Beiträge von GKV-Kenner

    Gerne! Das ist etwas, was so nicht allgemein bekannt ist. Daher muss man das teilen!


    Soweit ich weiß, geht das nur, wenn man zuvor fami-versichert war. Das heißt, wenn du während deiner Arbeitstätigkeit in die Kasse gewechselt hast oder eine Studi-Versicherung hattest (nicht als Student fami-Versichert, sondern den speziellen Tarif) oder ähnliches, greift diese Regelung nicht.


    Normalerweise meldet sich die Kasse dann auch bei dir. Viele bekommen aber eben KEINE Benachrichtigung, weil sie schon seit anno dazumal in der Kasse sind und auch fami waren. Und sich nie die Frage stellen, wieso das so ist....

    Ihr wart bisher familienversichert bei der Metzinger BKK oder der AOK Plus und ihr zieht in ein Bundesland um, in dem es diese günstigen Krankenkassen nicht gibt? Dann wechselt bloß nicht! Laut SGB 5 §173 Abs. 2 Nummer 5 könnt ihr bei der Kasse versichert bleiben, wo ihr vorher familienversichert wart.


    (Anmerkung: Ich bin Angestellter einer Krankenversicherung. Habe es bisher nie anders erlebt und würde mich wundern, wenn's so wäre).