Beiträge von stephka21

    Hallo zusammen, ich hatte im März22 eine Buchungsanfrage an den Hotelbetrieb Manaltheeram Ayurveda Beach Village (http://www.manaltheeram.com) per E-Mail gestellt, die am 18.03.2022 vom selben Hotelbetreiber per E-Mail bestätigt wurde. Darin wurde mir u.a. auch die Zahlungsweise des Reisepreises genannt: 50% bis zu 2 Wochen vor Anreise, 50% beim Check-in vor Ort.

    Ich fragte an, ob es möglich wäre, die Gesamtsumme in 3 Teilbeträgen zu überweisen. Dies wurde per E-Mail genehmigt. Also zahlte ich die 1. Rate per Kreditkartenüberweisung am 01.07.2022, die 2. am 31.07.2022. Die 3. Rate wollte ich am 01.09.2022 überwiesen, doch dazu kam es nicht, da die Fluggesellschaft meinen (bereits separat gebuchten) Rückflug aus unerfindlichem Grund storniert hatte am 16.08.2022. Es handelte sich also nicht um eine Pauschalreise, da Flüge und Hotel separat gebucht wurden,

    Ich wandte mich daraufhin zunächst direkt an die Fluggesellschaft (ohne eine Reaktion zu bekommen) und dann an die Buchungsagentur booking.com, über die ich die Flüge gebucht hatte. Leider konnte man mir keine alternative Rückflugoption innerhalb eines Zeitraums bis Mitte Oktober 2022 anbieten. Da ich meinen Urlaub nicht verlängern konnte bzw. keine Möglichkeit hatte eine alternative Rückflugoption innerhalb des angefragten Buchungszeitraums zu erhalten, blieb mir nichts anderes übrig, als die Buchung beim Hotel in Kerala zu stornieren.

    Das Hotel bot mir an, die gezahlten Beträge als Guthaben anzulegen, welches ich dann für eine Anreise in der Zukunft nutzen könne. Da ich meine Reisepläne (für 2023) aber nicht derart weit im Voraus schmieden kann, war dies keine Option für mich. Also bat ich um Rückerstattung der bis zu diesem Zeitpunkt (18.08.2022) freiwillig gezahlten bzw, überwiesenen Teilbeträge. Das Hotel

    reagierte erstmal nicht auf meinen Wunsch und ignorierte meine E-Mails. Ich wandte mich dann an die Reklamationsstelle meines Kreditkarteninstituts.

    Ich hatte zu den Umsatzreklamationsformularen auch den relevanten E-mail-Schriftverkehr zwischen mir und dem Veranstalter vorgelegt, um zu beweisen, dass eine Klärung mit dem Hotelbetreiber nicht möglich sei. Auch nicht, nachdem ich dessen AGB explizit per E_Mail anfordern musste und nach deren Einsicht sich herausstellte, dass ich einen Anspruch auf Rückerstattung habe, da die Stornierung innerhalb der 30-tägigen Stornierungsfrist (vor Anreisetag) erfolgte.

    D.h. 1. meine Anzahlung war freiwillig weit im Voraus der eigentlichen Zahlungsfristen des Hotels geleistet worden

    2. ich stornierte die Buchung aus triftigem Grund am 30. Tag vor Reiseantritt gemäß Hotel-AGBs


    Leider ist laut Barclays eine Rückbuchung der Beträge zu meinen Gunsten nicht möglich. Die Bank lehnt dies ab und bezieht sich auf die VISA-Richtlinien mit der Begründung, dass ich als Käufer/Privatperson die Buchung storniert habe, und nicht der Veräufer/ Anbieter.

    Was kann ich nun tun, wenn das Hotel seinen Sitz außerhalb der EU hat?

    Hallo zusammen,


    in der Betriebskostenabrechnung 2018 zu meiner Mietwohnung wurde erstmals ein Posten „kleiner Hausmeister“ zur sonst üblichen Position „Gartenpflege“ hinzugefügt. Die Kosten dieser ergänzten Position für das gesamte Haus überstiegen die bisherige Summe für „Gartenpflege“ um mehr als 100 %.
    Nach Rückfrage beim Vermieter erhielt ich als Begründung, dass die Kosten für den Hausmeister gerechtfertigt seien, denn dieser habe dafür z.B. Glühbirnen ausgewechselt oder Türen im Haus gerichtet. Der Bitte, die Kosten für diese „kleinen Hausmeister“-Tätigkeiten aufzuschlüsseln, wurde zunächst nicht nachgekommen, da es sich angeblich um eine Pauschale handele. Erst auf mein Drängen und schriftliche Bitte hin, habe ich einen Kontoauszug erhalten, auf dem monatliche Überweisungen von 243,95 Euro an den "Hausmeister" getätigt wurden: Treppenhaus 120 Euro zzgl. MwSt, Garten 60 Euro zzgl. MwSt, Hausmeister 25 Euro zzgl. MwSt


    Ich wohne seit 2006 in dem Haus und der sog. Hausmeister kommt wöchentlich einmal um das Treppenhaus zu reinigen und kleinere Arbeiten am Haus und im Garten zu übernehmen, darunter sicher auch ab und an Glühbirnenwechseln und Rasenmäher etc, jedoch keine Reparaturen soweit ich das mitbekomme.
    Die Treppenhausreinigung wird separat in Rechnung gestellt.


    Für einen "kleinen Hausmeister" wurden bisher nie extra Betriebskosten in Rechnung gestellt, zumal diese wie eingangs erwähnt den Posten Gartenpflege (in den Vorjahren: 595 Euro) um mehr als 100% übersteigt (25 Euro zzgl. MwSt x 12). Die Kosten für Gartenpflege seien aber auch erhöht worden, wie ich beiläufig erfuhr: 60 Euro zzgl. MwSt x 12 = 856,80 Euro
    Nicht nur also, dass die Kosten für Gartenpflege um ca. 250 Euro gestiegen sind (das habe ich im Gespräch mit dem Vermieter nur beiläufig erfahren), sondern der Hausmeister wurde für kleine Tätigkeiten extra entlohnt.


    Kann der Vermieter hier einfach eine neue Position berechnen beziehungsweise die Kosten an dieser Stelle plötzlich und derart erhöhen?

    Ich hatte im letzten Jahr zeitweise Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (>10.000 Euro) und hatte seit März ALG1 bezogen.
    Nun stellt sich mir die Frage, was ich bei der Abgabe der ESt-Steuererklärung beachten muss, vor allem was die Angaben zu den Einkünften aus der Selbstständigen Tätigkeit angeht.
    Ich habe auch Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Bogens "S".