Beiträge von Goldiemann

    Hallo Community !



    Ich bin derzeit leider arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld 1.


    Da mein Bezug des ALG 1 demnächst endet, wurde mir geraten dennoch ohne Bezug von Arbeitslosengeld weiterhin arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet zu bleiben, um den gesetzlichen Schutz bei der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit dadurch weiter erhalten zu können. Durch eine weitere Meldung als Arbeitssuchende ließen sich angeblich Nachteile bei einer späteren, möglichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit
    bis zum Eintritt in die Rente meinerseits (noch 4 Jahre bis zur Rente) verhindern.


    Meine Frage zielt nicht auf private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ab, sondern lediglich auf die gesetzlichen Versicherungen im genannten Bereich.


    Da ich vor dem 1.1.1961 (Stichtag) geboren bin und kein Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) beantragen kann, will und auch werde, ließe sich dadurch meinerseits dennoch wenigstens der gesetzliche Schutz bei der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente aufrecht erhalten. Was ist von dieser These zu halten ?


    Vielen Dank im Voraus für eure Tipps.

    Hallo !


    Der Ehemann (Beamter im Ruhestand) meiner Cousine ist leider kürzlich verstorben. Meine Cousine lebte allerdings bereits seit einiger Zeit getrennt von ihrem (Noch-) Ehemann und ist bisher auch über ihn in der PKV versichert. Die Ehe ist allerdings bisher nicht geschieden worden.


    Nun zu ihren Fragen:


    1. Kann sie als Beihilfeberechtigte auch weiterhin in der privaten Krankenversicherung ihres
    Ehepartners nach dessen Tod versichert bleiben (sie ist zurzeit nicht berufstätig, übt lediglich
    einen 450 Euro - Job aus) ?



    2. Besteht die Beihilfeberechtigung für sie auch nach dem Tod ihres Ehegatten weiterhin fort und
    kommt es gegebenfalls zu möglichen Beitragsveränderungen in der PKV für sie ?


    3. Wäre bei einer späteren, erneuten Heirat ihrerseits noch ein Wechsel ihrerseits in die GKV möglich
    (neuer Lebenspartner ist Mitglied in der GKV, Cousine ist 53 Jahre alt) und wäre ein solcher Wechsel
    finanziell überhaupt sinnvoll ?


    Es wäre wirklich sehr nett, wenn jemand zu den aufgeworfenen Fragen einen guten Rat hätte.
    Vielen Dank im Voraus für etwaige Bemühungen ! :thumbup:

    Hallo allseits !

    Ich bin derzeit arbeitslos (beziehe ALG 1) und möchte dringend die gesetzliche Krankenkasse wechseln,
    da ich mit meiner bisherigen Krankenkasse sehr unzufrieden bin. Ich bin momentan erst 10 Monate bei
    der bisherigen Krankenkasse versichert.


    Meine Fragen: Ist ein Krankenkassenwechsel für Arbeitslose innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen
    während des Bezug von ALG 1 grundsätzlich möglich und welche Dinge sind dabei zu beachten ?


    Ich bedanke mich bereits im Voraus für Eure Antworten.

    Hallo allseits !



    Zum Jahresende werde ich arbeitslos werden und dürfte aufgrund meines Alters sicher kaum noch eine neue Beschäftigung finden. Ich gehe ferner davon aus, dass ich aufgrund meines Alters nach dem Bezug von Arbeitslosengeld keine erneute Beschäftigung mehr aufnehmen werde.




    Da ich zurzeit noch eine private Krankentagegeldversicherung habe, die ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
    den vereinbarten Tagegeldsatz im Falle meiner Arbeitsunfähigkeit zahlt, stellt sich nun für mich die Frage ob
    nicht die Kündigung der Versicherung für mich zum Jahresende sinnvoll ist.



    Da ich ab 2017 nicht mehr aktiv beschäftigt bin, entfällt nach meiner Auffassung auch der Ursprung für die mögliche Zahlung von Krankentagegeld aus der privaten Krankentagegeldversicherung. Ich werde allerdings
    ab Anfang 2017 für 18 Monate Arbeitslosengeld beziehen.



    Meine beiden Fragen zum Sachverhalt:



    1. Liege ich richtig mit meiner Annahme, dass mit dem Ende meiner Beschäftigung auch der ursprüngliche
    Versicherungsgrund meiner Krankentagegeldverscherung wegfällt und ich somit die Versicherung kündigen
    sollte ?



    2. Wie stellt sich der mögliche Bezug von Krankentagegeld aus der Versicherung während meiner 18- monatigen Arbeitslosigkeit dar (im Falle einer längerfristigen Erkrankung während des Bezuges von Arbeitslosengeld) ?



    Ich bedanke mich bereits im Voraus für alle konstruktiven Beiträge. :thumbup:

    Hallo an alle !


    Ich habe folgende Fragen zum Thema Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung:


    1. Wie oft ist eine Anhebung des gesetzlichen Zusatzbeitrages innerhalb eines Jahres durch die Krankenkasse überhaupt möglich ? (sind auch quartalsweise Anhebungen der Krankenkasse innerhalb eines Jahres möglich ?)


    2. Reicht es aus, wenn die geplanten Erhöhungen in einer Mitglieder-Zeitschrift der Krankenkasse veröffentlicht werden, oder muss das Kassen- Mitglied per separater Mitteilung (Brief) informiert werden ?


    3. Wo kann ich mich im Internet zeitnahe und verlässlich über geplante (oder bereits kürzlich durchgeführte) Erhöhungen des Zusatzbeitrages informieren ?


    Ich bin Mitglied der Audi BKK und möchte mich gerne sehr zeitnahe über etwaige Veränderungen beim Zusatzbeitrag der Krankenkasse informieren.


    Danke im Voraus für die Hilfestellung !

    Hallo allseits !

    Ich habe folgende Fragen zur gesetzlichen Erbfolge:

    1. Ich selbst bin geschieden und habe eine Tochter. Da ich nur gelegentlich Kontakt zu ihr habe, stellt sich für den Fall meines Ablebens
    die Frage, ob ich ihr meine Eigentumswohnung vererbe oder ob vielleicht auch die Möglichkeit besteht (z.B. durch einen Erbvertrag)
    zumindest einen Teil meines Erbes meiner langjährigen Lebenspartnerin zukommen zu lassen, mit der ich allerdings nicht verheiratet bin.

    2. Da ich monatliche Abfindungszahlungen aufgrund eines Aufhebungsvertrages mit meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalte, stellt sich
    auch hier eine ähnliche Frage. Auch hier ist im Falle meines Ablebens eine Auszahlung der verbliebenen Restsumme aus dem Aufhebungsvertrag an die Erben vereinbart.

    Besteht hierbei die Möglichkeit meine Lebenspartnerin durch einen Erbvertrag oder ähnlichem zumindest teilweise zu begünstigen ?


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen zur Beantwortung meiner Fragen !

    Hallo !


    Der Anbieterwechsel funktioniert aufgrund von Portalen wie z.B. Verivox zumeist reibungslos. Allerdings gibt es meines Wissens nirgendwo im Internet unabhängige und verlässliche Bewertungen der Strom- und Gasanbieter.


    Gerade diese benötigt der Verbraucher aber unbedingt, um nicht irgendeinem unseriösen Anbieter auf dem Leim
    zu gehen.


    Vielleicht wäre dies ja eine wünschenswertes Angebot von Finanztip, um diese dringend erforderliche Hilfestellung
    für den Verbraucher beim Anbieterwechsel anzubieten.


    Notwendig wäre meines Erachtens eine unabhängige, jährliche Bewertung der Anbieter mit der Vergabe von Noten
    (z.B. empfehlenswert, ungenügend usw.).


    Die derzeitigen Bewertungen der Anbieter in den Portalen sind leider gar nicht hilfreich, da sie keinen nachvollziehbaren
    Querschnitt der einzelnen Anbieter ermöglichen.


    Da viele Verbraucher mittlerweile jährlich die Anbieter wechseln, wäre dies ein toller Service.

    Hallo Koryphäe !


    Erstmal vielen Dank für die ergänzenden Erläuterungen, aus denen wirklich Kompetenz erkennbar ist.


    Der erwähnte Arbeitgeber hat sich trotz horrender Gewinne im dreistelligen Millionenbereich zum Personalabbau entschlossen.


    Ich gebe Ihnen ausdrücklich recht, was den Umgang vieler Arbeitgeber mit ihrem Personal anbetrifft,
    es ist oft eine Schande wie mit den Leuten umgegangen wird die über jahrzehnte den ganzen Laden erfolgreich geschmissen haben.


    Das Wort soziale Kompetenz scheint bei vielen Arbeitgebern mittlerweile leider ein Fremdwort zu sein.


    Leider kann ich viele Details hier nicht niederschreiben, denn das Ganze würde dann den Rahmen sprengen.


    Im beschriebenen Fall sind Rückstellungen des Arbeitgebers gebildet worden, aus denen die ratierlichen Zahlungen
    des Arbeitgebers für die Aufhebungsverträge bezahlt werden. Unter 55-jährige Mitarbeiter haben allerdings die Wahl zwischen einer Einmalzahlung oder der ratierlichen Variante.


    Es entzieht sich meiner Kenntnis, inwieweit Rückstellungen für Aufhebungsverträge / Personalmaßnahmen im
    möglichen Konkursfall eines Unternehmens einem Insolvenzrisiko unterliegen.


    Allerdings gehört das besagte Unternehmen weltweit zu den Top-Ten aufgrund seiner Wirtschaftskraft, was aber nicht
    bedeutet das dort nicht auch Dinge in wirtschaftlicher Hinsicht passieren können, die bisher niemand für möglich hielt
    (siehe Negativ-Beispiele in den USA).

    Danke für den Versuch, das Problem zu verstehen. Ich finde es dennoch traurig, dass man hier bei einer sachlichen Fragestellung von einem Forum-Mitglied wie Koryphäe schon beinahe beschimpft wird.


    Dies scheint ein klassisches Beispiel von Sittenverfall im Internet zu sein, dass auch momentan in der Politik diskutiert
    wird.


    Der von Koryphäe erwähnte superschlaue Arbeitgeber kann sich jedenfalls mittlerweile sicher sein, das ein paar Hundert
    seiner Mitarbeiter das "hanebüchende" Angebot annehmen werden und ganz sicher nicht, weil dessen Konditionen und
    auch dessen rechtliche Einordnung fragwürdig ist.


    Die erwähnten Mitarbeiter haben nämlich zwischenzeitlich juristischen Rat von Experten in Sachen Sozialversicherungs- / Rentenrecht eingeholt mit dem Ergebnis, das die Aufhebungsverträge mit den ergänzenden Regelungen korrekt sind und in den beschriebenen Fällen für die beteiligten Arbeitnehmer ein gute Gesamtlösung darstellen.


    Danke an RaphaelP für die sachlichen Beiträge und den damit verbundenen Bemühungen.


    Und sorry Koryphäe, wenn ich jetzt mal wieder 3 Tage nicht ins Forum eingeloggt sein sollte, weil ich vielleicht auch noch etwas anderes in meinem Leben zu tun habe...

    Hallo Community !



    Ich werde zum 31.12.2016 von meinem Arbeitgeber gekündigt werden und in der Folge ab 1.1.2017 arbeitslos sein, verbunden mit dem Bezug von Arbeitslosengeld. Ich gehe heute davon aus, dass ich kurzfristig wohl kaum sehr schnell einen neuen Job aufgrund meines Alters finden dürfte.



    Ich bin ab 1.4.2016 Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (war in den Jahren zuvor ebenfalls in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse), mit deren Leistungen ich aber überhaupt nicht zufrieden bin, da die Krankenkasse nur einen absolut miserablen Service anbietet.



    Aus diesen und auch noch weiteren Gründen würde ich gerne schnellstmöglich diese Krankenkasse wieder verlassen.



    Nach meinen Informationen muss ich aufgrund meiner erst vor 3 Monaten begonnenen Mitgliedschaft zunächst 18 Monate Mitglied dieser Krankenkasse bleiben.



    Meine Frage: Besteht aufgrund meiner Kündigung zum 31.12.2016 (und anschließender Arbeitslosigkeit) für mich nun bereits vorzeitig zum 1.1.2017 die Möglichkeit, bei der bisherigen Krankenkasse zu kündigen und anschließend kurzfristig zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln ?



    Es würde mich sehr freuen, wenn irgend jemand hier im Forum dazu Auskünfte erteilen könnte.

    Hallo Finanztip-Community !


    Nach 38- jähriger ununterbrochener beruflicher Tätigkeit bei nur einem Arbeitgeber ist mir seitens meines Arbeitgebers nun ein Aufhebungsvertrag angeboten worden. Die dabei zu zahlende Abfindung meines Arbeitgebers an mich wird anstatt in einer Gesamtsumme aus steuerlichen Gründen in ratierlicher Form (also monatliche Zahlung) an mich gezahlt bis zum frühestmöglichen Renteneintrittsalter meinerseits (also das 63. Lebensjahr).


    Ich bin derzeit 56 Jahre alt und werde somit nicht mehr leicht vermittelbar sein auf dem Arbeitsmarkt aufgrund meiner sehr fachspezifischen Tätigkeit. Zu Beginn meines Aufhebungsvertrages ist zudem eine 1,5 - jährige Arbeitslosigkeit mit Meldung bei der Agentur für Arbeit vereinbart. Danach erfolgen dann die ratierlichen (monatlichen) Zahlungen meines Arbeitgebers an mich laut Aufhebungsvertrag.



    Zur Erläuterung: Ich möchte das Aufhebungsvertragsangebot meines Arbeitgebers aus persönlichen Gründen unbedingt annehmen.



    Von besonderem Interesse für mich sind nun folgende Fragen:


    Ich war bis zum Beginn des Jahres 2016 ununterbrochen 38 Jahre bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und bin vor 3 Monaten aus
    Verärgerung über den üppigen Zusatzbeitrag meiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse
    gewechselt.


    Damals hatte ich allerdings noch keine Kenntnis von dem nun aktuell vorliegenden Angebot eines Aufhebungsvertrag meines Arbeitgebers an mich.



    Nun hat mein Arbeitgeber in Verhandlungen mit meiner ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse eine Einigung erzielt, wonach diejenigen Mitarbeiter
    die Gebrauch von den angebotenen Aufhebungsverträgen des Arbeitgebers machen, demnach nach einer Übergangsphase des Vollbeitrages danach nur noch den Mindestbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse (also meine ehemalige Krankenkasse) entrichten müssen.


    Da ich allerdings ohne Kenntnis dieses Sachverhaltes beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse war habe ich nun die Befürchtung, dass mir aufgrund meines bereits vollzogenen Krankenkassenwechsels zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, die monatlichen Ersparnisse an Krankenkassenbeiträgen (Vollbeitrag der Krankenkasse gegenüber Mindestbeitrag der Krankenkasse) von zirka 500 € pro Monat verloren gehen könnten.


    Daher meine Fragen:



    1. Gibt es eine gesetzliche Regelung wonach feststeht, welcher Beitragssatz der Krankenkasse in einem solchen Fall eines Aufhebungsvertrag für Versicherte zu entrichten ist ?


    2. Muss meine derzeitige gesetzliche Krankenkasse (in die ich vor 3 Monaten gewechselt bin) mir die gleichen, günstigen Konditionen wie meine ehemalige Krankenkasse im Falle des geschilderten Aufhebungsvertrag gewähren ?


    3. Kann ich durch eine Rückkehr zu meiner ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse noch in den Genuss der verminderten Krankenkassenbeiträge gelangen ?



    4. Wo kann ich mich kompetent bei einer öffentlichen (oder sonstigen) Einrichtung über derartige Versicherungsfragen informieren ?



    Tja, viele aber für mich sehr wichtige Fragen. Ich wäre daher sehr dankbar, wenn mir die Community helfen könnte und
    bedanke mich bereits im Voraus recht herzlich für die Bemühungen bei der Beantwortung meines Anliegens ! :thumbup:

    Ich habe durchweg schlechte Erfahrungen mit Congstar gemacht. Hatte dort einen 2-Jahresvertrag für das Telefonieren im Festnetz. Die Sprachqualität im Festnetz war derartig schlecht, dass das Verstehen des Gesprächspartner absolut unmöglich war.


    Ich habe mittlerweile einen anderen Anbieter mit einer sehr guten Sprachqualität bei unverändert gleicher Hardware !


    Der Kundenservice findet schlichtweg gar nicht statt. Bei Störungen existiert nur die Möglichkeit sich in Form
    einer E-Mail an das Unternehmen zu wenden. Nach 7-10 Tagen kommt dann eine mittels Standard-Mail gefertige Antwort
    an den Kunden, die allerdings überhaupt nicht auf das geschilderte Kundenproblem eingeht.


    Das absolute Negativ-Highlight ist aber, dass Congstar ausschließlich für den Kunden per E-Mail erreichbar ist. Damit dürfte
    Congstar wohl das einzige Telekommunikationsunternehmen sein, das selbst über keinen erreichbaren Kunden-Telefonanschluss (Hotline) verfügt.


    Vorsicht auch bei den (angeblichen) Preisen der Produkte: Nach Abschluß meines Vertrages wurde auf die im Internet
    gezeigten Preise plötzlich noch die Mehrwertsteuer bei der monatlichen Abrechnung aufgeschlagen, ohne das dies vorher
    für den Kunden ersichtlich war.


    Alles in allem rate ich aufgrund meiner äußerst negativen Erfahrungen, dringend die Finger von diesem Anbieter zu lassen !

    Hallo Finanztip-Community !


    Ich lebe bereits seit einigen Jahren mit meiner Lebenspartnerin zusammen. Ich selbst bin geschieden (männlich) und meine Partnerin (weiblich) offiziell getrennt lebend von ihrem Ehemann, der Beamter im Ruhestand ist.


    Sie ist allerdings im Gegensatz zu mir nicht geschieden, sondern lediglich offiziell getrennt lebend.


    Meine Lebenspartnerin ist seit Jahren als Familienmitglied in der privaten Krankenversicherung ihres
    Ehemannes mitversichert.


    Ich und auch meine Partnerin beabsichtigen allerdings nicht in absehbarer Zeit zu heiraten.


    Da ihr Ehemann aber mittlerweile schwer erkrankt ist und mit dem Tode ringt, stellt sich nun die Frage wie es mit ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung nach einem Tod ihres Ehepartners weitergeht. Besteht für sie zwingend die Pflicht nach seinem Tod weiterhin in der privaten Krankenkasse zu bleiben (mit der dann zu erwartenden niedrigen Rente und hohen Beiträgen der privaten Krankenkasse), oder ist für sie auch ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich, da sie selbst lediglich einen Minijob (unter 450 € / monatlich) ausübt ?


    Sollte ein Verbleib in der PKV nicht zu umgehen sein, auch noch die Frage ob es dort kostengünstigere Tarife für finanziell nicht so gut betuchte Versicherte gibt ?


    Ich würde mich über eine kompetente Auskunft sehr freuen !