Beiträge von peter_ok

    Danke für die Antwort, RaphaeIP.


    Aber wie sähe es aus, wenn wir verheiratet wären und meine Frau sozusagen 'nur' im Haushalt arbeiten würde. Also ohne eigenes Einkommen wäre. Dann könnte ich doch die vollen Freibeträge geltend machen, oder?

    Hallo Finanztip-Gemeinde,


    ich habe eine Frage zu Kinderfreibeträgen. Ich lebe mit meiner Lebenspartnerin unehelich in einem gemeinsamen Haushalt. Meine Lebenspartnerin bezieht eine kleine Witwenrente aus einer früheren Ehe und ist nicht einkommenssteuerpflichtig. Wir haben 2 gemeinsame Kinder für die sie Kindergeld bezieht. Unsere Kinder waren 2017 nicht auf meiner 'Lohnsteuerkarte' eingetragen. Ich habe nun meine Einkommensteuererklärung für 2017 eingereicht. Meine Partnerin hat der Übertragung der Kinderfreibeträge auf mich zugestimmt. Ich weiß, dass mir nur sicher die halben Freibeträge für das sächliche Existenzminimum (2.358 Euro je Kind), sowie der BEA-Freibetrag (1.320 Euro je Kind) zustehen. Aber wie sieht es mit den zu übertragenen Freibeträgen aus, da die Mutter meiner Kinder in 2017 Kindergeld bezog? Ich hoffe, dass da wenigstens ihr BEA-Freibetrag auf mich übergeht.
    Kann mir jemand diese Frage beantworten? Wäre total nett.


    Vielen Dank vorab. :?:

    Hallo!


    Ich bin 59 Jahre alt, ledig, nicht selbständig angestellt und seit ca. 30 Jahren PKV-versichert. Eine Rückkehr in die GKV wird es für mich nicht mehr geben. So will es der Gesetzgeber. Meine Lebensgefährtin ist Witwe, 50 Jahre alt und bezieht die 'große' Witwenrente (einige Hundert Euro). Sie war früher zusätzlich zu ihrer Rente nicht selbständig im öffentlichen Dienst tätig, bezieht aber seit ca. 7 Jahren nur noch ausschließlich ihre Rente. Sie ist GKV-krankenversichert. Ich denke nun an eine Heirat. Da mein PKV-Beitrag in den letzten 15 Jahren erheblich angestiegen ist wäre es finanziell nicht zu stemmen, sie auch in der PKV anzumelden. Frage: Welche Alternativen habe ich? Bestehen andere Möglichkeiten im Falle einer Heirat, als eine Versicherung in der PKV? Da wir schon seit einigen Jahren ohne Trauschein zusammen leben wäre der andere Gedanke eventuell bis zu meinem Rentenbeginn (in ca. 6 Jahren) zu warten. Würde sich dann bezüglich der Möglichkeiten unserer Krankenversicherungen etwas Grundlegendes im Vergleich zur jetzigen Situation ändern?
    Vielleicht hat der ein oder andere Leser im Forum schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben. Würde mich freuen.


    Peter_ok