Ich wollte bloß mal anmerken das es für alle die bis jetzt die Verjährung nicht hemmen konnten höchte Zeit wird. Es kommt nicht darauf an, dass die Klage bis zum 31.12 beim Gericht eingegangen ist, sondern das auch der Gerichtskostenvorschuß vorher bezahlt worden ist und das kann in der Regel auch nochmal 14 Tage dauern bis man den Bescheid bekommt um es dort einzuzahlen. Also kann es aufgrund der Feiertag und des hohen Aufkommen bei den Anwälten und Gerichten sehr eng werden, wenn man jetzt noch länger wartet. Wenn ich lese das hier einige ein Anspruch auf 5 stellige Beträge haben und auf Fristsetzungen bei der Bank mit weiteren Fristsetzungen arbeiten, dann kann ich das irgendwie nicht verstehen. Es reicht doch wenn ihr eine Frist gesetzt habt und somit befindet sich die Bank im Verzug und muss auch für die RA Kosten aufkommen. Bei solch hohen Beträgen würde ich auf jeden Fall mit Anwalt arbeiten, da wäre mir das Risiko zu groß. Ich habe meine Sachen schon nach Ablauf meiner Fristen am 14.11 zum Anwalt gegeben, da die Banken selbst auf Schreiben vom RA nicht antworten wird es dann wohl auf eine Klage rauslaufen.
Beiträge von tomhsv
-
-
Das mit den 15 wird nicht gehen, dann musst du eben 15 Tage später zum 01. rechnen.
-
Bis heute natürlich, die Bank ist ja damit bis heute im Verzug oder zieht bis heute ja ihren Nutzen aus den damals zu Unrecht erhobenen Gebühren.
-
Den Rechner von test.de gibt es ja auch ersten seit ein paar Tagen, dieser wurde extra von denen erstellt. Man ging vorher davon aus, dass es zu aufwendig sein wird die Zinsen monatsgenau zu berechnen und deshalb nahm man den anderen. Aber wenn du auf der sicheren Seite sein willst dann nehme den von mir geposteten, aber eigentlich ist es für die beim Anspruchschreiben nicht von Bedeutung, da du ja dort nicht genau beziffern musst wie hoch der gezogene Nutzen/Zinsen ist.
-
Es gibt zwei Arten von Krediten:
1. Im gesamten Nennbetrag des Kredites ist bereits die BG enthalten und dieses wird dann auch als gesamte Summe mitverzinst, d.h. die BG wird sofort vereinnahmt. (Variante erhöhter Nennbetrag)
2. Zusätzlich zu deinen Kreditnennbetrag wird die BG raufgerechnet und bildet mit den Zinsen die Dahrlehnsumme, d.h. die BG wird verteilt auf die Monate bezalt. Also in deinen Fall hast du deine gesamte BG/48 Monate bezahlt und kannst somit nicht von ersten Tag an die Zinsen auf die gesammte Summe bilden, sondern ratierlich nur pro Monat und somit ist die Summe auch kleiner und du musst den von mir geposteten Rechner nehmen.
-
Den von euch verwendeten Verzugszinsenrechner könnt ihr nicht nehmen, da bei diesem Kredit die BG nicht sofort vereinnahmt worden ist, sondern ratierlich mit jede Rate. Deshalb solltest du ja auch den von mir geposteten Rechner nehmen.
-
valespa46
Es würden dann bei dir insgesamt 98,39 an Zinsen anfallen, die du zusätzlich zu den Beabeitungsgebühren fordern kannst. Dieses auf Basis 01.12.14, danach fallen natürlich noch mehr Zinsen an.
-
Es gibt bei test.de ein sehr guten Rechner hierzu:
https://www.test.de/Erstattung…zahlen-muessen-4783329-0/
Nehme bei dir den Rechner für ohne erhöten Nennbetrag.
-
Bei test.de gibt es einen sehr guten Zinsrechner.
https://www.test.de/Erstattung…zahlen-muessen-4783329-0/
Ich verstehe aber immer noch nicht den Unterschied zwischen den zwei Arten von Krediten, also mit erhöhten Nennbetrag und ohne erhöhten Nennbetrag.
Bei meinen Creditplus und Santander Krediten wurde auf dem Auszahlungsbetrag die Kreditbearbeitungsgebühr raufgeschlagen und aus diesem Gesamtbetrag dann die Kreditsumme errechnet. Ist das nun mit erhöhten Nennbetrag oder ohne ??
-
Die von der CreditPlus sind die schärfsten. Habe bis heute auf mein Schreiben Eingang 30.11. keine Antwort bekommen, die Sache liegt nun beim Anwalt. Die schaffen es nicht in fast 4 Wochen mal eine Bestätigung oder sonst irgendetwas zu versenden.
-
Also ich werde der Santander bestimmt nicht 1.500 EUR Zinsen schenken
Bei solch hohen Zinsforderungen lohnt sich natürlich immer eine Klage, aber bei den meistens wird sich das wohl im Bereich von von 100 - 200 Euro bewegen.
-
Meine Vermutung warum die ZINSEN auf die B.G. einfach nicht (oder nur selten) ausgezahlt werden:
Das Problem / die Hoffnung der Banken / mit den Zinsen ist wohl, dass bei den zumeist geringen Zins-Summen
der Anwalt entweder so gut wie Nichts daran verdient, oder aber - wenn er den üblichen Standard-Betrag für sein
Schreiben nimmt - er dem Mandanten das Risiko verdeutlicht auf den Unkosten sitzen zu bleiben ... zumindest dann
wenn solch ein Anwalt nicht 100% weiß, dass er die Zinsen erstreiten, und seine Kosten der Bank aufhalsen kann.Ein guter Anwalt warnt seine Mandanten ja, sich wegen der (oft nur) geringen Summe in den Kampf mit unsicherem
Ausgang zu werfen. Die Banken wissen das aber auch und hoffen auf wohl auf unsere Bequemlichkeit und Zweifel !Für alle Neuen: Die Bearbeitungsgebühr wird gezahlt in fast allen Fällen ... auch wenn verzögert wird - hier und da.
Die Zinsen jedoch werden erst mal ignoriert - und bisher sind nur wenige scheinbar erfolgreich beim Versuch diese
erneut eingefordert zu haben. Daher ist es sehr wichtig für uns alle zu wissen, ob auch Du Deine Zinsen bekommen
hast, denn es hilft uns die Hoffnung und die Drohkulisse aufrecht zu erhalten !Sage bitte auch, ob es eines erneuten Einschreibens und einer Fristsetzung bedurft hat, oder ob es einfach so funktioniert hat - denn es sieht ja fast so aus, als wären die Zinsen evtl. nicht richtig einklagbar und fällig.
Also bitte Erfolg melden damit wir wissen, dass es sich lohnt weiter am Ball zu bleiben - der Zinsen wegen ...Das mit den Zinsen sehe ich auch so, da es hier keine eindeutige Berechnungsgrundlage gibt und alles was nicht eindeutig ist, werden die Banken ablehnen oder einfach aussitzen. Es gibt eben keine Klare Rechtsgrundlage, wann die Beabeitungsgebühren fällig geworden sind und somit können sie auch nicht genau beziffert werden. Genau das ist dann das Problem bei einer Klage. Die Banken werden sich dann egal welche Methode sich der Anwalt aussucht, dann immer auf die andere berufen und somit müssen sie dann zumindestens nicht die RA Gebühren für die Klage bezahlen. Da es sich bei den Zinsen um keine großen Summen handelt steht dann das Prozeßrisiko in keinen Verhältnis zu den Kosten, sowie von RA Benedikt-Jansen in den Handlungsempfehlungen geschrieben. Das wissen die Banken und deshalb werden sie wie die Santander die Zinsen wohl aussitzen oder einfach einen ganz geringen undefinierbaren Betrag bezahlen. Aber weinigestens zahlt die Santander etwas, von CreditPlus habe ich bis heute nichts gehört. Die Sache liegt jetzt beim Anwalt, mal sehen was daraus wird.
-
tja... da war ich nun beim anwalt.. und kann freude, UND ernüchterung berichten:
freudiges:
- es sichtet die unterlagen heute noch mal genauer, und wird dann vermutl. vorerst ein schreiben mit erneuter frist
setzen.. evtl auch gleich mahnbescheid..
- er meint, er gucke sich noch einmal ÄUSSERST GENAU die "einmalige individual-dingens" von 2013 an
- er meinte, so lt. meiner äusserungen und unterlagen, sähe es vorerst auch recht eindeutig (zu meinen gunsten) aus..
- da die bank trotz teilzahlung im verzug ist, müssten sie dann ggf auch die anwalts-/gerichtskosten tragen (hurra!!),
und ja, auch ein schadensersatz wäre ggf möglich.. (also mir persönlich reichen die verzinsten gebühren
vollkommen)(etwas) ernüchterndes und *worst case*:
- wie bereits vermutet, könne es die bank auf ein gerichtliches verfahren ankommen lassen (man hat ja schliesslich
2 bandere banken verklagt.. blablabla...) und zwar dann wieder unten nach oben (wegen der höhe bei mir beginnend
ab landgericht ).. das könnte dauern.. (gut, ich bin für die bank eh nur summentechnisch ein kleines fischlein )
- von mir erfragte mögl. repressalien seitens der bank: je nach "kleingedrucktem" im kreditvertrag, wäre bei evtl klage
eine kündigung des kreditvertrages möglich (bei mir nicht, aber OBACHT ggf BEI EUCH!!).. auch die streichung des
disops- UND/ODER auch die kündigung des girokontos.. das eure bank fortan auch künftige kreditwünsche ablehnen
KANN, sollte euch ebenfalls klar sein
- ich muss in vorkasse gehen pauschal grob über den daumen gepeilt satte 500 euronen (staffelt sich nach
einzufordernder höhe).. und wenn ich einen mahnbescheid schicken lasse, kommen noch einmal stattliche 350 (+)
boah, diese kröte, muss ich erst einmal schlucken.. (muss ja auch gar nicht soweit kommen, ich weiss nur gerne,
womit ich ggf rechnen MUSS).. gut, ich werde es schon zusammen kratzen, denn ich möchte NICHT auf mein recht
verzichten .. trotz allem: recht haben, und dann sein recht einfordern, muss man sich ohne RV definitiv auch leisten
können..nun denn, hoffen wir für uns alle das beste
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Bank berechtigt sein den Kredit oder das Girokonto vorzeitig zu kündigen ???
-
Hier nochmal zum besseren Verständnis die Handlungsempfehlung meines Anwalt:
http://www.benedikt-jansen.de/…handlungsempfehlung_8.pdf
Dort wird genau beschrieben wie es mit der Nutzungsentschädigung läuft. Der Anwalt war federführend bei dem BGH Urteil, also wenn der mit den Zinsen nichts machen kann wer dann.
-
Betreff Zinsen Santander
Mein RA hat mir nun mitgeteilt das es zwei Arten von Krediten gibt:
1. Das BG wird vom Dahrlehnsbetrag abgezogen, da geht man dann davon aus das es sofort fällig geworden ist.
2. Das BG wird zusätzlich mitfinanziert und ist somit verteilt auf die Raten fälligDa die Variante 2 meist die Regel ist können, hier auch keine Zinsen/Nutzugsentschädigung erfolgen da die BG ja nicht am Anfang des Kredites komplett vereinnahmt worden ist. Hier wäre der Rechenaufwand extrem hoch, da man dieses im Prinzip pro Monat ausrechnen müsste und sich dieses dann meist nicht lohnt. Deshalb werden wohl hier auch keine Zinsen von der Santander bezahlt, da es extrem aufwändig wäre dieses auszurechnen und dann auch rechtlich durchzusetzen. Nur bei der 1. Variante könnte man dieses einfordern, wie hier schon mehrmals beschrieben.
Da meine sämtlichen Kredite wohl zur ersten Variante gehören ist nun ein schöner Teil der erhofften Summe nicht mehr gegeben, aber Hauptsache die BG gehen auf mein Konto.
Ich würde vorsichtig sein einen RA einzuschalten ohne RSV nur wegen den Zinsen/Nutzungsentschädigung. Da können die Kosten nachher höher sein als das was dabei rumkommt, wenn überhaupt. Also an alle Santanderler die Zinsen können wir uns wohl leider abschminken.
-
Das ist hier schon x mal durchgekaut worden. Es bleibt nur der Ombudsmann oder RA ansonsten sind die Zinsen ab 31.12 verjährt. Wozu nochmal schreiben, du hast dieses doch bereits gefordert???
-
Hi, ich bin es mal wieder - kurzer Zwischenstand
2.Targobank - wiedermal Schilderung des Sachverhalts - gleich die Info das die nur von Mo-Fr arbeiten.
Auf meine Anfrage wieso ich noch keine Antwort habe die Antwort müsste ich schon längst haben.
Neue Frage wieso die Kreditabteilung gerade bei dem jetzigen Aufkommen nicht auch mal am Samstag arbeitet leicht patzige Antwort "Wir bekommen das alles fristgerecht hin"Naja dann warte ich mal Montag die Post ab.
Den Hinweis auf die Samstagarbeit finde ich super und du hast total Recht. Das spiegelt doch das Verhalten der Banken wieder, sie haben kein Intresse irgendetwas zu bearbeiten da es ja nur Geld kostet. Die Banken haben seit Jahren die Verfahren verloren und konnten damit rechnen, dass nach dem 28.10 die Erstattungswelle anrollt und hätten sich angemessen darauf vorbereiten müssen, durch zusätzlicher Personal ect. Hier mal das momentane Verhalten von den am meist genannten Banken:
Santander
- schlechte Erreichbarkeit mit Einschreiben
- versendet Musterschreiben mitdem man nach dem 31.12., falls das Geld bis dahin nicht vollständig da ist keine rechtliche Möglichkeit mehr hat irgendetwas einzuklagen
- überweist in Einzelfällen das Geld nur ohne Verzugszinsen, werden diese nicht bis 31.12 eingeklagt ist das Geld wegCreditPlus:
- in der Masse keine Möglicheit ein Einschreiben zuzustellen
- keine Antwort auf Schreiben
ohne Klage bis 31.12. keine Möglichkeit an das Geld zu kommenTargobank
- schlechte Erreichbarkeit mit Einschreiben
- keine Antwort auch nicht telefonisch
ohne Klage bis 31,12 keine Möglichkeit an das Geld zu kommen -
Meine Frist meiner Forderungen an Santander und Creditplus beide am 29.10. versendet und auch angekommen läuft heute ab. Creditplus bis jetzt schweigen im Walde, das geht morgen an den RA und Santander habe ich maschinell erstelltes Antwortschreiben ohne jegliche rechtliche Aussage bekommen, auch das geht morgen zum Anwalt. Es kommt darauf an, ob das Geld vollständig auf dem Konto ist und ansonsten ist die Bank im Verzug und muß somit auch die Folgekosten für den Anwalt tragen. Weiterhin ist es nicht zumutbar noch länger zu warten, da die Verjährung droht denn die Klage gilt erst wenn auch der Gerichtskostenvorschuß bezahlt ist und das wird jetzt im Hinblick auf die Feiertage knapp.
-
Bist du sicher das du auch die Zinsen zurückbekommten hast. Dann wärst du bis jetzt der einzige der von der Santander auch die Verzugszinsen erstattet bekommen hat.
-