Beiträge von Dreamy91

    Super, vielen Dank für die sehr gut nachvollziehbare Begründung inkl. der Links.


    § 1572 BGB würde vermutlich zutreffen, allerdings haben wir in der nächsten Woche einen Notartermin, in dem wir vereinbaren, dass er an mich € 20.000,-- für unser gemeinsames Haus zahlt und auf Unterhalt verzichtet.


    Somit ist dann das Thema Unterhalt durch (es sei denn, er wird sozialhilfebedürftig, wovon bei einem Haus mit einem geschätzten Verkehrswert von 250.000,-- sicherlich nicht ausgegangen werden kann).


    Aufgrund Ihres ersten Hinweises oben ziehe ich jetzt in Erwägung, den zuviel gezahlten Trennungsunterhalt zurückzufordern und habe diesbezüglich einen anderen Anwalt kontaktiert.

    Mein Anwalt hat mir nur lapidar gesagt, die Rechtsgrundlage wäre, dass mein Ex-Mann nur eine kleine Berufsunfähigkeitsrente von ca € 1.100,-- bekommt.


    Inzwischen habe ich von meinem Ex auch eine Zahlungserinnerung per E-Mail bekommen. Von daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir nochmals einen Tipp hierzu geben könnten.


    Vielen Dank!

    Hallo,


    ich bin neu hier, habe mich auch schon ein wenig umgesehen, so dass ich hofffe, dass ich nicht eine bestehende Frage wiederhole, weil ich sie vielleicht übersehen habe.


    In 2013 habe ich mich von meinem Mann getrennt und in einem Vergleich wurde festgelegt, dass ich 200,-- € Trennungsunterhalt an ihn zahle. Im Oktober 2015 wurden wir geschieden und ich zahle immer noch gemäß diesem Vergleich. Da die Zahlung aber ausdrücklich dort als Trennungsunterhalt tituliert ist, frage ich mich, ob ich nicht einfach die Zahlung einstellen kann, denn nachehelichen Unterhalt hat mein Ex noch nicht beantragt.


    Mein Anwalt meinte, der Vergleich sei vollstreckbar und mein Ex könne damit das Geld ggf. über einen Gerichtsvollzieher eintreiben. Nach meinen Recherchen verhält es sich aber so, dass er Nachehelichen Unterhalt beantragen muss. Ich möchte die Zahlung im Moment nicht einfach einstellen, weil ich keine Lust auf einen Gerichtsvollzieher habe.


    Kennt sich hier jemand aus und kann mir helfen?


    Vielen Dank im voraus
    OR