Beiträge von Sylvi62

    @ Olli
    Das hatte ich versucht. Da mein Anwalt nach 4 Wochen gar nicht tätig wurde, hatte ich EIN MAL dort angerufen und nachgefragt, da er sein Geld für die Beauftragung längst hatte. Da wurde er richtig böse und meinte, was das soll. Er wird das schon machen und ich wäre mit meinem Anruf Kontraproduktiv. Wäre nicht Jahresende gewesen, hätte ich mir einen anderen Anwalt gesucht. Am 31.12.14 wurde er dann tätig, obwohl ich ihn im Novemberbeauftragt hatte. Und weiß man, wie der "neue Anwalt" wäre. Und wieder zahlen? Nee. Mein Vertrauen ist sowieso dahin.

    Habe heute vom Verband der Privaten BSK Antwort erhalten.


    Die Stellungnahme der DB Bauspar AG lautet, dass das BGH Urteil nicht auf Bauspardarlehen anwendbar ist. Bei Bauspardarlehen handelt es sich um Immobiliendarlehen aus dem Kollektivgeschäft einer Bausparkasse. Somit werden weder Darlehensgebühren noch Abschlussgebühren erstattet.
    Lediglich die Kontoführungsgebühren werden mir "aus Kulanz und ohne Anerkennung...." auf 3 Jahre rückwirkend erstattet, bzw. dem BSkonto gutgeschrieben.


    Nun soll ich mich gegenüber dem Schlichter dazu äußern, ob ich damit einverstanden bin. Natürlich bin ich das nicht, aber das Urteil bzgl. von BSVerträgen lässt noch auf sich warten, wie ich hier lesen muss. Und ich weiß nicht wie lange ich das Schlichtungsverfahren noch aufrecht erhalten kann. Wenn ich jetzt nicht antworte ist das Verfahren abgeschlossen und die Verjährung nicht mehr gehemmt, oder?

    @Melli
    @nelli


    Willkommen im Club. Mein Anwalt kommuniziert auch sehr wenig, bzw. kaum. Habe bisher mehr Unkosten als alles Andere. Obwohl es auch nur um vergleichsweise geringe Beträge geht. Muss auch, bis auf eine BG, bei allem in Vorkasse gehen. Die Rechnungen vom Anwalt kamen sehr schnell. Die letzte Mitteilung vom Anwalt war, dass die DKB per 20.01. die BG plus Zinsen + Anwaltskosten übernimmt. Allerdings abzüglich der Kapitalertragssteuer. Wo das Geld geblieben ist, weiß ich bis heute nicht.

    @aloa


    ich hatte die DKB dazu aufgefordert, bzw. eine nachvollziehbare Berechnung gefordert. Diese Bank meinte, dass ich mir die Kapitalertragssteuer+Soli selber errechnen soll., oder einen Steuerberater nehmen soll. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Frechheit. Auf Nachforderung meines Anwaltes haben sie ihm dann diese Aufschlüsselung geschickt. Eine Bescheinigung erhalte ich im nächsten Jahr.

    Einen Freistellungsauftrag nachzuschieben glaube ich macht wenig Sinn.
    Wie auch lanAnderson2 schrieb, und auch mein Anwalt meint, handelt es sich bei der Zinserstattung auf keinen Ertrag, im Sinne der Kapitalertragssteuer. Ebenfalls wird man bei der Angabe, mit Hoffnung auf Erstattung, im nächsten Jahr beim FA auf Gegenwind stoßen. Es wird von dort keine Erstattung geben.
    Diese 25 % sind ein neuer Einfallsreichtum der Bank.
    Mein Anwalt hat diese 25% gefordert, obwohl ich es gar nicht mehr wollte. Ich hatte einfach keine Lust mehr. Meint ihr, er würde das tun, wenn er sich nicht sicher wäre?

    Mein Anwalt hat die Bank dazu aufgefordert, die einbehaltene Kapitalertragssteuer, herauszugeben. Bei der Zinserstattung handelt es sich nicht um Erträge im Sinne eines Kapitalertrages. Dieser Abzug ist nicht rechtens. So, seine Meinung. Mein Anwalt ist Fachanwalt für Bankrecht. Wir werden sehen, wie die Bank sich hierzu positioniert.

    Na prima, das Forum füllt sich wieder. Zumindest wird es nicht langweilig 8| Kann es sein, dass es an dieser schleppenden Erstattung der Banken liegt? So voll war es bereits vor 4 Monaten schon einmal. Die Banken wollen mir doch nicht weis machen, dass sie es nicht fertig kriegen vernünftig zu regulieren? Für mich ist das reine Zeit Schinderei !

    Ich habe sowohl mit meiner Anwältin als auch meiner Versicherung telefoniert:


    a)Versicherung:"Was die Santander nicht hat ist Zeit,daher wird von denen vielfach durch Wahrnehmung von Fristen(jetzt zwei Wochen für Klageerwiderung)und andere Verzögerungen die geforderte Anerkennung hinausgezögert.Wie bei vielen unserer Kunden wird die Anerkennung Ihrer Forderungen bis spätestens zum Gerichtstermin kommen;eher bald als später.Wen es wie trifft,ist Zufall.
    Dann hat er mir noch das zweite Motiv genannt,was ich hier schon wiederholt angesprochen habe:"Ausbluten" der Kläger.Die Santander weiß nicht,ob die Kläger versichert sind oder nicht,aber eins weiß sie:die Kläger müssen vorstrecken und da die Kosten immer weiter steigen,steigt auch die Wahrscheinlichkeit,daß manche oder viele Kläger aufgeben(müssen).
    b)Anwältin:"Es geht um Zeitgewinn und Hochtreiben der Kosten.Die Santander zahlt aus der Portokasse,Sie werden von der Versicherung gedeckt,aber viele können sich eine Klage nicht leisten und steigen aus."


    Die Stellungnahmen decken sich.


    Mir geht es genau so. Durch die Santander Ablehnung MB (ohne Begründung), Ablehnung der außergerichtlichen Kosten. Bei einer BG reagieren die überhaupt nicht. Inzwischen Klage eingereicht... Ich weiß nicht wohin das noch führen soll?. Das ist doch ein Fass ohne Boden. Und das alles, obwohl sie zahlen müssen. An Dreistigkeit nicht zu überbieten. Aber das weckt meinen Ehrgeiz und ich ziehe meine Lehren daraus.

    Oh mannomann, diese Santander. <X Das, was diese Bank hier betreibt, ist ein Verbrechen vom Feinsten an ihre Kunden und gehört bestraft. Jeder "normale Bürger" würde verhaftet, wenn er versucht ein höchtstrichterlich entschiedenes Urteil zu umgehen.
    Diese Bank gehört auf ne Insel, wo keiner mehr hinkommt :!:

    @lan Anderson2


    ich muss dir leider Recht geben. Deine Erfahrungen decken sich, in Bezug auf die Santander, mit Meinen. Die Santander scheint ein Spiel mit uns zu spielen. Ohne kompetenten, auf diesem Gebiet erfahrenen, Anwalt wird man hier nicht weiter kommen. Hier wird die größte Sauerei betrieben mit einer Arroganz , welche ich je erlebt habe. <X