Beiträge von Ironiemus

    Hallo Hans,


    ich kann über eine rechtskräftiges Urteil zum Thema: Abgeltungssteuer auf Zinsen aus Kreditgebühren berichten.


    Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg erging am 14.03.2016 gegen die Frankfurter Hypothekenbank (100%ige Tochter der Commerzbank) und hat das Aktenzeichen: 11 C 373/15. Die Frankfurter Hypothekenbank hat das Urteil anerkannt.


    Der Fall:
    Die Kreditgebühren wurden zurückgezahlt, aber von den Zinsen wurde Kapitalertragssteuer abgeführt, trotzdem die Zinsen nicht aus Gewinnanlagen entstanden sind.
    Es ging natürlich nicht ohne Anwalt, zudem operiert die Commerzbank, -Tochterbank war nie unser Vertragspartner-, mit überholten Gerichtsurteilen.


    Streitwert 188,25 Euronen.


    Also nicht aufgeben!


    Gruß aus Berlin