Beiträge von Dachboden

    Unser Haus muss gestrichen werden. Da leider auch die Fensterbänke, die Haustreppe und noch ein paar "Kleinigkeiten" fällig sind, brauche ich vermutlich den ansetzbaren Höchstbetrag für Handwerkerleistungen (6000 €) für (min.) drei Jahre....


    Weil an dieser Aktion aber ohnehin mindestens vier verschiedene Firmen beteiligt sind, hatte ich die Idee, die Kosten auf zwei Jahre aufzuteilen.


    Daher die Frage: Was gilt steuerrechtlich für die Ansetzbarkeit,
    - die Ausführungszeit
    - das Rechnungsdatum oder
    - der Zeitpunkt der Zahlung


    Vielen Dank im Voraus.