/17; veröffentlicht am 4.3.2021).

    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/850282/

    Aber in den AGB steht nirgendwo, dass die Boni im Falle eines Umzuges weg sind. Das hätte explizit erwähnt werden müssen.

    Vielleicht kannst du ja mit dem Anbieter reden und er rechnet für die Boni-Auszahlung die Laufzeiten des alten und neuen Vertrags zusammen. Fraglich ist aber, ob die so flexibel sind und an einer solchen Aktion interessiert sind. Wir sind grad zu Vattenfall gewechselt und Vattenfall hat bei der Anmeldung beim Netzbetreiber einen Fehler gemacht (falscher Wechseltermin), aber uns viermal (!) angeschrieben, dass die Anmeldung nciht möglich ist, weil wir falsche Angaben gemacht haben. Das läuft offenbar fast vollautomatisch und meine Mails, dass unsere Angaben korrekt sind, hat niemanden interessiert. Erst als ich beim Netzbetreiber nachgehakt habe, hat´s auch Vattenfall kapiert. Also lange Rede kurzer Sinn, einen Versuch ist es wert, aber für Einzelfallregelungen scheinen mir die Prozesse möglicherweise nicht aufgestellt zu sein.

    Das BMF hat sein Schreiben zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer ergänzt (BMF-Schreiben v. 19.2.2021 - IV C 1 - S 2252/19/10003 :007).


    Hier geht es um Goldinvestments in Form von Inhaberschuldverschreibungen ("Xetra-Gold") und negative Einlagezinsen:


    - Sehen die Vertrags-/Emissionsbedingungen hingegen vor, dass der Emittent das zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig in Gold oder einen anderen Rohstoff zu investieren hat und besteht ausschließlich ein Anspruch auf Auslieferung des hinterlegten Rohstoffs oder ein Anspruch auf Auszahlung des Erlöses aus der Veräußerung des Rohstoffs durch den Emittenten, liegt keine Kapitalforderung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG, sondern ein Sachleistungsanspruch vor; ggf. kommt eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG in Betracht.


    - Behält ein Kreditinstitut negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital ein, stellen diese negativen Einlagezinsen keine Zinsen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG dar, da sie nicht vom Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt werden. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich vielmehr um eine Art Verwahr- und Einlagegebühr, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten vom Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Absatz 9 Satz 1 EStG erfasst sind.


    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=1

    s ist unglaublich schlecht gelöst, wenn man für jede Bankverbindung separate Hardware braucht

    Erinnert mich an die Zeiten, als jeder Handy-Hersteller sein eigenes Ladekabel mit unterschiedlicher Anschlussvariante hatte....also Steinzeit :)

    Ein anderer Punkt, auf den ich seit Tagen auf eine Antwort bei Smartbroker warte:

    Wenn man keine App zur Tan-Generation nutzt, sondern den Tan-Generator kaufen würde, funktioniert der dann auch bei Consors, gehören ja zusammen und optisch sehen die beiden Teile identisch aus und werden über den selben Dienstleister vermarktet. Aber weder Consors noch Smartbroker kann oder will die Frage verbindlich beantworten....

    ich habe es jetzt selbst ausprobiert. Mein bei Smartbroker registierter Tan-Generator funktioniert nicht auch parallel bei Consors. Bei dem Versuch, den Tan-Generator auch dort zu aktivieren, bekomme ich die Nachricht, dass das Gerät schon anderweitig registriert ist und daher eine Aktivierierung nicht möglich ist.


    Sehr geschäftstüchtig hinterlegt, man braucht also zweimal genau das gleiche Gerät....

    Kann der SecurePlus Generator auch für andere Banken eingesetzt werden?

    Nein. Der DAB Bank SecurePlus Generator kann ausschließlich für die Konten bei der DAB Bank genutzt werden.

    Die Problematik, dass fast jede Bank ihren eigenen Generator hat, ist mir bekannt. Da aber DAB und Consors beide BNP sind, und - wie schon geschrieben - auch die Generatoren optisch identisch sind, stellt sich die Frage schon. Vergleich mal:

    Smartbroker: https://dab.kobilshop.com/secureplus-generator/1/secureplus-generator

    und

    Consors: https://cb.kobilshop.com/secureplus-generator/1/secureplus-generator


    klingt schon irgendwie identisch, oder;)?

    ann man bei Smartbroker irgendwo eine Benachrichtigungsfunktion aktivieren, so dass man eine Info per Mail bekommt, wenn eine neue nachricht im Postfach liegt???

    Ich habe nun eine Nachricht von Smartbroker bekommen, gibt es noch nicht!


    Ein anderer Punkt, auf den ich seit Tagen auf eine Antwort bei Smartbroker warte:

    Wenn man keine App zur Tan-Generation nutzt, sondern den Tan-Generator kaufen würde, funktioniert der dann auch bei Consors, gehören ja zusammen und optisch sehen die beiden Teile identisch aus und werden über den selben Dienstleister vermarktet. Aber weder Consors noch Smartbroker kann oder will die Frage verbindlich beantworten....

    Kann man bei Smartbroker irgendwo eine Benachrichtigungsfunktion aktivieren, so dass man eine Info per Mail bekommt, wenn eine neue nachricht im Postfach liegt???