Beiträge von Rechercheur

    Hallo,


    angenommen, man ist in einem Ort A aufgewachsen, hat dort seinen Wohnsitz (aber keinen Hausstand) und arbeitet in einem anderen Ort B.
    Nun möchte man einerseits mit seiner Partnerin in einen Ort C zusammenziehen (also einen Hausstand gründen und einen Erstwohnsitz beziehen), andererseits weiterhin am Arbeitsort B arbeiten und dort einen Zweitwohnsitz beziehen.


    Also folgende Situation:


    A: bisheriger Erstwohnsitz, kein Hausstand
    B: Beschäftigungsort
    C: zukünftiger Erstwohnsitz, Hausstand


    Prinzipiell sollte es in dieser Situation möglich sein, doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, wenn die Fahrtzeit von C nach B zumindest unter Einrechnung von Stauungen im Berufsverkehr länger als eine Stunde pro einfache Fahrt dauert. Ist das soweit richtig?


    Und muss hierfür der Erstwohnsitz in C zuerst bezogen werden, oder wäre es auch möglich, zuerst einen Erst- oder Zweitwohnsitz in B zu beziehen, und anschließend den Erstwohnsitz in C?

    Angenommen, man hat bei der Turkish Airline einen Flug nach Asien gebucht: Aus Deutschland nach Istanbul und dann weiter nach Asien. Keine Pauschalreise, nur den Flug.


    Mehr als zwei Wochen vor dem Flug erhält man plötzlichen eine Nachricht, dass die erste Etappe des Rückflugs (also von Asien nach Istanbul) um 5 (!) Tage nach hinten verschoben wird.


    Welche Rechte hat man in diesem Fall?


    a) Muss die Airline gewährleisten, dass auch die zweite Etappe des Rückflugs (Istanbul nach Deutschland) entsprechend verschoben wird?
    b) Gilt in diesem Fall die EU-Flugrechteverordnung?
    c) Hat man einen Anspruch auf einen früheren Ersatzflug?
    d) Müsste die Airline einen früheren Ersatzflug bei einer anderen Airline bezahlen?
    e) Hätte man Anrecht auf Unterstützung (Kosten für Hotel und Verpflegung) in der Zeit?
    f) Hätte man gleich den späteren Rückreisezeitpunkt gewählt, wären die Kosten niedriger gewesen. Müsste die Airline, sofern man tatsächlich zum späteren Zeitpunkt fliegt, den Differenzbetrag erstatten?


    Danke im Voraus für Unterstütung!

    Angenommen, man kann eine seit 16 Jahren bestehende und noch ca. 30 Jahre laufende fondsgebundene Lebensversicherung widerrufen und würde dafür 9000 Euro bekommen. Im Fall einer Kündigung wäre der Rückkaufswert ca. 7500 Euro.


    Die Versicherung wird nicht benötigt. Eine abzusichernde Familie ist nicht vorhanden oder geplant, die Versicherungssumme beträgt außerdem nur 20.000 Euro. Die Überlegung ist nun, wie man den Schaden begrenzt.


    Welche Gründe sprechen dann für den Erhalt einer Lebensversicherung?
    - Rentabilität durch künftige Entwicklung?? Wie entwickeln sich Lebensversicherungen voraussichtlich?
    - Steuervorteil?
    - Wie kann man diesen berechnen/abschätzen?
    - Ist die Versicherung im Falle von Arbeitslosigkeit Schonvermögen und daher sinnvoller als Geld auf dem Konto?
    - Absicherung von Immobilienkrediten? Sind da die 20.000 Euro (deutlich) zu niedrig?
    - Aus welchen Gründen neben der Absicherung von Immobilienkrediten oder einer Familie könnte es vorteilhaft sein, eine Lebensversicherung zu besitzen?


    Gibt es weitere Gründe, die für einen Widerruf oder für einen Erhalt der Versicherung sprechen?


    Ich nehme an, dass nach so langer Zeit die Abschlussgebühren abbezahlt sind, aber von jeder monatlichen Versicherungsprämie erst mal Verwaltungsgebühren, Fondsgebühren und ein Risikoversicherungsbeitrag bezahlt werden - und nur der verbleibende Rest in den Fonds einbezahlt wird. Daher sollte es wesentlich rentabler sein, zum Beispiel selbst in den Fonds (oder einen ETF) einzuzahlen statt die Versicherung zu behalten. Ist diese Annahme berechtigt?