gesetzliche Erbfolge stephan.leitz 28. Mai 2016 Solange ihr die Schwester nicht findet uns sie noch lebt, ist sie Erbin. Auf die Findung "verschollener" Erben haben sich sog. Erbermittler spezialisiert.Kurz gesagt: ihr müsst sie finden, sonst kommt ihr mit eurer Erbengemeinschaft nicht voran.