Noch ein ganz interessanter Artikel über Exporo mit dem schönen Titel "Die verdeckte Erlös-Maschine des Wunder-Fintechs Exporo"
Beiträge von Oekonom
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Schlechte Nachrichten für Studenten
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die Kosten für ein Erststudium sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig....
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@Anika S.
Mein Fall hat sich zwischenzeitlich erledigt, entlässt dich bzw. Finanztip aber nicht aus dem Versprechen, dass du oben gegeben hastUnd: Hätte ich die Zeit gearbeitet, die es mich gekostet hat, das Abo wieder loszuwerden, könnte ich mir mehr als ein Jahres-Abo zum vollen Preis leisten....
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Das Argument ist, dass die amerikanischen Firmen zwar ihren steuerlichen Sitz in den USA haben, aber meist global agieren. Daher sind sie vom Dollar und der US-Konjunktur gar nicht so abhängig.
Das Argument überzeugt mich nicht, das gilt doch für jedes international tätiges Unternehmen,egal wo es seinen Sitz hat. Und ob das Unternehmen vom Dollar abhängig ist oder nicht, ist hier nicht die Frage. Die Frage ist doch, ob ein Anleger in Europa, der nun mal grundsätzlich eher in Euro rechnet und denkt, ein Portfolio will, dass so stark vom US-Dollar abhängt. Ich wage die Wette, dass die ganz überwiegende Anzahl von Anlegern, die aufgrund der Empfehlungen von finanztest, finanztip und finanzwesir in den MSCI World investieren, nicht wissen, welches US-Dollar Exposure sie hier eingehen. Wer das wirklich will, soll das machen, das ist völlig ok. Aber die Empfehlung, dass es sich hier um ein passives Investment handelt, ist in meinen Augen falsch. Im Gegenteil: man entscheidet sich eben (aktuell) aktiv für den Schwerpunkt USA und US-Dollar. Nur man sollte es eben auch wissen.
Zur echten Diversifikation wäre es erforderlich, dass die Assetklassen nicht korreliert sind.
Und der MSCI World korreliert nun mal fast zu 100 Prozent mit dem MSCI USA. Mit den o.g. Argumenten könnte man also gleich dort investieren, nicht zuletzt, weil es - wie du schreibst - wahrlich keine 2.000 Titel braucht, um eine vernünftige Titeldiversifiktion hinzubringen.
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Nur so viel: Wir sind dran! Eure Postings hier verlaufen nicht im Limbus.
LG Anika
Und was hat sich also in den letzten sechs Wochen so getan? Vielleicht sollte Finanztip, dass sich Verbraucherschutz- und -bildung auf die Fahne geschrieben hat, mal darüber nachdenken, ob es wirklich sinnvoll ist, die "Geiz-ist-geil" Mentalität zu fördern und ob man wirklich zur Finanzierung des eigenen Geschäftsbetriebs Kunden durch solche Kooperationen an offenbar eher fragwürdige Firmen weiterverkauft bzw. sich die Kontakte vergüten lässt.
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Hallo Sascha,
ich lasse Sie gerne an meinen zahlreichen Kündigungsversuchen teilhaben. Vorab aber noch ein paar grundsätzliche Überlegungen:
- das Thema Fax hatten Sie ja selbst ins Spiel gebracht, nennen Sie doch einfach die „richtige“ Nummer!
- ob eine Eingangsbestätigung per Auto-Responder, bei der die ursprüngliche Nachricht (=Kündigung) nicht enthalten ist, im Allgemeinen und insbesondere bei einem fragwürdigen Vertragspartner ausreichend ist, möchte ich bezweifeln.
Hilfreich wäre halt auch, wenn auf dem Briefpapier der Exklusiv-Marketing eine Kontaktmöglichkeit genannt wird. Jede seriöse Firma nennt hier üblicherweise eine Telefonnummer und ggf. auch eine Faxnummer.
Zu den Fakten:
- Auf der Website von Exklusiv Marketing (https://exclusiv-marketing.com/impressum/) steht im Impressum folgende Faxnummer: 089 / 211 291 87. Hier bin ich mit meinen Faxversuchen gescheitert.
- Dann gibt es da noch Presseshow.news / PVZ.de (http://www.pvz.de/impressum.html). Auch mit diesem Laden kommt man in Kontakt, wenn man sich von Finanztip in eine kostenlose, potentielle Abofalle verführen lässt. Faxnummer dort: Telefax: +49 (0) 451 / 49 06 670. Auch hier erfolgslose Faxversuche.
Eventus Media ist auch mit Zeitschriften&Co. auf Kundenfang (https://zeitschriftenundco.de/Impressum). Hier gibt es folgende eine Faxnummer: +49 (0) 231 / 775 779 05
Welche Fax-Nummer wäre Ihnen denn nun angenehm oder anders gefragt, welche führt am ehesten zum Erfolg?
Ach ja: Hier noch ein Link, was andere so über Eventus denken
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Ich habe mal eine allgemeine Frage / Überlegung an die Fans des MSCI World. Dieser Index wird immer wegen seiner (vermeintlich) breiten Diversifikation über 2.000 Unternehmen hervorgehoben.
Andererseits sind aktuell rund 60 Prozent in den USA und (geschätzt) rund 75 Prozent im US-Dollar investiert. Das ist für mich keine breite Diversifikation mehr, sondern ein Klumpenrisiko.
Es geht mir bei dieser Frage nicht darum, ob jetzt speziell 60 Prozent USA und 75 Prozent US-Dollar gut oder schlecht sind. Sondern darum, dass die Zusammensetzung des Index (Marktkapitalisierung) solche Klumpenbildung überhaupt zulässt und das in meinen Augen eben gerade keine breite Diversifiktion darstellt.
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(Fax-Sendebestätigung ebenfalls)
Das ist leider nur ein theoretisches Modell. Ich habe - auch auf diesem Weg - versucht, mein Abo zu kündigen und eine Kündigungsbestätigung zu bekommen. Leider war das Fax dauerbelegt oder wohl eben (sinngemäß) Hörer danebengelegt. Wenn man innerhalb von durchgehend 48 Stunden (automatische Wahlwiederholung machts möglich), kein Fax zustellen kann, dann ist das für mich nur ein fingierter Weg, mit der Firma in Kontakt zu kommen.
Also lieber Finger weg oder ein paar Euros mehr zahlen und über einen zuverlässigen Partner ein Abo abschließen.
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Erbschaftsteuer: Nachversteuerung des Familienheims beiEigentumsaufgabe
BFH-Urteil vom 11.07.2019 - II R 38/16
"Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb einesFamilienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfälltrückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb vonzehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt auch dann,wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangenNießbrauchs fortsetzt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11. 07 2019- II R 38/16 entschieden hat."
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Und jetzt auch bei Exporo die ersten beiden Ausfälle....
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jetzt hat es auch Exporo mit den ersten beiden Ausfällen erwischt.....
https://backend.exporo.de/projekt/portfolio-marburg-start
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Das OLG Dresden hat geurteilt, dass sich Finanztip nicht mehr als "werbefrei" bezeichnen darf....
https://www.deutschlandfunk.de…ml?dram:article_id=453976
https://www.dasinvestment.com/…i-als-provisionsvertrieb/
Gibt es eine Stellungnahme dazu aus der Redaktion?
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Der Bundesfinanzhof hat eine doppelte Haushaltsführung selbst dann anerkannt, wenn Sie Ihre Familienwohnung vom Arbeitsort wegverlegen und die alte Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt nutzen (BFH-Urteile vom 5. 3. 2009, Az. VI R 23/07 und VI R 58/06).
Die Finanzverwaltung ist dieser Auffassung mit Schreiben vom 10. Dezember 2009 (BStBl. 2009 I S. 1599).gefolgt:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/355598/ -
Ich bin der Meinung, dass du die Kosten der Küche (über die Afa) auch absetzen kannst - steht z.B. auch hier:
https://www.vlh.de/arbeiten-pe…koennen-sie-absetzen.htmlAußerdem gibt es eine ganz aktuelle Entscheidung des BFH zu dem Thema, lies mal hier:
https://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungenDoppelte Haushaltsführung: Kosten für Einrichtungsgegenstände voll abziehbar
BFH-Urteil vom 0.04.2019 CI R 18/17
"Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten Wohnung fallen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 € und sind daher grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 4. April 2019 VI R 18/17 zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden.
Im Streitfall hatte der Kläger eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung begründet. Aufwendungen für die Miete nebst Nebenkosten sowie Anschaffungskosten für die Einrichtung machte er als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nur in Höhe von 1.000 € je Monat an, da die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Unterkunft nach der Neufas-sung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2004 auf diesen Höchstbetrag begrenzt sei. Dem widersprach das Finanzgericht (FG). Die Kosten der Einrichtung (Absetzung für Abnutzung auf angeschaffte Einrichtungsgegenstände und Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter) seien keine Kosten der Unterkunft und seien daher nicht mit dem Höchstbetrag abgegolten. Da die übrigen Kosten den Höchstbetrag nicht überschritten hätten, seien die Auf-wendungen in voller Höhe abzugsfähig.
Der BFH bestätigte die FG-Entscheidung. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind nur die Kosten der Unterkunft auf den Höchstabzugsbetrag von 1.000 € gedeckelt. Davon sind aber Aufwendun-gen für Haushaltsartikel und Einrichtungsgegenstände nicht umfasst, da diese nur für deren Nut-zung und nicht für die Nutzung der Unterkunft getätigt werden. Die Nutzung der Einrich-tungsgegenstände ist nicht mit der Nutzung der Unterkunft als solcher gleichzusetzen. Derartige Aufwendungen sind daher --soweit sie notwendig sind-- ohne Begrenzung der Höhe nach abzugs-fähig." -
hier eine ganz gute Zusammenfassung des zuvor genannten Anwendungsschreiben:
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Neues Schreiben zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (BMF, Schreiben v. 21.5.2019):
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Also bei der Wiso Software gibt es die "programmbasierte" und die "formularbasierte" Eingabe. Wenn man die formularbasierte Eingabe wählt, kann man die Zahlen eintragen, wo man will und muss es nicht dem Programm überlassen.
Ferner:
Einfach mal die Hotline des / der gewünschten Anbieter anrufen oder anschreiben und die qualität der Antworten vergleichen....