Beiträge von Klaas_Blue

    @nottele


    Vielen Dank für den kurzen Bericht und den Vertrags-Scan. Die Solvantis finanziert also die Arbeit der Kanzlei und das eventuelle Gerichtsverfahren. Nur die 1. Instanz oder gilt die Zusage auch für nachfolgende? Ist die Finanzierung ergebnis-neutral, also egal wie es ausgeht? Wenn die Kanzlei verliert, bekommt Solvantis nix und zahlt alles. Bei einem Vergleich (kleiner oder großer Erfolg) bekommt Solvantis wenig oder viel und zahlt trotzdem (anteilig) die entstandenen Kosten auf Deiner und der Banken-Seite. Nur bei 100% Erfolg ist der ProFin ohne eigene Kosten raus und hat reinen Gewinn.


    Besteht für Dich ein Risiko, trotz ProFin mit eigenem realen Geld am Ergebnis beteiligt zu werden? Wenn ohne Risiko, erscheint mir dieser Weg zu einfach. Ich kann es nicht begründen, ist nur so ein Gefühl ...


    Interessant ist die Präzisierung des "wirtschaftlichen Vorteils". Auf den Webseiten der Kanzlei wird dieser wirtschaftliche Vorteil etwas anders berechnet, nämlich (Zitat): "In dieser Variante errechnet sich Ihr wirtschaftlicher Gesamtvorteil aus der Differenz zwischen der Restschuld am Ende der Laufzeit des ursprünglichen (nicht widerrufenen) Darlehensvertrages mit der Restschuld nach Umfinanzierung zum gleichen Zeitpunkt auf insgesamt: ..." (Zitat-Ende)


    Bei dieser Berechnungsmethode komme ich auf ein anderes Ergebnis als der ProFin. Sollte jeder mal bei Interesse selbst mit beiden Formeln ausprobieren.


    Letzte Frage (vorerst :D ) : Bist Du nach Abschluss der "Aktion Widerruf" frei bei der Planung der Anschlussfinanzierung oder gibt es irgendwelche Abhängigkeiten?


    Viele Grüße,
    Klaas

    @Superpupsi


    Auf einen Erfahrungsbericht über den Verlauf der Abwicklung über Prozessfinanzierer wirst Du (wahrscheinlich) lange warten können ... Mir liegt ein Vertragsentwurf eines ProFin vor, in dem sich der Kreditnehmer verpflichtet, Stillschweigen über die Zusammenarbeit mit dem ProFin zu bewahren. Warum auch immer, ist vielleicht ein Einzelfall, aber ...


    Die mögliche Einbeziehung des ProFin-Honorars in die neue Anschlußfinanzierung hört sich interessant an, geht aber nur bei Entlassung aus dem laufenden Vertrag und sofortiger neuer Anschlußfinanzierung. Was machst Du aber mit dem Honorar, wenn erstmal nur für die Restlaufzeit ein niedrigerer Zins vereinbart wird? Dann sparst Du sicher monatlich was ein und zahlst den ProFin in Raten aus Deinem monatlichen "Einspar-Potential" ? Und was passiert mit einer vielleicht doch teilweise anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung?


    Du schreibst "Auch der Umstand, das das Honorar nur im Erfolgsfall fällig wäre, kommt mir sehr entgegen. Hinzu kommt noch,das ich es nach Möglichkeit vermeiden möchte, meine begrenzten Barmittel für das Honorar des ProFin zu verbraten". Gilt das, wenn die Bank vor Gericht per Urteil verliert? Was ist bei einem Vergleich mit der Bank? Du musst ggf. auch einkalkulieren, dass die Bank im "Verlierer-Fall" in die nächste Instanz geht und Du nicht sofort von den Verbesserungen profitieren kannst.



    Bei mir überwiegen zur Zeit die negativen Gefühle. Bin noch nicht überzeugt, dass es mir erhebliche Verbesserungen kurzfristig einbringt.



    Gruß,
    Klaas

    Hallo MrSpeedy,


    geht mir auch so. Bin zwiespältig, ist sicher eine große Rechnerei, besonders im Vergleichsfall. Und darauf läuft es doch wohl (meistens) hinaus. Soweit ich gelesen habe arrangieren sich die Banken ggf. mit dem Kreditnehmer und es kommt vielleicht eine verringerte Restschuld heraus. Kosten des Verfahrens trägt dann anteilig der Kläger in Form von Bargeld. 10 kommende Jahre niedrigere Kreditraten sind zwar schön, aber bis dann der Aufwand wieder drin ist ...


    Gruß,
    Klaas

    @RAWedekind


    Habe den Widerruf noch nicht erklärt bzw. erklären lassen (über RA). Bin noch im Überlegungsprozess; soweit ich bisher gelesen habe wird von der ING kein normaler Widerspruch akzeptiert. Also Überlegung zu klagen. Allein kann ich nicht, dann Versuch, einen Prozessfinanzierer zu finden. Auch gut.


    Prozessfinanzierer will im Erfolgsfall Bargeld sehen, anteilig von der erstrittenen Summe, verständlich. Beim Widerruf von Hypo-Darlehen geht es aber um "fiktives" Geld, was mir wohl nicht ausgezahlt wird, sondern in eine Neu-Berechnung meiner Restschuld einfließt, was wiederum in eine neue, günstigere Anschlußfinanzierung mündet. Von wem erhält also der ProFin seine Erfolgsbeteiligung?


    Falls ich unterliege, bekomme ich nichts, gebe nichts ab und der ProFin bezahlt die Kosten des Verfahrens. Für mich wahrscheinlich eine neutrale Lösung. Dafür würde ich aber nicht klagen wollen.


    Beim Vergleich findet wohl eine Aufrechnung zwischen Gewinner und Verlierer statt. Da ich aber auch hier kein Bargeld sehe, trage ich wieder anteilig meine Verfahrenskosten, das Erfolgshonorar des ProFin und ggf. anteilig die gegnerischen Verfahrenskosten.


    Oder liege ich mit dieser Deutung falsch?


    Wenn ich also die Klage verlieren würde, wäre ich finanziell nicht schlechter gestellt als vorher, in den beiden anderen Fällen muss ich Bargeld in die Hand nehmen und zahlen. Ich hätte dann aber vielleicht die Möglichkeit kostengünstiger weiter zu finanzieren, also eine Investition in die Zukunft, bei der ich längerfristig vielleicht Einsparungen erzielen könnte/würde.


    Also ein nicht ganz einfaches Rechenspiel, das man selbst wohl nicht bis in die letzte Ecke ausloten kann, sondern besser einen Fachmann kontaktieren.


    Ich überlege weiter,
    Gruß,
    Klaas

    @ RAWedekind


    Korrektur zu meinem Beitrag vom 21.03.2016, Nr. 850:
    Die Prüfung bei der VZHH (nach den Pressemitteilungen deutschlandweit, auch in Finanztest) kostete mich 70€ , von dort erhielt ich die Einschätzung, dass die in diesem Vertrag verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und unwirksam ist. Es folgen weitere Aussagen, warum diese Belehrung außerdem fehlerhaft sein könnte, aber letztendlich der Hinweis, mir einen geeigneten Rechtsbeistand zu suchen, der die Materie kennt. Im Anhang dann eine Liste, in der u.a. erwähnte Kanzlei "Gansel" genannt wurde. Aus Gründen der örtlichen Zweckmäßigkeit, entschied ich mich dann, dort vorstellig zu werden. Von dort bekam ich dann nach (kostenloser) Prüfung meines Vertrages die erwähnte Mitteilung. Ich führte danach noch ein längeres Telefonat mit der Kanzlei, in dem mir auch geraten wurde, im "Sammeltopf ING-DIBA" zu bleiben, bis sich etwas positiv ändern würde.


    Nach der Kontaktaufnahme mit der AG Widerruf und Übersendung meiner Vertragsunterlagen bekam ich dann von der erwähnten Kanzlei "Tietze Tsioupas & Partner - Rechtsanwälte" die (kostenlose) Einschätzung meines Falles.


    Wie ich in meinem Beitrag schrieb, werde ich die Zinsbindung "aussitzen" und mir zeitnah eine günstigere Anschlussfinanzierung suchen. Das bedeutet für mich, in Kürze nach Forward-Darlehen zu suchen und dann zum Oktober 2019 umzusteigen.


    Meine Restschuld beträgt noch rund 180.000 €, Zinssatz 4,65 % (eff. 4,75 %), 1 % Tilgung, Zinsbindung bis 30.10.2019.
    Es braucht also ein günstiges Forward-Darlehen mit Wartezeit von 3 Jahren und 7 Monaten.


    Ich scheue nicht das Geld (das ich nicht übrig habe) oder das Risiko, aber wem soll ich jetzt glauben? Dem, der sagt "fehlerhaft", dem anderen "könnte sein, aber riskant, lieber abwarten" oder dem letzten "aussichtslos, keine Chance" ? Wenn ich einen Prozessfinanzierer hätte, würde ich es gnadenlos durchziehen, bin nicht mit der ING verheiratet, aber so ? Es sollte sich schon lohnen ... Ein paar Tausend Euro bei einer verlorenen Klage in den Sand zu setzen ist nicht mein Ding.


    Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.


    Freundlichen Gruß,
    Klaas

    Guten Tag zusammen,


    habe jetzt und hier eine Menge gelesen und möchte auch etwas beitragen:


    Ich habe einen Hypo-Vertrag mit der IngDiba, abgeschlossen 2007 als Forward und 2009 im Herbst aktiviert.


    Wegen "Widerrufsjoker" im letzten Jahr die VZHH eingebunden, diese hat den Fall an die Kanzlei Gansel weitergeleitet. Von dort kam (Zitat)
    "wir bedanken uns für Ihre Anfrage und die Informationen zu Ihrer Immobilienfinanzierung. Wir haben Ihre Angaben geprüft.
    Nach unserer Erfahrung weist die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrags Fehler auf, sodass ein Widerruf rechtlich möglich erscheint. Daneben prüfen wir in jedem Einzelfall allerdings auch, ob ein Vorgehen gegen das finanzierende Kreditinstitut aus wirtschaftlichen und auch aus sonstigen allgemeinen Gründen sinnvoll ist. In Ihrem Fall kommen wir zu dem Ergebnis, dass ein Widerruf Ihres Darlehensvertrags zum jetzigen Zeitpunkt – nicht zuletzt unter Einbeziehung der Kosten der Rechtsverfolgung – im Rahmen eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens für Sie nicht lohnenswert erscheint. Denn in vergleichbaren Parallelfällen ist Ihr Kreditinstitut aktuell nicht einigungsbereit. Vielmehr müssten Ihre Rechtsansprüche in einem Klageverfahren durchgesetzt werden. Angesichts des Kostenrisikos können wir Ihnen ein solches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung nicht uneingeschränkt empfehlen bzw. müssen wir nach Ihren Angaben davon ausgehen, dass Ihre Versicherung diese Rechtsangelegenheit nicht deckt und daher keine Verfahrenskosten über Ihre Rechtsschutzversicherung reguliert werden können.
    Wir bieten Ihnen allerdings Folgendes an:
    Gemeinsam mit Kooperationskanzleien „sammeln“ wir einschlägige Widerrufsfälle, um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt „gebündelt“ an das jeweilige, aktuell nicht einigungsbereite Kreditinstitut heranzutragen. Parallel führen wir in überwiegend rechtsschutzversicherten Widerrufsfällen Klageverfahren, um auch dadurch den Druck auf die Kreditinstitute weiter zu erhöhen. Wir gehen davon aus, dass sich durch ein solches Vorgehen die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung deutlich verbessern. Denn aus zeitlichen Gründen und aufgrund der viel geringeren Kostenrisiken ist aus unserer Sicht eine außergerichtliche Einigung einem ggf. langwierigen gerichtlichen Verfahren grundsätzlich vorzuziehen.
    Die Dauer und die konkreten Erfolgsaussichten dieser Vorgehensweise können wir derzeit allerdings nicht abschließend beurteilen. Sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt bessere Erfolgsaussichten sehen, gegen Ihr Kreditinstitut mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung tätig zu werden, würden wir unaufgefordert auf Sie zukommen und Sie informieren.
    Bitte geben Sie uns aber Bescheid, wenn Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind." (Zitat Ende)


    Also Füße still halten.


    Ende Februar 2016 im Netz auf die "AG Widerruf" gestoßen, Kontaktaufnahme. Weiterleitung an "Tietze Tsioupas & Partner - Rechtsanwälte". Von dort kam (Zitat)
    "Hiermit beziehen wir uns auf die von Ihnen eingereichte Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages bei der IG Widerruf.
    Unsere summarische und unverbindliche Ersteinschätzung hat ergeben, dass die von der ING DiBa verwendete Widerrufsbelehrung nach unserer Auffassung ordnungsgemäß ist. Die Widerrufsbelehrung entspricht zwar nicht vollständig der Musterwiderrufsbelehrung weist jedoch vorliegend marginale Abweichungen auf, die von den meisten Gerichten für unbeachtlich eingeordnet wurden. Außergerichtlich wird die ING DiBa dementsprechend voraussichtlich keine Vergleichsbereitschaft zeigen. Es tut uns leid, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können."


    Offensichtlich 2 Fragen und 3 Meinungen, werde wohl die Zinsbindung (bis 2019) aussitzen und mich zeitnah um eine günstige Anschlußfinanzierung bemühen.


    In meinen Augen viel Tam-Tam um etwas, das in der Realität nicht wirklich Bestand hat. Schade eigentlich, das Thema klang verlockend.


    Alles Gute für die anderen Betroffenen :thumbup: ,


    Klaas