Hallo Hans,
ich kann über eine rechtskräftiges Urteil zum Thema: Abgeltungssteuer auf Zinsen aus Kreditgebühren berichten.
Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg erging am 14.03.2016 gegen die Frankfurter Hypothekenbank (100%ige Tochter der Commerzbank) und hat das Aktenzeichen: 11 C 373/15. Die Frankfurter Hypothekenbank hat das Urteil anerkannt.
Der Fall:
Die Kreditgebühren wurden zurückgezahlt, aber von den Zinsen wurde Kapitalertragssteuer abgeführt, trotzdem die Zinsen nicht aus Gewinnanlagen entstanden sind.
Es ging natürlich nicht ohne Anwalt, zudem operiert die Commerzbank, -Tochterbank war nie unser Vertragspartner-, mit überholten Gerichtsurteilen.
Streitwert 188,25 Euronen.
Also nicht aufgeben!
Gruß aus Berlin