Beiträge von Oekonom

    Und auf welchen Namen lautet die Rechnung?


    Idee: Der Rechnungsadressat setzt den PC voll ab und stellt dem Ehepartner eine Rechnung über die Nutzung....


    Dann passt auch der Vorsteuerabzug zur Rechnung :)

    Was mir grad noch einfällt:
    Die Aussage der Schufa, dass sie keine Infos zu Nationalität und Familienstand hat, ist m.E. nicht immer korrekt. Wer eine Selbstauskunft beantragt, muss eine Kopie von Personalausweis mitschicken, die natürlich gespeichert wird und da stehen die Dinge bekanntlich drauf.....

    Nun wollte ich fragen, ob diese Unachtsamkeit meinerseits irgendwelche Folgen hat.

    Nein, dass hat keine Folgen, aber wenn du dich besser fühlst, dann ruf an.


    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Mein 450 Euro Mini-Job wurde vom Arbeitgeber falsch angemeldet und dann als "normaler" Lohn ans Finanzamt gemeldet. ich habe nichts in der Steuererklärung angegeben, weil ich ja (laut Vertrag) einen Minijob hatte. Im Steuerbescheid tauchte dann auch der Lohn auf, den ich nicht angegeben hatte. Ich habe auch telefoniert und mein Sachbearbeiter hat mir gesagt, dass viele AN den Arbeitslohn gar nicht mehr eintragen, weil er eben automatisch übermittelt wird. Und meine Frage, ob ich damit nicht eine unvollständige Steuererklärung abgegeben habe, hat er verneint.


    Konkret steht das (mittlerweile?) auch in der von Kater.Ka genannten Anleitung zur Anlage N (die ich schon lange nciht mehr gelesen habe):
    "Die Abgabe der Anlage N entfällt, wenn:
    • die elektronisch übermittelten Daten zutreffend sind und
    • in den Zeilen 21 bis 27 keine Eintragungen vorzunehmen sind und
    • die Werbungskosten (Seite 2 bis 4) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € oder 102 € bei Versorgungsbezügen nicht übersteigen."


    Und eine "Kooperation" zwischen Finanzamt und Schufa wäre mir neu. An die Schufa werden insbesondere Kreditverträge und säumige Schulder gemeldet. Die SCHUFA verarbeitet die folgenden Kategorien personenbezogener Daten (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue):


    • Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften
    • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)
    • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung
    • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen
    • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen
    • Scorewerte

    Die SCHUFA hat keine Informationen zu:

    • Vermögen und Einkommen
    • Marketingdaten (Kaufverhalten oder Ähnliches)
    • Beruf
    • Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften (z. B. religiöse, politische etc.)
    • Familienstand
    • Nationalität

    https://www.schufa.de/daten-scoring/daten-schufa/

    grundsätzlich ist der Zeitpunkt bezüglich des Übergang Nutzen und Lasten im steuerlichen Sinne relevant wenn es um die 10-jährige Verjährungsfrist im Sinne der privaten Veräußerungsgeschäfte geht. Da dies nicht Gegendstand Ihrer Frage war, gehe ich auch hierauf nicht weiter ein.

    Der Hinweis ist in der Tat off topic, aber leider auch falsch. Im Falle von § 23 EStG gilt nämlich folgendes:


    "Für die Berechnung der Zehnjahresfrist beim privaten Veräußerungsgeschäft kommt es darauf an, dass die rechtsgeschäftlichen Erklärungen zu Kauf und Verkauf der Immobilie innerhalb der zehn Jahre liegen. Als rechtsgeschäftliche Erklärungen sind dabei die Verträge beim Notar gemeint. Der Notartermin der Anschaffung muss also mindestens zehn Jahr vor dem Notartermin der Veräußerung liegen, damit ein privates Veräußerungsgeschäft nicht gegeben ist."
    (Quelle: https://steuerbuero-bachmann.d…nung-der-zehnjahresfrist/)


    Das ist im Übrigen höchstrichterliche Rechtsprechung und auch in den amtlichen Richtlinien so geregelt.
    (zur BFH-Rechtsprechung: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/75643/)


    Zum Ursprung Ihrer Frage, ist es so, dass für Sie meines Erachtens der Tag für die 3 Jahresfrist ausschlaggebend ist, wann Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden sind. Weil Sie erst ab dem Zeitpunkt das wirtschaftliche Eigentum (§39AO) innehatten.

    Das sehe ich auch anders - hier kommt es m.E. tatsächlich auf Übergang von BNL an.


    Nichtsdestotrotz würde ich hier tatsächlich einen Steuerberater hinzuziehen, damit du eine belastbare Antwort hast. Oder Mitglied in einem Haus- und Grundbesitzerverein werden, da ist dann die steuerliche Beratung kostenlos inklusive.

    Wenn ich nun aber einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für 2020 erteile und wir beide im nächsten Jahr unsere Steuererklärung machen und trotz Ehe dabei Einzerveranlagt werden möchten, wie ist dann die Situation zu behandeln?

    Spontan hätte ich geantwortet, dass das dann eben über die Veranlagung "bereinigt" wird, jeder kriegt 801 Euro und ein ggf. zu hoher FSA bei Einem wird dann gekürzt und dem anderen Partner "gutgeschrieben".


    Die Aussagen der Banken dazu sind aber sehr unterschiedlich:


    1. Comdirect:
    "Der Höchstbetrag von 1.602 Euro gilt nur bei Ehegatten/Lebenspartnern, die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und bei denen die Voraussetzungen einer gemeinsamen Veranlagung i. S. des § 26 Absatz 1 Satz 1 EStG vorliegen."
    -> Es reicht also, dass die Voraussetzungen vorliegen, nicht dass man das dann auch wählt.


    2. VR Banken
    "Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer haben Ehegatten/Lebenspartner, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, ein Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung. Dieses Wahlrecht kann unabhängig davon ausgeübt werden, ob der Freistellungsauftrag von Eheleuten/Lebenspartnern gemeinsam oder einzeln erteilt wurde."


    3. Deutsche Bank
    "Zusammen veranlagte Ehegatten/Lebenspartner können den Freistellungsauftrag entweder gemeinsam erteilen und
    unterschreiben (bis max. 1.602 EUR) oder Einzel-Freistellungsaufträge (jeweils bis max. 801 EUR) erteilen. Einzelaufträge können nur auf Einzelkonten (auf eine Person lautend) angewandt werden. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschaftskonten und -depots als auch für Konten und Depots, die auf den Namen nur eines Ehegatten/Lebenspartners geführt werden."
    Ferner: "Getrennt veranlagte Ehegatten/Lebenspartner dürfen ausschließlich separate Freistellungsaufträge erteilen. Diese können nur auf Einzelkonten (auf eine Person lautend) angewandt werden."


    In der einschlägigen Kommentierung habe ich dazu (noch) nichts gefunden. Falls doch, liefere ich das noch nach.

    Ich wage mal die Prognose, die Steuererklärung wird einfach durchgewunken.


    Noch ein kleines Gedankenspiel: Wenn eine Krankenschwester in der Steuererklärung 200 Bewerbungen geltend macht, dann erscheint das auf den ersten Blick eher ungewöhnlich - sie werden ja händeringend gesucht (unabhängig von Corona).


    Wenn du die letzten zwei Jahre in Tibet warst, dort eine Ausbildung zur Thangka Malerin gemacht hast und jetzt 200 Bewerbungen schreibst, dann ist es wohl recht gut nachvollziehbar, dass man es mit diesem Handwerk in Deutschland eher schwer hat. ;)

    Also reicht eine Auflistung der Unternehmen, Stellenbezeichnungen, Datum etc. aus und kann dann mit dem entsprechenden Betrag multipliziert werden?

    Ich bin mir sicher, dass das reicht, wenn du dich tatsächlich bei den aufgeführten Unternehmen beworben hast. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, dass das Finanzamt nach Belegen für Briefmarken gefragt hat. Letzlich geht es halt um Fragen wie Angemessenheit und Glaubwürdigkeit. Ist es plausibel - unabhängig von elektronischer oder menschlicher Überprüfung - oder nicht?


    Und sofern du deine Steuererklärung elektronisch abgibt, erfolgt die Prüfung nach einer bestimmten (hinterlegten) Logik oder wenn eben hohe Beträge auffallen. Soll heißen, wenn du 2.000 Euro Werbungskosten geltend machst, kann das Programm nur bedingt überprüfen, wie sich die zusammensetzen. Und es gibt hier bestimmt Grenzen, bis zu denen gar nicht hingesehen wird. Wenn du natürlich 5.000 Euro WK geltend machst, dann kann schon sein, dass hier noch einmal jemand einen Blick darauf wirft, insb. dann, wenn es im Vergleich zum Vorjahr eine hohe Abweichung gibt.

    Schau mal hier:


    https://www.steuertipps.de/ste…-nicht-so-genau-hinschaut


    Und ich würde in der Erklärung immer vermerken, dass du Pauschalen angesetzt hast.


    Bis zu 900 € würden wohl von Finanzämtern pauschal akzeptiert, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann.

    Es gibt die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro, die kriegst du sozusagen ungefragt und automatisch. insofern macht das mit den 8,50 Euro pro Bewerbung auch nur Sinn, wenn du insgesamt (also mit allen anderen Kosten wie Fahrtkosten, Fortbildung, etc) über 1.000 Euro kommst.


    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html

    So, die Umsatzabrechnung der Auschüttung meines Fonds vom 31.03.2020 kam heute.

    Wenn du (noch) bei ebase bist, da kommen jetzt oft nur noch Quartalsabrechnungen. Die genaue Terminierung der Abrechnungen habe ich noch nicht durchdrungen, weil zwischendrin auch noch manchmal was kommt...

    @xccrosser56


    Spar dir die Lebenszeit, weil


    1) Euro ist jetzt wirklich eine eher langweilige Publikation ohne großen Tiefgang (außer du kennst Euro schon und magst die Zeitschrift aus welchen Gründen auch immer, ansonsten schade um Zeit und Papier)


    2) die Chance, dass du Schereien hast, das Abo wieder los zu werden, ist Recht hoch.

    Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung: Nutzen für Verbraucher, Unternehmen und Banken
    https://www.bakertilly.de/news…_content=Mailing_11891850



    Die Corona-Krise und ihre Auswirkung auf mietvertragliche Verpflichtungen
    https://www.bakertilly.de/news…_content=Mailing_11891850



    Regierung beschließt Online-Hauptversammlung ohne Präsenzerfordernis
    https://www.bakertilly.de/news…_content=Mailing_11891850



    Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fakten zum Coronavirus
    https://www.bakertilly.de/news…_content=Mailing_11891850



    Strafrecht in der Corona-Krise: Infektionsschutzgesetz, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
    https://www.bakertilly.de/news…_content=Mailing_11891850

    Es haben - im Rückblick - fast alle Regierungen versagt.

    Da hast du - leider vollkommen Recht. Dabei hätte es in zweierlei Hinsicht (mindestens) eine gute Blaupause (=Taiwan) gegeben:


    1. nach der SARS-Epedemie (warum verlief die eigentlich letztlich so glimpflich?) wurden dort erhebliche Anstrengungen getroffen, um eine Wiederholung auszuschließen. Taiwan profitierte davon, dass es nach Sars sein Gesundheitssystem fit für die Bewältigung von großen Epidemie-Wellen machte. In Europa und Deutschland hat man hingegen so gut wie keine Konsequenzen aus SARS gezogen.


    2. Taiwan begann bereits am 31. Dezember 2019, am Tag also, als China gerade erst die Weltgesundheitsorganisation über eine „unbekannte Lungenkrankheit“ in der Millionenmetropole Wuhan alarmierte, schon damit, Menschen aus der Region bei der Einreise streng auf Symptome zu kontrollieren. Was folgte, war eine stufenweise Abschottung bis hin zu einem kompletten Flugstopp aus China und anderen betroffenen Ländern.


    https://www.wiwo.de/politik/au…eich-corona/25640544.html


    Wenn die Politiker also heute sagen, im Rückblick weiß man es immer besser, dann ist das zwar grundsätzlich richtig, hier aber schlicht unzutreffend, weil vieles eben auch schon vor 8 Wochen bekannt war und übrigens auch von führenden Virologen eingefordert wurde. Aber wahrscheinlich hat man sich als Exportnation davor gescheut, gerade Maßnahmen gegen China einzuführen, lieber fährt man heute die eigene Wirtschaft mit Volldampf an die Wand - alternativlos eben ?(


    @chris2702: ich teile deinen Respekt nur teilweise. Gute Politik (ebenso wie Unternehmensführung) besteht mMn darin, vorausschauend zu agieren und nicht nur passiv zu reagieren. Dass unsere Politik (leider wohl europaweit) wenig Visionen hat, sondern oft nur als "Trouble Shooter" unterwegs ist, dafür gibt es wirklich zahllose Beispiele. Konkret: Was hat unsere Regierung in den letzten 10 Jahren wirklich aktiv verändert, ohne dass es die Umstände oder das BVerfG erzwungen hätten? Spontan fällt mir da noch die Agenda 2010 ein, aber danach?


    Übrigens: Ich habe gestern auf n-tv die Umstände gesehen, wie es in Indien aussieht. Kalkutta lässt grüßen, wenn der Virus Einzug gehalten hat. Dann kriegen wir eine ungewollte Feldstudie, was der Virus anrichtet, wenn die Menschen ohne Schutz und medizinische Versorgung dem Virus ausgesetzt sind. Deprimierend sind hier auch die Bilder von den griechischen Inseln mit den Flüchtlingen. Noch so eine ungewollte Feldstudie, die uns wohl nicht erspart bleibt.

    Ich kann dem Herrn Müller seinen Thesen auch nicht viel abgewinnen, aber mit einem hat er mMn durchaus Recht:


    „Die Bundesregierung hat versagt“


    Warum ich das auch glaube? Der Virologe Alexander Kekulé hat in Zeit Online beschrieben, wie man eine Pandemie bekämpft:


    „Die Bekämpfung eines potenziell pandemischen Erregers lässt sich in die vier Phasen Prävention, Kontrolle, Schadensminderung und Wiederherstellung unterteilen:


    1. Phase:
    Solange ein Krankheitsausbruch fast ausschließlich außerhalb des eigenen Staatsgebietes stattfindet, kann durch Prävention(prevention) die Einschleppung eingedämmt werden. Zu den geeigneten Maßnahmen gehören Fieberscreenings, Interviews und Aufklärungsgespräche bei der Einreise sowie (als schärfste Reaktion) Zurückweisung oder Quarantäne Einreisender aus Ausbruchsgebieten.


    2. Phase:
    Wenn nach nicht erfolgter oder unvollständiger Prävention im Land auch Erkrankungen auftreten, die nicht unmittelbar mit Einreisen aus einem bekannten Ausbruchsgebiet im Zusammenhang stehen (sogenannte autochthone Infektionen), hat die Phase der Kontrolle(control) begonnen. Dann ist das Ziel, Infektionsketten möglichst früh zu identifizieren, die Kranken zu isolieren und deren Kontaktpersonen in Quarantäne zu bringen. Bei Covid-19 ist das wichtigste Instrument die möglichst lückenlose Testung von Verdachtsfällen auf das neue Virus.


    3. Phase:
    Sofern Prävention und Kontrolle nicht erfolgreich sind, wird früher oder später ein Kipppunkt (tipping point) überschritten, ab dem die Fälle exponentiell ansteigen – ähnlich einer schräg stehenden Regentonne, die sich tropfenweise füllt und ab einem bestimmten Punkt plötzlich umfällt. Indikatoren für das Überschreiten dieses tipping point sind bei Covid-19 eine Verdopplungszeit der registrierten Fallzahlen von zwei bis drei Tagen sowie eine hohe Zahl neu auftretender Fälle, die weder mit Importen noch mit bekannten Infektionsketten in Zusammenhang stehen. Mathematisch lässt sich zeigen, dass bereits im Bereich von etwa 200 dieser Initialfälle die Epidemie nicht mehr durch Nachverfolgung und Unterbrechung einzelner Infektionsketten gestoppt werden kann (The Lancet: Hellewell et al., 2020). Der Schwerpunkt der Maßnahmen ist nun die Schadensminderung(mitigation), zum Beispiel durch Erhöhung der Zahl der Beatmungsplätze.


    4. Phase:
    Sobald ein Impfstoff verfügbar ist, ändert sich der Schwerpunkt der Maßnahmen ein weiteres Mal grundlegend. In dieser Phase der Wiederherstellung(recovery) konzentriert sich alles auf die möglichst schnelle und vollständige Durchimpfung der Bevölkerung, wobei medizinisches Personal und Risikogruppen Vorrang haben.“
    https://www.zeit.de/wissen/ges…pandemie-alexander-kekule


    Nachdem unsere Regierung die ersten beiden Phasen – sagen wir es mal freundlich – verpasst hat, sind wir jetzt nahezu unkontrolliert in Phase drei gelandet. Weniger freundlich formuliert, hat unsere Bundeskanzlerin mal wieder zu lange rumgemerkelt, somit mögliche Handlungsalternativen vergeben und wenn dann nur noch eine übrig ist, wird uns diese als „alternativlos“ verkauft.

    Corona-Crash - was sollen Anleger tun?
    https://www.dasinvestment.com/…llten-anleger-tun/?page=3


    Der Artikel an sich ist jetzt nicht wirklich was besonderes, vor allem, wenn auf Basis einer Zeitreihe von 1900 bis 2019 bewiesen werden soll, dass Aktien langfristig die höchste Rendite erreicht haben. Wer von Euch war den 1900 schon dabei und ist Ende 2019 dann ausgestiegen?


    Auch die zweite Vergleichsrechnung von 2010 bis 2019 ist natürlich geschickt gewählt, weil die Kurse in 2010 vergleichsweise niedrig, 2019 vergleichsweise hoch waren. Würde der Autor die Betrachtung von 2010 bis heute machen, würde sich ein ganz anderes Bild ergeben.


    Jenseits dieser willkürlichen Darstellung gibt es aber auch eine sehr interessante Darstellung in dem Text: Wie hoch die maximalen Verluste bei Crashs in der Vergangenheit waren, wie lange die Durststrecke gedauert hat und wie hoch das "Rebound" Potential danach war:


    [Blockierte Grafik: https://www.dasinvestment.com/uploads/fm/1585313976-Kommer%202.jpg]
    Quelle: Gerd Kommer Invest

    Deshalb sollte man bei Eventus Media mit einer Kündigung eines günstigen Abos, das man sowieso nicht zum Normalpreis weiterführen will, bereits weit im Voraus, d.h. monatelang über die 3 Monate hinaus, kündigen, um nicht in die Abo-Falle zu tappen!

    Auch wenn ich sehr bedauerliche finde, dass Finanztip überhaupt mit solch fragwürdigen Firmen kooperiert, gibt Finanztip auf der anderen Seite genau den gleichen Hinweis bzw. geht sogar noch einen Schritt weiter. In einen der letzten Newsletter wurde ganz allgemein empfohlen, solche Verträge sofort nach Ablauf der Widerrufsfrist zu kündigen, damit man es später nicht vergisst.