Beiträge von fuerstenbergs

    Hallo zusammen,
    ich möchte eine Haushaltshilfe für meinen privaten Haushalt einstellen, im Umfang von rund 200€ im Monat. Allerdings hat diese Person bereits einen Minijob auf 450€-Basis. Damit ist die Beschäftigung bei mir sozialversicherungspflichtig und kann nicht einfach über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Soweit ich recherchiert habe, ist dann die Anmeldung und Abrechnnug recht kompliziert, ich bin meines Erachtens genau so ein Arbeitgeber als hätte ich eine Firma, mit allen Pflichten. Damit bin ich überfordert ?( - gibt es Büros, die solche Abrechnungen als Dienstleistung übernehmen?
    Viele Grüße
    Fürstenberg

    Vielen Dank für Ihren Beitrag. Insbesondere ist der Hinweis hilfreich, dass der Anspruch auf Familienversicherung nicht davon abhängt, oder das Mitglied der GKV freiwillig oder pflichtversichert ist.


    Eine beitragsfreie Mitversicherung bei meiner Frau ist ein neuer Aspekt. Wir werden die Möglichkeit einer Übertragung der Mieteinnahmen auf meine Ehefrau auf jeden Fall einmal prüfen, vielen Dank für diese Anregung!

    Okay, dann fasse ich mal zusammen: bisher bin ich als Beamter in der PKV und meine Frau in der GKV. Zum 01.1.2017 scheidet meine Frau, zum 1.4.2017 scheide ich aus dem Berufsleben aus, wir leben von den gemeinsamen Mieteinnahmen und Ersparnissen.


    1. Die Bedingungen für einen freiwilligen Beitritt in die GKV gemäß § 9 Abs1 SGB V erfülle ich nicht und werde mich ab 1.4.2017 zu 100% privat versichern - bis zu meiner Pension, da ich dann wieder beihilfeberechtigt bin.


    2. Meine Frau ist ab 1.1.2017 freiwilliges Mitglied in der GKV, der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Mieteinkünften + Zinsen - bis zur Altersrente, der richtet sich der Beitrag nach dieser.


    3. Die Alternative ist, ich übertrage den Nießbrauch der vermieteten Wohnung und Kapitalerträge auf meine Ehefrau. Soweit ich recherchiert habe, muss dieser notariell beurkundet werden. Habe ich dann aber tatsächlich Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung der GKV, obwohl meine Frau bis dahin ja freiwillig versichert ist?
    Und wenn sich meine Frau dann von mir trennt, habe ich wohl auch ein finanzielles Problem ;)

    Vielen Dank Creeebexo für diese klare Antwort mit dem Hinweis auf die Rechtsgrundlage. Im Prinzip finde ich diese Regelung im Hinblick auf die Solidargemeinschaft auch absolut richtig.


    Wie schaut es denn bei meiner Ehefrau aus: sie ist seit vielen Jahren als Arbeitnehmerin pflichtversichert in der GKV und wird ihren Job kündigen - ohne Arbeitslosengeld zu beantragen. Leben werden wir bis zur Rente / Pension von Mieteinkünften und Ersparnissen.
    Nach dem obigen § 9 Abs.1 (1) 1. SGB V kann sie der freiwilligen Versicherung beitreten. Meine Fragen dazu:


    1. wird der Beitrag dann gleich aus Mieteinkünften, ggf. Kapitaleinkünfte berechnet?
    2. wird meine Frau bei Erhalt der Rente wieder Mitglied in der GKV?


    Ich weiß, das ist jetzt Off-Topic, würde mich aber trotzdem über eine Einschätzung freuen.


    Viele Grüße

    Hallo Steuerzahler2016,


    wie kommen Sie auf den Mindestbeitrag aus einen fiktiven Einkommen von ca. 2.400€?


    'Das Mindesteinkommen für sonstige freiwillig Versicherte in der GKV beträgt im Jahr 2016 968,33 Euro. Wer so eingestuft ist, zahlt im Jahr 2016 monatlich 137,57 Euro plus Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung.'
    Quelle: https://www.krankenkassen.de/g…reiwillig-versichert-gkv/



    Natürlich werde ich mir von meiner PKV Alternativen vorlegen lassen und auch die Leistungen gegeneinander abwägen.
    Ich würde meine PKV ggf. auch nicht kündigen, sondern ruhen - und bei meiner Pensionierung wieder aufleben lassen.




    Meine Frage war aber: kann ich überhaupt kurz vor meinem 55. Lebensjahr als Freiwillig Versicherter in die GKV wechseln?

    Hallo,
    ich werde mich mich mit 55 bis zu meiner Pension ohne Dienstbezüge beurlauben lassen. Leben werde ich in dieser Zeit von Ersparnissen und Mieteinkünften. Da dann die Beihilfe wegfällt, verdoppelt sich mein Beitrag in der PKV. Kann ich evtl. kurz vor meinem 55. Lebensjahr als Freiwillig Versicherter in die GKV wechseln?
    Schöne Grüße
    Fürstenberg