Beiträge von Rosie

    Hallo,


    ich habe eine Frage zu Reduzierung der Arbeitszeit. Theoretisch ist das bei meinem Arbeitgeber möglich. Ich muß hier einen Antrag auf Arbeitszeitänderung für der Arbeitnehmer" beantragen und hoffen, daß mein Vorgesetzter das befürwortet, allerdings gibt der Arbeitgeber eine "Rückkehrgarantie", im Formular heißt das


    * ich beantrage die Rückkehr zur Vollzeit zum xxxxxx bzw.
    * ich beantrage die Rückkehr zur Ursprungsarbeitszeit von xx Stunden zum xxxxxx


    Das sind "muß-Felder".


    Im Artikel stand, daß die Reduzierung auf keinen Fall nur vorübergehend sein darf. Da mein Arbeitgeber ein großes Unternehmen ist, wird die Formulierung ein Standardsatz sein, den ich nicht beeinflußen kann. Vermutlich wird die Rückkehr zum xxx (was ich angegeben habe) als Rückkehrgarantie genannt.


    Kollidiert diese Rückkehrangabe mit der Nichtnennung "vorübergehend?


    Es würde reichen, nur einen Monat unter dieser Beitragsbemessungsgrenze zu liegen, richtig? Heißt das, ich kann, nachdem ich in der GKV bin, den Antrag auf Arbeitszeitänderung nach einem Monat wieder ändern??? oder wie lange muß ich damit warten?


    Ich frage, da eigentlich eine Arbeitszeitreduzierung für meine Tätigkeit für Monate / einem Jahr schlecht durchsetzbar ist.


    Danke für die Einschätzung und viele Grüße
    Rosie