Beiträge von Oekonom

    winter: hab die genaue Begründung doch noch gefunden, wenn es wichtig für dich ist, kann ich leider oben nicht mehr einfügen:


    Für Investmentvermögen, welche Teile der Erträge ausschütten und Teile der Erträge thesaurieren, erfolgt der Einbehalt der Kapitalertragsteuer nach den für vollumfänglich ausschüttenden Investmentvermögen geltenden Voraussetzungen, sofern die Ausschüttung zur Abführung der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer ausreicht (§ 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG). Andernfalls gelten die Regelungen für einen vollumfänglich thesaurierenden Fonds.

    ja das ist richtig, der Abgeltungssteuer unterliegt nicht nur die Ausschüttung, sondern auch die Teilthesaurierung (=ausschüttungsgleicher Ertrag). Die genauen steuerlichen Werte findest du im Zweifel in der steuerlichen Bescheinigung der Fondsgesellschaft oder im Bundesanzeiger.

    Ich habe noch einmal ein bisschen recherchiert und folgende Fonds gefunden:


    Fondsgesellschaft - WKN - kumulierte Performance 5 Jahre - TER


    Stiftungsfonds Spiekermann - A1C1QH, 11,9%, 1,02%
    Stiftungsfonds Westfalen A - A0RA4R, 12,1%, 0,81%
    Landert Stiftungsfonds - A1WZ0S, k.A., 0,55%
    Berenberg -1590- Stiftung - A0RE97, 2,1% 1,30%
    NV Strategie Stiftung - A0NGJZ, 1,7%, 1,34%
    Aachener Spar- und Stiftungsfonds - A1H9HS, k.A., k.A.
    Allianz Stiftungsfonds - A0F416, 20,5%, 1,55%
    Bethmann Stiftungsfonds - DWS08Y, k.A., 0,82%
    Commerzbank Stiftungsfonds - A1XADA, k.A., 1,08%
    DJE Stiftungsfonds Renten - A0RL91, 17,7%, 0,62%
    Deka Stiftungen Balance - 589686, 14,5%, 1,17%
    Flossbach von Storch Stiftung - A0M43S, 29,5%, 0,66%


    Quelle: fondsweb.de

    Auf jeden Fall ist das wirklich sehr übersichtlich gelungen. Ich fände noch zwei Aspekte hilfreich:


    - Kontoführung (nur) online oder telefonisch möglich?
    - gibt es Gemeinschaftskonten oder nur Einzelkonten?


    Ein echter Luxus wäre so eine Art Testzugang zu den Banken. Bei manchen Banken finde ich die Navigation derart unübersichtlich, man könnte auch sagen eine besch... Nutzerführung, dass das allein schon ein Grund wäre, das Konto sofort wieder zu löschen.
    Genial wäre auch die Abbildung eines Muster-Kontoauszugs. Wenn es immer noch so ist, dass Moneyou für jede Buchung eine neue Seite anfängt, dann ist das für oldschool-nutzer, die die Auszüge noch ausdrucken wirklich nervig, aber auch online ist das nicht wirklich übersichtlich. PSA ist ähnlich unerfreulich gestaltet und organisiert. Solche "Defizite" vorab zu erkennen, wäre für mich ein echter Mehrwert.


    Ok, die beiden letzten Aspekte gehören wohl ins Land der Träume:-)

    Ein Stiftungsfonds hat nicht per se eine niedrige Aktienquote:


    - der beliebte Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen (DE000A0M8HD2) hatte zum Ende des letzten Geschäftsjahres knapp 70 Prozent in Aktien investiert. Kostenbelastung (TER): 1,20 Prozent, Wertentwicklung über 5 Jahre insgesamt etwa 75 Prozent (Stand 12.04.2016)


    - der DWS Stiftungsfonds (DE0005318406) ist hingegen tatsächlich auf 30 Prozent Aktien beschränkt. Kostenbelastung (TER): rund 1,1 Prozent, Wertentwicklung über 5 Jahre insgesamt knapp 15 Prozent (Stand 12.04.2016). Also nicht so der Knaller.


    Bei Stifungsfonds gilt das gleiche wie bei Mischfonds, genau hinschauen, was drin ist und was gemacht werden darf. Einen echten Mehrwert gegenüber Mischfonds kann ich nicht erkennen.

    Also, Hausratversicherungen sind idR Jahresverträge, die laufen entweder zwölf Monate oder zumindest bis zum 31.12. des Jahres. Ich würde vorschlagen, du suchst dir über ein Portal eine günstige Versicherung und fragst dann dort mal die Details nach. In meiner Familie gibt es zwei Hausratversicherer, die HUK und die Haftpflichtkasse Darmstadt. Beide haben mir telefonisch bestätigt, dass ein Auslandsaufenthalt eines Kindes im Versicherungsumfang inbegriffen ist - und das zeitlich unbegrenzt, wenn es sich um eine reine Ausbildung handelt. Das gilt nicht bei Au-pair oder work&travel!


    Alternative wäre noch: Du fragst bei der WGV nach der "Außenversicherung", ob es das dort gibt und was das kostet.

    Die Frage ist zunächst mal, gibt es schon eine Hausratversicherung in Deutschland oder nicht? Falls ja, kann man dort den entsprechenden Fall vortragen und kriegt oft den gewünschten (Zusatz-)schutz.


    Ansonsten gibt es hier noch ganz interessante Hinweise:
    http://die-hausratversicherung.eu/studenten/


    da steht u.a.:
    "In der Regel kann ein Auslandssemester, oder ein Auslandsjahr angetreten werden, ohne Probleme durch die Versicherung fürchten zu müssen. Ob Salamanca, Kanaren, Schweden oder Türkei ist dabei egal. Die Hausratversicherung tritt innerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit voller Versicherungssumme ein. Eine Meldung an den Versicherer sollte aber in jedem Fall erfolgen! Am Besten rufst Du kurz bei deinem Versicherungsmakler oder direkt bei der Versicherung an. Das gilt normalerweise bei Auslandsaufenthalten bis zu 2 Jahren."

    ...durch den Niedrigzins von unter 1% ergibt sich allerdings eine vollkommen neue Situation.

    das stimmt, sollte aber nicht zu falschen Schlüssen verleiten. Man stelle sich nur eine Frage: Wer sich heute (nur) eine Finanzierung mit einem Zins von einem Prozent plus ein oder zwei Prozent Tilgung leisten kann, was macht derjenige dann, wenn nach Auslauf der Zinsbindung ein Anschlusszins von fünf Prozent auf ihn zukommt?


    Wer heute mit einem Prozent Zins finanziert, sollte sich auch eine hohe Tilgung (> 3 Prozent) leisten können, damit er später bei möglicherweise höheren Zinsen Spielraum hat. Er kann dann zumindest die Tilgung reduzieren.

    Eine Rückkehr in die GKV wird es für mich nicht mehr geben. So will es der Gesetzgeber.

    dazu eine kleine Ergänzung. Ein paar - eher unkomfortable - Wege gibt es. Näheres dazu finden Sie zum Beispiel im aktuellen Heft bei Finanztest 04/2016: https://www.test.de/Krankenver…Kasse-so-gehts-4988897-0/


    Einen konkreten Hinweis gibt es auch hier bei finanztip: http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/


    "Sie versichern sich im europäischen Ausland. Die zweite Notlösung besteht darin, in einem anderen europäischen Land in die dortige Pflichtversicherung einzutreten. Länder mit einer entsprechenden Krankenversicherungspflicht sind unter anderem die Niederlande, Schweden oder die Schweiz. In der Regel müssen Sie dazu in das jeweilige Land umziehen oder dort einen Job annehmen. Weiterhin müssen Sie mindestens zwölf Monate dort versichert sein und rechtzeitig ihre private Krankenversicherung kündigen. Der Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse kann maximal drei Monate nach der Heimkehr nach Deutschland erfolgen. Informieren Sie sich vorab bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, welche Regelungen in Ihrem Fall gelten."

    Kennt jemand das Angebot oder hat Erfahrungen mit der Deutsche Sparbriefbörse UG (haftungsbeschränkt)?


    Das Angebot lautet:
    "Die Deutsche Sparbriefbörse bietet Sparern, die in Sparbriefe/Sparkassenbriefe deutscher Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Banken investiert haben die Möglichkeit, diese vor Ende der Vertragslaufzeit zu verkaufen."


    Der weitere Slogan "Verbraucherschutz trifft Finanzmarkt" ist ja schon mal ne Ansage ?(


    http://www.sparbriefboerse.de/unternehmen/

    In meinen Augen ist deine Berechnung korrekt. Ich muss allerdings auch jedes Jahr überlegen, daher habe ich eine Bescheinigung bei der DRV beantragt, jetzt kriege ich jedes Jahr eine "Steuerbescheinigung", in der alle relevanten Werte drinstehen. Procedere laut DRV wie folgt:


    Die Bescheinigung wird nur auf einen Antrag ausgestellt. Sie müssen Ihre Rentenversicherungsnummer angeben, damit Sie die Bescheinigung erhalten. Die Bescheinigung können Sie formlos auf folgenden Wegen anfordern:

    • Telefonisch montags bis donnerstags von 07.30 bis 19.30 Uhr und freitags von 07.30 bis 15.30 Uhr unter 0800 1000 4800
    • Per E-Mail an meinefrage@drv-bund.de%3C[/email]
    • Per Brief an Ihre örtlich zuständige Rentenversicherung

    Wenn Sie die Bescheinigung einmal beantragt haben, wird sie Ihnen jährlich zugesandt.

    Hi Joe,


    ich versuche mal ein paar Fragen aus meiner Sicht zu beantworten:


    - wie du sicher weißt, gibt es hier die wohl vorherrschende Meinung, dass man mit ETF für den langfristigen Vermögensaufbau grundsätzlich nicht viel falsch machen kann.


    - die klassischen Mischfonds wie zB Kapital Plus (DE0008476250) oder Meag Euroertrag (DE0009782730) sind in der Vergangenheit sehr gut gelaufen, weil sie nicht nur von den steigenden Aktienkursen, sondern auch von den steigenden Anleihekursen (=sinkende Renditen) profitiert haben. Zumindest bei den Anleihen ist die Luft bei einer Umlaufrendite von 0,04 Prozent wohl ziemlich raus.


    - daher geht der Trend jetzt in Richtung Multi-Asset-Fonds. Ein großer Befürworter ist hier Echard Sauren. Auch wenn ich nicht alles teile, was er so erzählt, sein Buch ist zumindest zur Fortbildung ganz hilfreich:


    http://www.amazon.de/Die-Zinsf…TF8&qid=1460367221&sr=1-1


    - du kannst auch den Newsletter von Der Fonds abonnieren, dann kriegst du jede Woche ganz interessante Informationen


    http://www.dasinvestment.com/der-fonds/startseite/


    Im letzten Newsletter wurden 12 vermögensverwaltende Fonds vorgestellt, die sich in den letzten 12 Monaten ganz ordentlich geschlagen haben:


    http://www.dasinvestment.com/n…vouroes-gemeistert-haben/

    Als freier Journalist könnte Ihr Bekannter berechtigt sein, der Künstlersozialversicherung (KSV) beizutreten.

    wenn die Vorausetzungen erfüllt sind, ist man nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich bei der KSK zu melden.


    http://www.kuenstlersozialkass…24daa05e106b098cb872f198f


    Aber er hat es selbst in der Hand wieviel Einkommen er angibt und wie hoch damit sein Renten- und Krankenversicherungsbeitrag ist.

    das ist leider nicht richtig. Man ist verpflichtet, möglichst genau sein Einkommen anzugeben. Sollte es zu einer Prüfung kommen und es ist erkennbar, dass die Angaben vorsätzlich falsch waren, kann es auch Ärger geben.


    Die KSK schreibt hierzu: "Als Schätzgrundlage kann auf den im letzten Einkommensteuerbescheid bzw. in der letzten
    Einkommensteuererklärung oder den im letzten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisrechnung) ausgewiesenen Gewinn zurückgegriffen werden. Hierbei sind jedoch zu erwartende Veränderungen (z. B. Verbesserung oder Verschlechterung der Geschäftslage oder des Geschäftsumfanges) zu berücksichtigen.


    http://www.kuenstlersozialkass…0e5cc1b37c89edbbfc68d2325


    Und noch eine organisatorische Anmerkung: Die Künstersozialkasse ist keine eigene Versicherung. Vielmehr finanziert die KSK mit den Abgaben der Verwerter die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die dann von der KSK an die jeweilige Krankenversicherung bzw. an die Deutsche Rentenversicherung bezahlt werden.

    Auch synthetische Fonds erzielen manchmal Erträge aus anderen Quellen, die dann nicht über den Index abgebildet werden:


    - aus Wertpapierleihe (sollte beim synthetischen Fonds nicht die Regel sein)
    - Zinserträge aus den vom Swappartner gestellten Sicherheiten
    - Zinserträge aus Liquiditätshaltung
    - Erträge aus Währungsgeschäften, sofern es sich um einen in Euro abgesicherten Fonds handelt


    Aus dem Rechenschaftsbericht lässt sich entnehmen, dass ein Gewinn von 1,4 Millionen Euro erzielt wurde. Bei einem Fondsvolumen von 400 Mio. EUR sind das 0,35 Prozent. Und das entspricht in etwa den 0,78 Euro ausschüttungsgleichen Erträgen pro Anteil bei einem Anteilswert von 200 Euro.

    Hallo Laura,


    die Frage kann in der Tat nur das Versorgungswerk beantworten.


    Einen Hinweis kann ich aber noch vorab geben. Bei einer klassischen BU-Versicherung tritt der Versicherungsfall in der Regel ein, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt. Dann zahlt die Versicherung (hoffentlich) die vereinbarte Rente. Wichtig ist also zu klären, ab welcher Quote dein Versorgungswerk eine BU-Rente zahlt und wie hoch diese ist (idR abhängig von den bisher bezahlten Beiträgen). Beim Versorgungswerk der Steuerberater in Bayern ist zum Beispiel eine Berufsunfähigkeit von 100 Prozent notwendig, damit ein Rentenanspruch entsteht. Das heißt letztendlich führen dort nur Extremfälle zu einem Rentenanspruch.

    In der aktuellen Ausgabe von Fonds professionell gibt es unter Hinweis auf eine Studie einen guten Beitrag, der die wahren laufenden Kosten von aktiv gemanagten, vermögensverwaltenden Fonds aufdeckt.


    Ein weniger gut informierter Anleger mag glauben, dass die Total Expense Ratio (TER) die gesamte Kostenbelastung eines Fonds abbildet. Leider ist das bekanntlich nur die halbe Wahrheit, weil weder


    - die erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance-Fee) noch
    - die Transaktionskosten für den An- und Verkauf der Wertpapiere
    in die TER einfließen.


    Auffällig ist dabei zunächst der große Unterschied bei den Transaktionskosten. Diese Kosten liegen bei den untersuchten Fonds zwischen Null und 1,74 Prozent jährlich.


    Ergebnis: Die um erfolgsabhängige Vergütungen und Transaktionskosten „erweiterte TER“ liegt beim „Testsieger“ bei rund 4,5 Prozent jährlich. Ein „günstiger“ Fonds begnügt sich mit gut zwei Prozent jährlich.


    (Online-Quelle: http://www.fondsprofessionell.…esc/nsuche/1/gid/1025379/)


    Hier noch ein Link zu einem Fondskostenrechner der Verbraucherzentrale NRW:


    http://www.verbraucherzentrale.nrw/fonds-kostenrechner

    Eine gewisse Indikation kann vielleicht die Beschwerdestatistik der BaFin geben. Für 2013 sind die Zahlen hier http://www.versicherungsbote.d…cherung-Wohngebaeude-Kfz/ ganz gut aufbereitet. Für 2014 bleibt nur die Excel-Tabelle von der BaFin selbst: https://www.bafin.de/SharedDoc…eschwerde.html?nn=2798666


    Ich bin im Übrigen mit meiner Vorgehensweise, online ein paar günstige Versicherer zu suchen und dann bei einem Makler meines Vertrauens eine (weitere) Bewertung einzuholen bisher immer gut gefahren. Im Zweifel entscheide ich mich für einen Versicherer, von dem mein Makler sagt, dass die Schadensregulierung bisher immer gut gelaufen ist. Und gerade in der Haftpflicht sind die Preisunterschiede nicht so hoch, als dass ich mir hier wegen 10 oder 20 Euro ein unnötiges Risiko (=Leistungsverweigerung) einkaufe.