Beiträge von Oekonom

    Das Urteil des FG Köln ist allerdings von der Finanzverwaltung angefochten worden und so hängt das Verfahren jetzt beim BFH. ich bezweifle daher, dass ein Änderungsantrag, der sich auf ein nicht rechtskräftiges Urteil stützt, erfolgreich sein wird.


    @LKlein: Wie du das in dem speziellen Fall noch ins alte Jahr bringen kannst, habe ich auch keine Idee. Aber ganz grundsätzlich umgehe ich das Problem, in dem ich zB jetzt in 2019 nicht auf die Abrechnung 2019 warte, sondern die von 2018 nehme, die ja in 2019 beschlossen wurde und damit zB auch der Abfluss einer Instandhaltungsrücklage erst in 2019 (steuerlich) erfolgt ist. Diese Vorgehensweise wird von der Finanzverwaltung akzeptiert.


    "Es ist aber auch nicht zu beanstanden, wenn Wohnungseigentümer die gesamten Aufwendungen erst in dem Jahr geltend machen, in dem die Jahresabrechnung im Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist."


    vgl. Tz 47 des hier maßgeblichen BmF-Schreibens:
    https://www.bundesfinanzminist…09-Paragraf-35a-EStG.html

    Das BMF hat zur vorläufigen Festsetzung von Zinsen nach § 233 i.V.m. § 238 Absatz 1 Satz 1 AO Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 2.5.2019 - IV A 3 - S 0338/18/10002). Danach sind sämtliche erstmalige Zinsfestsetzungen, in denen der Zinssatz nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO mit 0,5 Prozent pro Monat angewendet wird, vorläufig gemäß § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AO in Verbindung mit § 239 Absatz 1 Satz 1 AO durchzuführen.


    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/778737/

    Super glaubwürdig, drei newbees, die dann unbedingt als Erstes ihre guten Erfahrungen mit der Firma Dr. Schlemann loswerden wollen. Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird von den drei Kandidaten in Zukunft hier nichts mehr zu lesen sein....


    https://drschwenke.de/der-lega…ch-positiven-bewertungen/


    Vielleicht überprüfen die Admins ja mal die IP Adressen (oder besser noch andere nicht veränderbare ID-Spuren des Rechners) der drei Kandidaten und gleichen sie mit der Firma Dr. Schlemann ab....

    Tja, wer sind Ross und Reiter?? UDI wurde bisher von Georg Hetz gesteuert, der hat sich jetzt vom Acker gemacht und lässt die Suppe jetzt den "neuen" UDI-Chef Stefan Keller auslöffeln. Wobei der auch nicht ganz neu ist, sondern auch schon früher auf anderer Ebene (te management GmbH) mitgemischt hat.


    Kommunikativ ist UDI auf Tauchstation, die Intervention der Verbraucherschützer muss ich mal recherchieren, aber meist geht es hier darum, dass ein (neues) Geschäftsmodell stark kritisiert wird, auf Unterlassung geklagt wird oder ggf. gegen irgendwelche Auflagen der Bafin verstößt (Stichwort "unerlaubtes Einlagengeschäft").


    Bei Investmentcheck.de wurde das Thema mal ganz gut aufbereitet....
    https://investmentcheck.de/?nv=5814&id=4307

    Um die "richtige" Zeile zu finden, ist erst mal wichtig zu klären, welche Art der Kapitalüberlassung vorliegt. Hast du dich in Form eines (Nachrang)darlehens engagiert oder hast du z.B. Aktien erworben?


    Das normale Procedere sieht üblicherweise wie folgt aus: Mit deiner Steuererklärung reichst du samt Anlage KAP die folgenden Unterlagen beim Finanzamt ein:

    • Kopie des Darlehens- bzw. Kaufvertrags
    • Zahlungsnachweis als Bestätigung der geleisteten Investition
    • (Vorläufige) Verlustbescheinigung der Plattform / des Insolvenzverwalters
    • Bestätigung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    • Hinweis auf das BFH-Urteil, dass solche Verluste zu berücksichtigen sind.

    Ausführlich beschrieben ist das hier recht gut:
    https://www.companisto.com/de/…steuerlich-geltend-machen

    Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Knock-Out-Zertifikaten


    BFH-Urteil vom 20. November 2018 VIII R 37/15


    Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-Out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle verfallen, kann er den daraus resultierenden Verlust nach der seit 1.1.2009 unverändert geltenden Rechtslage im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen. Damit wendet sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 20. November 2018 VIII R 37/15 gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.


    https://www.bundesfinanzhof.de…gen/entscheidungen-online

    zu der Zeit war das Forum nicht besonders intensiv betreut durch uns.

    Ich kann gut verstehen, dass die Moderatoren nicht alles im Blick haben können. Anbei gerne noch ein paar Informationen zur Meinungsbildung:


    Die hier von muc so gern genannte Website wird von Hans-Joachim von Malsen betrieben. Auf der Website erhält man u.a. folgende Informationen:


    - er hat ein wirtschaftswissenschaftliches Studium in München absolviert
    - er ist Diplomkaufmann
    - er war im Versicherungsbereich tätig
    - er hat Jura studiert
    - er ist selbständig tätig in München
    - gemessen an seinen Bildern schätze ich ihn mal so um die 60.


    In den zahlreichen Beiträgen von muc gibt er auch gelegentlich Hinweise über seine Ausbildung und berufliche Tätigkeit. Die wesentlichen, an die ich mich glaube zu erinnern, sind:


    - er hat BWL in München studiert
    - er ist Diplomkaufmann
    - er war im Versicherungsbereich tätig
    - er hat Jura studiert
    - er ist selbständig tätig in München
    - er ist so um die 60.


    Der Gedanke, dass muc hier also entweder für einen langjährigen Weggefährten oder schlicht für sich selbst gelegentlich die Werbetrommel rührt, kann einem da schon kommen, oder?


    z.K. @finanztip


    Und hier noch eine Info zu den früheren Aktivitäten des Hern von Malsen im grauen Kapitalmarkt:
    https://finanzscout.wordpress.…-herren-hiller-und-schuh/

    Weil muc hier ja in schöner Regelmäßigkeit auf die Website nachlassbayern.de hinweist, möchte ich mal auf die Forenregeln hinweisen, das steht unter (Eigen-)Werbung u.a. folgendes:


    "Links auf die eigene Webseite, den eigenen Blog oder auf Organisationen, Unternehmen und Initiativen, mit denen der Nutzer in Verbindung steht, können auf dem eigenen Profil gesetzt werden. In Beiträgen sind Links zu eigenem Inhalt und Affiliate Links nicht gestattet."


    Also legen Sie doch bitte mal offen, welche persönlichen oder gar finanziellen Interessen Sie dazu bewegen, immer nur auf genau eine Seite (oder von dieser Person erstellte YouTube Videos) zu verweisen, wo es doch unzählige andere Dienstleister dieser Art auch gibt.


    @Saidi, @Anika S.: Früher wurde so etwas konsequenter nachgehalten. Gelten die Regeln nicht mehr?

    Deshalb bin ich u.a. an SAP, Nestlé und McDonalds mit durchaus - für meine Vermögensverhältnisses namhaften - Aktienpaketen beteiligt und freue mich jährlich (SAP, Nestlé) bzw. vierteljährlich (McDonalds) über schöne und stets steigende Dividenden.

    Im März 2015 haben Sie geschrieben, dass Sie alle ihre McDonalds Aktien zu 90,20 Euro verkauft haben. Kurs heute 158 Euro. War also eine suboptimale Entscheidung. Gleichzeitig haben Sie geschrieben, dass Sie mit einem kleinen Teil des Erlöses bei Shake Shack eingestiegen sind, eine winzige aber sehr trendige Burger-Kette im Miniformat in den USA. Kaufkurs 44,17 USD, zwischenzeitlich bei gut 30 USD, Kurs heute 48 USD - kein so gelungener Tausch, oder?


    Die Folge meiner Selektion ist, dass ich seit vielen Jahren deutlich besser liege als der Index.

    Ja klar, solche "Größten Finanzversteher aller Zeiten", hatten wir früher auch gelegentlich in der Bank. Die wurden dann natürlich auch alle mit einer Urkunde ausgezeichnet - wie bei McDonalds - statt Mitarbeiter des Monats eben der größte Finanzversteher des Monats. Ganz besonders gut war bei diesen Personen die selektive Wahrnehmung von Gewinnen und Verlusten. Ich frage mich bis heute, warum diese Genies nicht alle Fondsmanager geworden sind.

    Das BMF hat eine Ergänzung zum BMF-Schreiben v. 18.1.2016 (BStBl I S. 85) bezüglich der Einzelfragen zur Abgeltungsteuer veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 17.1.2019 - IV C 1 - S 2252/08/10004 :023).


    Interessant finde ich folgende Punkte:


    - werden durch ein Kreditinstitut Darlehenszinsen auf eine in die Finanzierung eingeschlossene Kreditbearbeitungsgebühr erstattet, liegen keine Einkünfte nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG vor; für einen ggf. übersteigenden Betrag gilt Rz. 8b.


    - für Kickback-Zahlungen aus Bestandsprovision kann es eine Teilfreistellung geben.


    - Für die Verlustverrechnung in den Verlustverrechnungskreisen wird die zu berücksichtigende Reihenfolge dargelegt.


    - wird ein Wertpapierdepot auf ein anderes Kreditinstitut übertragen und zahlt das übernehmende Kreditinstitut dafür eine Geldprämie, so stellt diese Geldprämie Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG dar, sofern sie nicht einer anderen Einkunftsart (§§ 13, 15, 18 oder 21 EStG) zugeordnet werden kann.


    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=2

    Ich habe mein kostenloses Abo fristgerecht per E-Mail gekündigt, habe auch von Eventus Media eine Bestätigung erhalten, dass sie es an die zuständige Stelle weiterleiten. Anscheinend haben Sie dies aber nicht getan, somit geht jetzt mein Abo unrechtmäßig in die Verlängerung.

    Das sehe ich mit meinem unjuristischen Sachverstand anders. Du hast rechtzeitig gekündigt und sogar eine Eingangsbestätigung. Wenn die das intern nicht hinkriegen, ist das nicht dein Problem.

    Bis jetzt haben sich immer alle Probleme mit Eventus leicht lösen lassen - wir erleben Eventus als sehr entgegenkommend und lösungsorientiert.

    Klar, aber es geht ja nicht darum, dass diese Firma mal aktiv wird, wenn ein Kooperationspartner wie Finanztip eingreift, sondern um das allgemein gelebte Geschäftsgebahren und das erscheint mir doch eher fragwürdig. Ich habe übrigens zwischenzeitlich eine Mail-Antwort bekommen. Da die Antwort allerdings nicht alle meine Anliegen beantwortet hat und leider (wohl ganz bewußt) meine ursprüngliche Nachricht nicht enthält, bleibt das schon oben im Eingangspost beschriebene Problem bestehen. Konkret:
    - der bisherigen Nichtlierung wird nachgegangen. Mal sehen, wo das hingeht ;)
    - die parallel ausgesprochene Kündigung wurde nicht erwähnt und auch nicht bestätigt.


    Eigentlich nicht so schwer, zwei Sachverhalte in einer Antwort-Mail abzuarbeiten, oder? Das wäre für mich lösungsorientiert!

    Ich habe auch den Verdacht, dass es hier nicht ganz mit rechten Dingen zu geht. Ich bin im November (dummerweise) auch einmal auf die im FT-Newletter gemachten Angebote eines kostenfreien Abos reingefallen und habe über EXCLUSIV Marketing GmbH versucht, ein für 12 Monate kostenfreies Abo abzuschließen. Die Bestätigung kam prombt, nur leider warte ich seit dem auf die erste Lieferung, die für Dezember versprochen war. Abgewickelt wird der ganze Kram über die Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG. Die anworten aber leider nicht auf Mails, die Telefonleitung ist dauerbesetzt und nicht einmal ein Fax kommt durch. Offenbar eine Fake-Veranstaltung zur Generierung von Kundendaten. Bleibt also nur, das Abo per Einschreiben zu kündigen. Nichts als Ärger. Man merke sich, die Abos sind bestenfalls umsonst, aber nicht kostenlos.