Eigene Erfahrungen:
Ich habe für einen Arzthaftungsfall die Hilfe eines Prozessfinanzierers in Anspruch genommen und war insgesamt sehr zufrieden. Ein Aspekt ist mir wichtig zu erwähnen, weil ich das seinerzeit nicht auf Anhieb erkannt habe. Wenn man mit einem Prozessfinanzierer einen Vertrag schließt, gibt man das Heft des Handelns weitgehend aus der Hand. Soll heißen, der Prozessfinanzierer entscheidet dann Dinge, die man selbst vielleicht (allein mit dem Anwalt) anders entscheiden würde.
Konkret: Wenn man Klage eingereicht hat und aus welchen Gründen auch immer, die Klage dann zurückziehen möchte, kann man das nicht mehr ohne Zustimmung des Prozessfinanzierers tun.
Bei "einfachen" Rechtsstreitigkeiten ist das vielleicht nicht so wichtig, wenn man aber irgendwann innerlich kapituliert und auch keine Lust mehr hat, noch einmal zu einem Gutachter zu gehen, dann kann man nicht so ohne weiteres die Reißleine ziehen und den Fall (für sich selbst) zu den Akten legen.