Beiträge von ralf_1234

    Hallo liebe Finanztip-Community,


    ich versuche gerade zu verstehen, was ich genau tun kann/muss um bei einem annulierten Flug eine Rückerstattung oder sogar Entschädigungsleistungen einzufordern.
    Ich würde mich über eure Erfahrungen und Unterstützung freuen.


    Leider fand ich bislang keine für mich wirklich verständlichen Erklärungen, die auf meine Konstellation passen - deshalb versuche ich mein Glück noch einmal hier im Forum.


    Meine Situation:

    • Buchung Flug plus Hotel über lastminute.de
    • Annulierung des Fluges VY1816 am Sonntag, den 20.03.2016, von Barcelona nach München, plangemäß durchzuführen von Vueling, aufgrund eines Streiks der französischen Fluglotsen
    • Keine Betreuung vor Ort
    • Selbst organisierter und bezahlter Rückflug mit Lufthansa, da der erste von Vueling angebotene Alternativflug erst 3 Tage später gehen sollte
    • Zusatzkosten: 2 Übernachtungen, Ersatzflug, Verpflegung während der Wartezeit am Flughafen


    Aufgrund meiner Recherchen vermute ich folgende Ansprüche:

    • Ansprüche an den Pauschalreise-Anbieter nach § 651d BGB:

      • Erstattung des Flugpreises für den nicht durchgeführten Rückflug

        • Hier ist die genaue Bezifferung des Betrags nicht ganz trivial, da es sich um eine Pauschalreise handelte, bei der mir zuerst einmal nur der Gesamtpreis bekannt ist. Daher ließ ich mir vom lastminute.de-Kunden-Service zumindest den Euro-Betrag für Hin- und Rückflug nennen, von dem ich pauschal 50% ansetze.
      • Frist: Ein Monat nach vertragsgemäßem Ende der Reise
    • Ansprüche an die Fluggesellschaft nach EU-Fluggastverordnung (261/2004):

      • Hotelübernachtungen
      • Verpflegung am Flughafen
      • Telefonkosten
      • Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung von 250 EUR p.P. aufgrund "höherer Gewalt" (Streik)
      • Frage: Muss ich die Erstattung des Flugpreises für den nicht durchgeführten Rückflug statt vom Pauschalreise-Anbieter von der Fluggesellschaft einfordern?
      • Frist: Sechs Monate nach dem planmäßigen Abflug des nicht durchgeführten Fluges

    Stimmt das so?


    Vuelings Postanschrift ist in Spanien.
    Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Forderungsschreiben auf Deutsch verfassen kann, oder ob die Notwendigkeit besteht Englisch oder Spanisch zu schreiben.
    Wie seht ihr das?


    Da sich meine Forderungen gegen die Fluggesellschaft und gegen den Pauschalreise-Anbieter nicht überschneiden, denke ich, dass da auch keine gegenseitige Aufrechnung stattfindet - was denkt ihr?


    Vielen Dank für eure Hilfe.