Beiträge von Sylvi62

    Hallo zusammen :) Auch ich kann Neuigkeiten berichten.


    Habe heute eine Mail vom Anwalt erhalten, zusammen mit dem Anerkenntnisurteil der Santander. Santander hat sämtliche gerichtliche Forderungen anerkannt incl. Zinsen und Rechtsanwaltskosten.
    Nun hat mein Anwalt die diesbezügliche Zahlungsaufforderung zur Santander (mit Fristsetzung) gesandt. Mal abwarten, wann diese Haudegen nun überweisen.

    In Bezug auf die DKB möchte ich auch meinen Senf dazugeben.
    Anfang November BG + Zinsen gefordert. Nach mehrfachen Schreiben kam keine Reaktion. Anwalt genommen (mit Vorkasse!) Im Dezember kam dann die BG, allerdings ohne Zinsen. Diese hatte mein RA eigefordert. Wieder keine Reaktion. Ende Dezember MB erlassen und Mitte Januar kam als Antwort der DKB, dass sie die Zinsen + Anwaltskosten zahlen werden. Diese Auszahlung haben sie dann noch bis Anfang März (und nach mehreren "Erinnerungsschreiben") auf das Anwaltskonto überwiesen. Allerdings mit Abzug der Kapitalertragssteuer und Soli. Seit dem schlummert das Geld auf dem Anwaltskonto ;( Aber das ist eine andere Geschichte....


    Schöne Ostern euch, Sylvi

    Sylvi, auch ein RA muss Miete zahlen, Versicherungsprämien begleichen und seinen - evtl. vorhandenen Kind/ern jetzt den " Milka " - Schmunzelhasen kaufen. Dazu benötigt er Einnahmen. Die bekommt er nur, wenn er für die Mandantin Sanatander Fall für Fall herunter schrubbt. Das dieses dann nicht immer ganz koscher abläuft, liegt an den Vorgaben der Santander, die - wie Du schon vermutet hast - auf Zeit spielt. Zudem bringt ein streitiges Verfahren einige Gebühren - wenn auch auf eher mickrige Werte - in den Klingelbeutel. Das nur zur Erklärung. Verstehen kann ich diese Slapstick - Einlagen der Kollegas Henle, Wendt und Partner nicht. Der BGH hat doch klar und deutlich in unserem Sinn gesprochen; so, wie in den 1960ern Winnetou in den Karl May - Filmen.


    Wie wahr, wie wahr lobster53. Recht hast du. Aber muss man es denn gleich auf die Spitze treiben? So langsam haben diese Advokaten mich genug geärgert. Das Urteil ist doch nun mehr als eindeutig. Und bei mir ging es nicht einmal um riesen Summen. Vielleicht haben sie auch gedacht, dass ich deshalb aufgebe und das Handtuch werfe? Nee, nee nich mit mir Kollegen! Ich gebe nicht auf.
    Wer aufgibt, hat schon verloren. Leider haben es viele bereits getan - zugunsten der Santander <X

    Zum ersten Teil habe ich ein paar Nachfragen:
    a)ich vermute mit dem Hinweis auf §511 ist §511 ZPO gemeint und darin der letzte Teil,der besagt,daß nur unter bestimmten Voraussetzungen(die hier nicht vorliegen)überhaupt eine Berufung möglich ist.


    @IanAnderson2


    du liegst richtig. Gemeint ist §511Abs.2 Nr.11 ZPO.
    Was kann hier noch passieren? Das ist hier die Frage. Es wird ein Richter ohne mündliche Anhörung vom Schreibtisch aus entscheiden. Zumal es bei mir nur noch um ein Teilanerkenntnis geht. Die Santander hatte die Zinsen im Vorfeld bezahlt, jedoch nur einen Bruchteil und sich geweigert meine Anwaltskosten zu zahlen. Da sie es nicht für notwendig ansieht, das ich mir einen Anwalt genommen hatte.
    Nun, das sehe ich jedoch anders, und will nun alles - zumindest das, was mir zusteht. Und bis zum letzten Pfifferling.

    @ lieber Lobster53 ;)


    Ja, diese Aussage (das man von Sachstandsanfragen, Überlastung etc.) hat mein Anwalt auch erhalten.
    Ich kann nur nicht ganz nachvollziehen, was sich diese Herren Anwälte eigentlich dabei denken???? Kann denn niemand denen das Handwerk legen? Suchen immer irgendwelche Schlupflöcher und spielen hier auf Zeit...


    Zahlen müssen sie doch sowieso :!:

    Könntest Du uns bitte auf dem Laufenden halten! Das ist doch sehr verwunderlich, wenn Akten beim Amtsgericht verloren gehen.


    @Britta
    nach langem Warten, ohne jeglichem Zwischenbescheid, habe ich heute eine Mail von meinem Anwalt erhalten. Diese Mail beinhaltet eine Kopie vom Amtsgericht Mönchengladbach, datiert vom 19.03.2015 und ist inhaltlich in etwa folgendermaßen:


    Die Santander Bank wurde schriftlich dazu aufgefordert zur Klageschrift Stellung zu nehmen. Hierfür wurde der Santander eine vierwöchige Frist eingeräumt. Unterbleibt dies, wird schriftlich ein Säumnisurteil erlassen. Weitere Fristsetzungen im schriftlichen Verfahren bleiben vorbehalten :S Es wird weiterhin ein vereinfachtes schriftliches, nicht mündliches, Urteil stattfinden.
    Weiterhin steht dort, dass eine Entscheidung, insbesondere auch ein Endurteil, gegen das ein Rechtsmittel von Gesetzes wegen nicht möglich ist, § 511, ergeht nach Ablauf gesetzter Frist im vereinfachten Verfahren von Amts wegen ohne Bestimmung eines Verkündungstermins.


    Es bleibt mir nun wieder mal, nur abzuwarten, was sich die Herren Wend und Henle einfallen lassen. Jedenfalls scheint die Klageschrift bei Gericht nun wieder aufgetaucht zu sein, oder mein Anwalt hat Diese tatsächlich erneut dort hin gesandt. Das kann ich leider nicht nachvollziehen, mein Anwalt ist nicht sonderlich informativ.


    Sobald es hier was Neues gibt, werde ich es mitteilen. LG Sylvi62

    @lanAnderson2


    ich habe deine Ausführungen gelesen und ich kann dir da zustimmen. Ich traue denen alles zu. Und von diesen Santander- Anwälten "Wendt und Henle" halte ich schon mal gar nichts. Ich möchte nicht wissen, wieviel die monatlich einstreichen, nur um alles was da über den Tisch kommt abzublocken. Sollen die doch den Kasper spielen. Wer zuletzt lacht, lacht am besten.


    Santander ist für mich gestorben...

    Wollte auch mal wieder ein Lebenszeichen von mir geben. Sonst kommt noch der Verdacht auf, dass ich mit der Santander durch bin. Ganz im Gegenteil.
    Nachdem der Mahnbescheid ohne Begründung durch die Santander abgelehnt wurde, hat mein Anwalt Klage eingereicht. D.h. Gerichtgebühr incl. Klageschrift mit Anspruchsbegründung ging zum Gericht.(Bereits Ende Januar). Nun kommt vom Gericht ein Schreiben, dass wir eine erneute Anspruchsbegründung vorgelegt werden müsse, da die Erste nicht mehr vorliegt, bzw. dem Gericht abhanden gekommen ist. Reicht mein Anwalt keine erneute Klageschrift nach, so wird ohne meine Anspruchsbegründung entschieden. Das Gerichtsschreiben war von einer Auszubildenden verfasst. Die Frist Diese dort nachzureichen, ist längt abgelaufen.
    Mein Anwalt hat dort hingeschrieben, dass alles in mehrfacher Ausfertigung beim Gericht eingegangen ist und bittet dort, danach zu suchen.
    Was ist dort bei Gericht los? Haben die keinen Durchblick mehr? Oder sind die auch noch korrupt?


    So wird das nie mehr was mit meinem Geld :evil:

    @IanAnderson2


    wie genau meinst du das? Wenn mir was auf den Magen schlägt, dann sage ich das auch. Habe auch schon viel hier gepostet und meine Erfahrungen weiter gegeben. Muss aber leider auch feststellen, keine Antwort zu erhalten, falls ich mal ein Problem habe.
    Das war hier mal anders und ich werde das Gefühl nicht los, dass viele nur noch für sich kämpfen.

    Ich ebenfalls nicht. Jedes Mal wenn die Spanier kritisiert (und das ist noch höflich ausgedrückt) werden taucht hier "wie aus dem nicht" jemand auf und meint "alles bestens" und ohne jeglichem Rechtsbeistand. Ich kanns einfach nicht mehr glauben. Denn ich weiß, dass die Santander sich um jede Zahlung drückt um die Menschen mürbe zu machen.


    So ist meine Meinung und meine Erfahrung.

    So langsam stinkt es mir aber auch. Nach welcher Vorgehensweise zahlen die Spanier? Während viele seit Monaten kämpfen müssen, erhalten manche ihr Geld einfach so. Ich kann das manchmal gar nicht glauben.


    Bei mir tut sich rein gar nichts mehr. Weder beim OM, noch auf anwaltliche Klage, da MB ohne Begründung widerrufen.
    So was abgebrühtes kommt mir nie wieder auf meinen Schreibtisch. Mann bin ich sauer....!!!!!


    DKB hat als Reaktion auf MB vom Anwalt zugesagt, die RA-Kosten, sowie die Forderung zu übernehmen. Das Schreiben kam Anfang Januar zum Anwalt. Zahlen tun sie aber immer noch nicht. Was soll dass denn nun wieder? Ich warte doch nicht bis Sankt Nimmerlein. Scheinbar kümmert sich der Anwalt auch nicht mehr drum oder es schlummert bereits auf seinem Konto.
    Hat man denn nur noch mit Pappnasen zu tun?

    @Joy-Line


    auch dieses Problem gab es schon mehrfach. Natürlich ist das nicht rechtens, aber die Santander praktiziert das und holt sich die Erstattungen auf diese Weise wieder. Sei froh, dass du einen Kontoauszug erhalten hast und das bemerkst. Viele erhalten gar keinen Auszug und werden womöglich stillschweigend über den Tisch gezogen.


    Tja, da hilft es wohl nur, wieder mal gegen die Santander vorzugehen. Etwas anderes fällt mir dazu nicht ein.

    Hallo,
    hier mal ganz was neues :!:


    Auf Grund eines anwaltlichen MB hat die DKB per 20.01.15 die Zinserstattung anerkannt. Ebenso die Kosten für den MB und die Kosten für den RA. Womöglich um das Mahnverfahren nicht weiter zu betreiben.
    Jedoch bleiben die anvisierten Zahlungen der DKB einfach aus. Es ist keinerlei Erstattung zu verzeichnen. Der Anwalt wartet ab, bis die Rückzahlung evtl. mal eintrudelt, oder auch nicht.
    Ich kann doch wohl auf Grund dessen nicht schon wieder einen MB veranlassen. Das nimmt ja nie ein Ende.
    Das Verhalten der Banken ist unmöglich.

    Nochmal was zu den Kontoauszügen. Diese müssen kostenlos sein. Das weiß ich auch. Aber die Santander lässt sich das einfach vergüten und erstattet diese nicht zurück.
    Ich hatte diesbezüglich (auch wegen Anderem) den Ombudsmann beschäftigt. Vorher war mit Santander keine Einigung zu erzielen. Letztendlich haben die dann "Aus Kulanz...bla bla bla" für die "Zukunft" erstatten wollen.
    Es gab aber keine Zukunft mehr!
    Also, macht euch schon mal bereit zum nächsten Kampf.

    Hm, mein Kredit läuft noch, aber ich habe noch nie einen Kontoauszug von der Santander erhalten. Es ist ein Kredit mit immer der gleichen Rate und einer festen Laufzeit von 60 Monaten.
    Da können die ja eigentlich nichts draufschlagen, oder?


    @emmaerdbeere
    Bei mir das gleiche. Habe noch nie einen Kontoauszug von denen erhalten. Jetzt macht mich das ganz unsicher ;( . Ich glaube, die Zusendung eines Kontoauszuges muss kostenlos sein, aber Santander? Die lassen sich doch alles bezahlen.

    @Sylvi62
    Hallo, was dieser Verband sagt, ist doch im Interesse der Bausparkassen, und dass sie die vertreten, schreiben sie ja deutlich auf ihrer Webseite:
    "Der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. vertritt die 12 privaten Bausparkassen in Deutschland. Seine wichtigste Aufgabe ist es, die gemeinsamen Interessen der Mitgliedsinstitute und ihrer über 16 Millionen Kunden gegenüber Politik, Verwaltung und Aufsichtsbehörden wahrzunehmen. "
    Und im Interesse der "Mitgliedinstitute" liegt nun mal, dass die Erstattung der Bearbeitungsgebühren abgewimmelt wird!


    Wie Recht du doch hast. Aber wie nun weiter :?: