Hallo,
ich habe im September 2005 bei der Allianz (Frankfurter Versicherungs-Aktiengesellschaft) eine Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung (Rentenzahlung nach Ablauf der Ansparphase) abgeschlossen. Der Vertrag wurde vor einiger Zeit gekündigt und der Rückkaufswert ausgezahlt.
In den Bestimmungen zum Versicherungsvertrag steht in der eingerahmten Widerrufsbelehrung, dass der Vertrag innerhalt von 14 Tagen nach Eingang der Unterlagen gekündigt werden kann.
Gilt hier nicht die Widerrufsfrist von 30 Tagen? Ist die Widerrufsbelehrung wegen falscher Widerrufsfrist fehlerhaft?
Anlass für die Annahme ist folgende Passage im Ratgeber "Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen":
"In der Widerspruchsbelehrung steht nicht, dass es ausreicht, den Widerspruch innerhalb der
30-Tage-Frist (14 Tage bei Verträgen mit Abschlussdatum vor dem 8. Dezember 2004) abzusenden. Der
Widerspruch muss nämlich nicht innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen, sondern nur rechtzeitig
abgesendet werden."
Mit freundlichen Grüßen
kurby