Super, vielen Dank für die sehr gut nachvollziehbare Begründung inkl. der Links.
§ 1572 BGB würde vermutlich zutreffen, allerdings haben wir in der nächsten Woche einen Notartermin, in dem wir vereinbaren, dass er an mich € 20.000,-- für unser gemeinsames Haus zahlt und auf Unterhalt verzichtet.
Somit ist dann das Thema Unterhalt durch (es sei denn, er wird sozialhilfebedürftig, wovon bei einem Haus mit einem geschätzten Verkehrswert von 250.000,-- sicherlich nicht ausgegangen werden kann).
Aufgrund Ihres ersten Hinweises oben ziehe ich jetzt in Erwägung, den zuviel gezahlten Trennungsunterhalt zurückzufordern und habe diesbezüglich einen anderen Anwalt kontaktiert.