Beiträge von tomhsv

    Ich wollte bloß mal anmerken das es für alle die bis jetzt die Verjährung nicht hemmen konnten höchte Zeit wird. Es kommt nicht darauf an, dass die Klage bis zum 31.12 beim Gericht eingegangen ist, sondern das auch der Gerichtskostenvorschuß vorher bezahlt worden ist und das kann in der Regel auch nochmal 14 Tage dauern bis man den Bescheid bekommt um es dort einzuzahlen. Also kann es aufgrund der Feiertag und des hohen Aufkommen bei den Anwälten und Gerichten sehr eng werden, wenn man jetzt noch länger wartet. Wenn ich lese das hier einige ein Anspruch auf 5 stellige Beträge haben und auf Fristsetzungen bei der Bank mit weiteren Fristsetzungen arbeiten, dann kann ich das irgendwie nicht verstehen. Es reicht doch wenn ihr eine Frist gesetzt habt und somit befindet sich die Bank im Verzug und muss auch für die RA Kosten aufkommen. Bei solch hohen Beträgen würde ich auf jeden Fall mit Anwalt arbeiten, da wäre mir das Risiko zu groß. Ich habe meine Sachen schon nach Ablauf meiner Fristen am 14.11 zum Anwalt gegeben, da die Banken selbst auf Schreiben vom RA nicht antworten wird es dann wohl auf eine Klage rauslaufen.

    Den Rechner von test.de gibt es ja auch ersten seit ein paar Tagen, dieser wurde extra von denen erstellt. Man ging vorher davon aus, dass es zu aufwendig sein wird die Zinsen monatsgenau zu berechnen und deshalb nahm man den anderen. Aber wenn du auf der sicheren Seite sein willst dann nehme den von mir geposteten, aber eigentlich ist es für die beim Anspruchschreiben nicht von Bedeutung, da du ja dort nicht genau beziffern musst wie hoch der gezogene Nutzen/Zinsen ist.

    Es gibt zwei Arten von Krediten:


    1. Im gesamten Nennbetrag des Kredites ist bereits die BG enthalten und dieses wird dann auch als gesamte Summe mitverzinst, d.h. die BG wird sofort vereinnahmt. (Variante erhöhter Nennbetrag)


    2. Zusätzlich zu deinen Kreditnennbetrag wird die BG raufgerechnet und bildet mit den Zinsen die Dahrlehnsumme, d.h. die BG wird verteilt auf die Monate bezalt. Also in deinen Fall hast du deine gesamte BG/48 Monate bezahlt und kannst somit nicht von ersten Tag an die Zinsen auf die gesammte Summe bilden, sondern ratierlich nur pro Monat und somit ist die Summe auch kleiner und du musst den von mir geposteten Rechner nehmen.

    Bei test.de gibt es einen sehr guten Zinsrechner.


    https://www.test.de/Erstattung…zahlen-muessen-4783329-0/


    Ich verstehe aber immer noch nicht den Unterschied zwischen den zwei Arten von Krediten, also mit erhöhten Nennbetrag und ohne erhöhten Nennbetrag.


    Bei meinen Creditplus und Santander Krediten wurde auf dem Auszahlungsbetrag die Kreditbearbeitungsgebühr raufgeschlagen und aus diesem Gesamtbetrag dann die Kreditsumme errechnet. Ist das nun mit erhöhten Nennbetrag oder ohne ??


    Das mit den Zinsen sehe ich auch so, da es hier keine eindeutige Berechnungsgrundlage gibt und alles was nicht eindeutig ist, werden die Banken ablehnen oder einfach aussitzen. Es gibt eben keine Klare Rechtsgrundlage, wann die Beabeitungsgebühren fällig geworden sind und somit können sie auch nicht genau beziffert werden. Genau das ist dann das Problem bei einer Klage. Die Banken werden sich dann egal welche Methode sich der Anwalt aussucht, dann immer auf die andere berufen und somit müssen sie dann zumindestens nicht die RA Gebühren für die Klage bezahlen. Da es sich bei den Zinsen um keine großen Summen handelt steht dann das Prozeßrisiko in keinen Verhältnis zu den Kosten, sowie von RA Benedikt-Jansen in den Handlungsempfehlungen geschrieben. Das wissen die Banken und deshalb werden sie wie die Santander die Zinsen wohl aussitzen oder einfach einen ganz geringen undefinierbaren Betrag bezahlen. Aber weinigestens zahlt die Santander etwas, von CreditPlus habe ich bis heute nichts gehört. Die Sache liegt jetzt beim Anwalt, mal sehen was daraus wird.


    Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Bank berechtigt sein den Kredit oder das Girokonto vorzeitig zu kündigen ???

    Betreff Zinsen Santander


    Mein RA hat mir nun mitgeteilt das es zwei Arten von Krediten gibt:


    1. Das BG wird vom Dahrlehnsbetrag abgezogen, da geht man dann davon aus das es sofort fällig geworden ist.
    2. Das BG wird zusätzlich mitfinanziert und ist somit verteilt auf die Raten fällig


    Da die Variante 2 meist die Regel ist können, hier auch keine Zinsen/Nutzugsentschädigung erfolgen da die BG ja nicht am Anfang des Kredites komplett vereinnahmt worden ist. Hier wäre der Rechenaufwand extrem hoch, da man dieses im Prinzip pro Monat ausrechnen müsste und sich dieses dann meist nicht lohnt. Deshalb werden wohl hier auch keine Zinsen von der Santander bezahlt, da es extrem aufwändig wäre dieses auszurechnen und dann auch rechtlich durchzusetzen. Nur bei der 1. Variante könnte man dieses einfordern, wie hier schon mehrmals beschrieben.


    Da meine sämtlichen Kredite wohl zur ersten Variante gehören ist nun ein schöner Teil der erhofften Summe nicht mehr gegeben, aber Hauptsache die BG gehen auf mein Konto.


    Ich würde vorsichtig sein einen RA einzuschalten ohne RSV nur wegen den Zinsen/Nutzungsentschädigung. Da können die Kosten nachher höher sein als das was dabei rumkommt, wenn überhaupt. Also an alle Santanderler die Zinsen können wir uns wohl leider abschminken.


    Den Hinweis auf die Samstagarbeit finde ich super und du hast total Recht. Das spiegelt doch das Verhalten der Banken wieder, sie haben kein Intresse irgendetwas zu bearbeiten da es ja nur Geld kostet. Die Banken haben seit Jahren die Verfahren verloren und konnten damit rechnen, dass nach dem 28.10 die Erstattungswelle anrollt und hätten sich angemessen darauf vorbereiten müssen, durch zusätzlicher Personal ect. Hier mal das momentane Verhalten von den am meist genannten Banken:


    Santander


    - schlechte Erreichbarkeit mit Einschreiben
    - versendet Musterschreiben mitdem man nach dem 31.12., falls das Geld bis dahin nicht vollständig da ist keine rechtliche Möglichkeit mehr hat irgendetwas einzuklagen
    - überweist in Einzelfällen das Geld nur ohne Verzugszinsen, werden diese nicht bis 31.12 eingeklagt ist das Geld weg


    CreditPlus:


    - in der Masse keine Möglicheit ein Einschreiben zuzustellen
    - keine Antwort auf Schreiben
    ohne Klage bis 31.12. keine Möglichkeit an das Geld zu kommen


    Targobank


    - schlechte Erreichbarkeit mit Einschreiben
    - keine Antwort auch nicht telefonisch
    ohne Klage bis 31,12 keine Möglichkeit an das Geld zu kommen

    Meine Frist meiner Forderungen an Santander und Creditplus beide am 29.10. versendet und auch angekommen läuft heute ab. Creditplus bis jetzt schweigen im Walde, das geht morgen an den RA und Santander habe ich maschinell erstelltes Antwortschreiben ohne jegliche rechtliche Aussage bekommen, auch das geht morgen zum Anwalt. Es kommt darauf an, ob das Geld vollständig auf dem Konto ist und ansonsten ist die Bank im Verzug und muß somit auch die Folgekosten für den Anwalt tragen. Weiterhin ist es nicht zumutbar noch länger zu warten, da die Verjährung droht denn die Klage gilt erst wenn auch der Gerichtskostenvorschuß bezahlt ist und das wird jetzt im Hinblick auf die Feiertage knapp.