Beiträge von Oekonom

    Eigene Erfahrungen:


    Ich habe für einen Arzthaftungsfall die Hilfe eines Prozessfinanzierers in Anspruch genommen und war insgesamt sehr zufrieden. Ein Aspekt ist mir wichtig zu erwähnen, weil ich das seinerzeit nicht auf Anhieb erkannt habe. Wenn man mit einem Prozessfinanzierer einen Vertrag schließt, gibt man das Heft des Handelns weitgehend aus der Hand. Soll heißen, der Prozessfinanzierer entscheidet dann Dinge, die man selbst vielleicht (allein mit dem Anwalt) anders entscheiden würde.


    Konkret: Wenn man Klage eingereicht hat und aus welchen Gründen auch immer, die Klage dann zurückziehen möchte, kann man das nicht mehr ohne Zustimmung des Prozessfinanzierers tun.


    Bei "einfachen" Rechtsstreitigkeiten ist das vielleicht nicht so wichtig, wenn man aber irgendwann innerlich kapituliert und auch keine Lust mehr hat, noch einmal zu einem Gutachter zu gehen, dann kann man nicht so ohne weiteres die Reißleine ziehen und den Fall (für sich selbst) zu den Akten legen.

    Das Thema wird zwar bei den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen mehrfach erwähnt, aber einen gesondertenThread habe ich nicht gefunden. Daher möchte ich das Thema neu eröffnen, um Informationen und Erfahrungen hier zu sammeln.


    Eine gute - wenn auch nicht mehr ganz aktuelle - Übersicht zu den Anbietern findet sich zum Beispiel hier:


    http://anwaltverein.de/files/a…-Stand%2029%2009%2014.pdf


    Hilfreich finde ich auch diese Broschüre:


    https://www.roland-prozessfina…sfinanzierung_spezial.pdf


    Einen anderen Aspekt - nämlich die Bonität des Prozessfinanzierers zu bedenken - hat RA Dr. Eckhardt gegeben:


    Widerrufsjoker: Selber ohne Anwalt vor Gericht klagen? - Baufinanzierung - Finanztip-Community


    "Prüfen Sie auf jeden Fall nach, wie der Prozessfinanzierer gegen Insolvenz abgesichert ist. Ansonsten zahlen Sie nachher doch alles."

    Steuerpflicht:


    Ich bin grad über diesen Thread gestolpert und habe die geniale Übersicht von Kater.Ka gefunden. Das hat mich veranlasst, mich endlich auch um "meine" Kickbacks zu kümmern bzw. dafür den Vermittler zu wechslen und ich bin (wieder) auf die Frage gestoßen, wie das Kickback steuerlich zu behandelt ist. Da ich im Forum nichts gefunden habe, habe ich mich auf die Suche gemacht (mit freundlicher Unterstützung von Kater.Ka) und bin fündig geworden:


    Im BFM-Schreiben zur Abgeltungsteuer steht in Tz. 84:


    "Erstatten Kreditinstitute ihren Kunden diese Bestandsprovisionen ganz oder teilweise, stellt die Rückvergütung der Bestandsprovision wirtschaftlich betrachtet einen teilweisen Rückfluss früherer Aufwendungen dar. Es handelt sich daher um Kapitalerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG, bei denen die Kapitalertragsteuer gemäß § 7 Absatz 1 InvStG einbehalten wird."


    http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=3

    Hallo Origando,


    also ich kenne mich zwar mit flatex nicht aus, aber das Procedere ist eigentlich immer gleich. Um die Frage wirklich beantworten zu können, ist es notwendig zu wissen, um welchen ETF es sich handelt. Aber ganz grundsätzlich:


    - es gibt Fonds mit Forwardpricing, der Preis für den Kauf steht dann erst ein oder zwei Banktage nach der Order fest
    - der 1. April war ein Freitag, es liegt also noch das Wochenende dazwischen, was die Einbuchung der Anteile zusätzlich verzögern kann. Ist zumindest bei meiner Bank öfter mal der Fall.


    Im übrigen denke ich, dass man aus der Finanztip Empfehlung nicht den Anspruch ableiten kann, dass hier immer jemand solch unvollständige und auch nicht unbedingt sehr höflich vorgebrachte Nachfragen beantworten will.

    Im Fall der ausländischen Bank werden die Steuern erst mit dem Steuerbescheid gezahlt und somit ist während des laufenden Jahres eine höhere Liquidität gegeben.

    Das wird so oft erwähnt, ist aber in dieser Eindeutigkeit leider oft nicht der Fall. Wenn es sich nur um sehr geringe Beträge handelt, mag das sein, dann aber gibt es letztlich auch keinen nennenswerten Liquiditätsvorteil. Wenn es um größere Summen geht, wird das Finanzamt spätestens nach Erlass des Steuerbescheids Vorauszahlungen für die Folgejahre festsetzen. Und dann kann sich der vermeintliche Liquiditätsvorteil in einen -nachteil verwandeln. Die Vorauszahlungen sind nämlich vierteljährlich zu zahlen. Wenn die Bank aber die Zinsen erst zum Jahresende gutschreibt, geht man sogar in Vorleistung.


    Und nur wegen dem Ausgabeaufschlag ins Ausland zu gehen, ist eigentlich auch kein Grund, weil es nahezu jeden Fonds auch im Inland ohne AA gibt. Auch hier kann noch ein steuerliches Problem dazu kommen. In Deutschland werden - zumindest im Retail-Vertrieb - nur Fonds verkauft, die auch eine Vertriebszulassung haben. Wenn man im Ausland einen Fonds kauft, achtet nicht jede Bank darauf, ob der Fonds auch in Deutschland eine Zulassung hat. Liegt diese nicht vor, handelt es sich also um einen "schwarzen" Fonds und es kann in Deutschland zu einer Strafbesteuerung kommen, auch wenn der EuGH dieses Problem etwas entschärft hat.


    http://www.focus.de/finanzen/s…chblicken_id_4755600.html

    Hallo Nina,


    es schadet sicher nicht, sich mal von einem Makler beraten zu lassen. Es ist aber meist sinnvoll, zumindest annähernd zu wissen, was man ungefähr will und v.a. nicht beim ersten Termin sofort irgendwas zu unterschreiben.


    Die üblichen Empfehlungen - ohne Kenntnis der induviduellen Situation - sind:


    1) Eine private Haftpflichtversicherung
    2) Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
    3) ggf. eine Hausratversicherung
    4) ggf. eine Rechtsschutzversicherung, wenn es das Budget hergibt. Kann im Bereich Arbeitsrecht oder zur Durchsetzung von Versicherungsansprüchen (BU) durchaus hilfreich, wenn nicht oft notwendig sein.


    Möglicherweise stellt sich noch die Frage der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Aber dazu gibt es hier und anderswo viel zu lesen und zu schreiben.


    noch ein Link zur Frage, was man und du so brauchen kann:
    https://www.test.de/Frag-Finan…ns-Berufsleben-4954278-0/


    da gibt es ganz unten noch einen ganz witzigen "Versicherungs-Check", der dir zur ersten Orientierung helfen kann.

    Ich hab´s nochmal gerechnet, die Unterschiede sind jetzt nicht mehr so groß, aber noch da. Über die Gründe im konkreten Fall kann ich nur spekulieren, aber ich habe die gleiche Erfahrung mit einer Wohngebäudeversicherung gemacht. Der Beitrag war über ein Online-Portal 10 Prozent günstiger als beim Versicherer direkt. Damals war der Grund, dass das Online-Portal - zeitlich befristet - Sonderkonditionen bieten konnte. Manchmal wird aber auch einfach auf einen Teil der Provision verzichtet bzw. große Makler haben einen gewissen Spielraum hinsichtlich des Beitrags. Das eine wird dann wohl mit dem anderen zusammen hängen.

    Mich würde mal Eure Meinung oder Erfahrung zu Anleihen interessieren, die mit dem Geld der Anleger in Wind-, Solar- oder Wasserkraftwerke investieren?


    Dabei geht es mir beispielsweise um folgende Produkte:


    - Energiekontor Stufenzinsanleihen: http://energiekontor.de/Stufen…-__zu_100__platziert.html
    - Enertrag Energiezins: https://energiezins.enertrag.com/74_anleihen.html
    - GreenCity Energie Jubiläumsanleihe: https://www.greencity-energy.d…lagen/jubilaeums-anleihe/


    Negativbeispiel sind aktuell die German Pellets Anleihen – sofern man darunter noch „grüne Anleihen“ verstehen will - die sich kürzlich in Luft aufgelöst haben….

    Zum Thema Weltsparen gibt es hier einen ganz interessante Post - Beitrag Nr. 2:


    Vergleich von Geldanlage FinTech - Geldanlage - Finanztip-Community


    oder direkt bei finanztip:


    http://www.finanztip.de/festgeld/weltsparen/


    Bei Bankenratings wäre ich hingegen eher vorsichtig, Lehman lässt grüßen. Oder auch Griechenland. Als bekannt war, dass kein Geld mehr kommt, wurden die Ratings auf zahlungsunfähig herabgesetzt. Vielen Dank. Ab dann wußte ich es auch, da brauch ich kein Rating mehr von Agenturen, die idR im Auftrag der gerateten Unternehmen tätig und von diesen bezahlt werden.

    justBfree:
    ich habe bisher immer mit der ISIN auf der Startseite nach den relevante Daten gesucht und das Ergebnis war oft, eine unzählige, nicht mal nach Datum sortierte Trefferliste. Ferner ist mir bisher auch nicht aufgefallen, dass es die Ergebnisse in pdf Format gibt, dann könnte man in der Tat auch im Dokument schnell nach der ISIN suchen. Ohne pdf ist und bleibt es wohl mühsam.


    Ich habe aber gerade einen Link auf bundesanzeiger.de zu "Fondsdata" gefunden. Gehört immer noch zu bundesanzeiger.de und wird wie folgt beschrieben:


    "Fondsdata ist die zentrale Plattform für Investmentvermögen. Hier haben Sie kostenlos und aktuell Zugriff auf umfassende Fondsinformationen."


    Und in der Tat: Hier gibt es alle relevanten Daten zu einem Fonds inklusive der steuerlichen Bekannmachungen.
    https://www.bundesanzeiger.de/…f0e7ddaf0a930723d1d9b38a3

    Zum Thema NV-Bescheinigung gibt es außerdem noch einen anderen Aspekt:


    Die NV-Bescheinigung befreit einen ja nicht uneingeschränkt von der Abgabe einer Steuererklärung. Wenn sich innerhalb der drei Jahre die steuerlichen Verhältnisse derart geändert haben, dass ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde bei dem dann auch eine Steuer anfällt, muss man trotzdem eine Steuererklärung abgeben bzw. die NV-Bescheinigung zurückgeben.


    Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerverein nicht nur eine lohnenswerte, sondern auch eine kostengünstige Variante zu sein. Ein Geringverdiener zahlt dort vielleicht 50 Euro im Jahr und kann sich - neben anderen Leistungen - auch einmal im Jahr seine Steuererklärung machen bzw. eben seine steuerlichen Belange überprüfen lassen.


    Das macht ein Steuerberater natürlich auch, aber einmal im Jahr dort überprüfen lassen, ob die NV-Bescheinigung noch rechtens ist, ist vergleichsweise teuer und macht dann weder dem Steuerberater (für ihn zu wenig) noch dem Kunden (für ihn zu viel) wirklich Spaß. Letzlich ist der Aufwand fast so hoch, als wenn man gleich eine Erklärung abgibt.

    Vorab: ganz genau, Rabattretter ist nicht Rabattschutz, so meinte ich das auch mit dem "Zuckerl". Der "alte" Rabattretter greift in der Regel erst ab SF 25, der (kostenpflichtige) Rabattschutz greift unabhängig von der SF, darüber hinaus auch noch einmal pro Jahr.


    In der Regel laufen Kfz-Verträge je Kalenderjahr. Eine Kündigung ist also nur zum 31.12. möglich. Ob unterjährig eine "reine" Umschreibung beim selben Versicherer ohne Halterwechsel möglich ist, weiß ich nicht. Vermute mal eher nicht, aber sicherheitshalber nachfragen.


    Weiteres Hintertürchen: Es wechselt nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch der Halter. Rein formal verkauft / schenkt also ein Ehepartner dem anderen Ehepartner das Auto. Dann endet der Versicherungsvertrag des Ersteren automatisch, der andere muss das Auto auf sich zulassen und neu versichern. Diese Variante ist auch meist die kostengünstigere. Also


    Halter = Versicherungsnehmer ist meist günstiger als wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht personenidentisch sind. Ggf einfach mal bei einem online Vergleichsrechner rumspielen.

    Noch eine Ergänzung, die ich leider in meinen vorherigen Post nicht mehr einfügen kann:


    Zur Not hilft halt nur eine etwas umständliche Herangehensweise:


    1) Man wechselt schnellstmöglich zu einem günstigen Versicherer, bei dem der Übertrag großzügig geregelt ist.


    2) Im nächsten Schritt überträgt man dann den SF-Rabatt auf die gewünschte Person.


    Aber Achtung: Wenn du noch einen alten Vertrag hast, sind da manchmal noch "Zuckerl" drin, die man heute vergleichsweise teuer zukaufen muss. In Altverträgen gibt es zum Beispiel noch den Rabattretter, der heute Rabattschutz heißt und als Zusatzbaustein Geld kostet.

    Am Wochenende war in der FAZ ein guter Artikel zum Thema "Kostenloses Girokonto". Es gibt also noch genug Alternativen, den steigenden Gebühren zu begegnen Vielleicht heißt das aber auch, man braucht ein Zweitkonto, um maximale Kosteneinsparung zu erreichen:


    1) Kostenloses Girokonto:


    http://www.faz.net/aktuell/fin…n-girokonto-14145248.html


    2) Zweites Konto mit guten Tagesgeldkonditionen und kostenlosem Bargeld "deutlandweit" an fast allen Geldautomaten:


    https://www.ing-diba.de/lp/gir…nloses%20girokonto%20diba

    zum besseren Verständnis hier noch der Sachverhalt:


    15 000 Euro Schmerzens­geld bekommt ein Mann, der zusammen­geschlagen wurde, von seinem privaten Haft­pflicht­versicherer. Der Mann war auf dem Arbeitsweg von einer Person, die hinter einer Haus­ecke lauerte, angegriffen und mit einem Schlagstock am Kopf verletzt worden. Das Gericht sprach ihm 15 000 Euro Schmerzens­geld zu.
    Da der Täter zahlungs­unfähig war, wandte sich der Geschädigte an seinen privaten Haft­pflicht­versicherer. Denn sein Tarif enthält Versicherungs­schutz für den Fall, dass die Durch­setzung einer Forderung gegen einen Dritten scheitert – eine Forderungs­ausfall­deckung.
    Der Versicherer weigerte sich zu zahlen, da eine vorsätzliche Körperverletzung durch einen Dritten ein ungewöhnliches und gefähr­liches Tun sei, das zum Ausschluss der Zahlungs­pflicht führe. Außerdem sei die in die Insolvenz­tabelle einge­tragene Forderung des Schädigers kein voll­streck­barer Titel. Das Gericht folgte dem nicht und gab dem Opfer recht (BGH, Az. IV ZR 269/14).


    (Quellennachweis: https://www.test.de/Private-Ha…er-springt-ein-4988830-0/)