Beiträge von Steuerzahler2016

    Hallo,


    den Plan würde ich ganz schnell sein lassen. Leider muss ich durch diese Rechnung einen Doppelstrich machen.


    Zunächst gibt es in der freiwilligen Krankenversicherung des gesetzlichen Krankenversicherungssystems einen Mindestbeitrag, dieser wird aus einem fiktiven Einkommen von ca. 2.400 Euro berechnet.


    Man darf jedoch nicht Äpfel mit Birnen vermischen. Mit der Beihilfe zusammen haben Sie lediglich in der PKV eine sogenannte "Restkostenversicherung" abgeschlossen. Die oben beschriebene private Krankheitskostenvollversicherung, welche sodann auch den vollen Beitrag für die dann volle Leistung beansprucht, hat für Sie ein sehr großes Leistungsprofil.


    Lassen Sie sich den Außendienstmitarbeiter Ihrer Versicherung kommen und genau erklären welche Leistungen Sie aufgeben. Die Altersrückstellungen können Sie nur innerhalb der PKV mitnehmen. Hier kommt es auch darauf an, wann Sie das letzte mal Ihren Vertrag geändert haben.


    Bei Ihrer Wahl sollten Sie sichauf jedenfall die Rechnungen der letzten 10 Jahre zur Hand nehmen. Schauen Sie so dann bei jeder einzelnen Diagnose und jeder einzelnen Leistung die Sie erhalten haben, wieviele Leistungen Sie in der GKV nur dann Bekommen hätten, wenn Sie vor der Sozialgerichtsbarkeit bis in die letzte Instanz durchgehalten hätten. Bedenken Sie auch dass die Sozialgerichte durch viele Fällen überlastet sind. Benötigen Sie die Leistung noch, wenn Ihr Anliegen vor dem Sozialgericht dann engültig ausgeurteilt und rechtskräftig ist?